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4. Mai 2007, 11:02 Uhr

Acht Jahre Haft für Nadines Vater

Für den Tod der kleinen Nadine aus Gifhorn ist der Ziehvater des Mädchens zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl ihre Leiche nie gefunden wurde, geht das Gericht davon aus, dass Nadine, die aus einem Seitensprung der Mutter stammt, zu Tode gequält wurde.

Nadine wurde vom Ziehvater (hier mit seinem Anwalt) geschlagen, verbrüht und er ließ sie hungern© Peter Steffen/DPA

Nach dem Tod der kleinen Nadine aus Gifhorn (Niedersachsen) hat das Landgericht Hildesheim den Vater des Mädchens zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Mutter erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der 32-Jährige, der nicht der leibliche Vater des Kindes war, wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung schuldig gesprochen, die Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Verteidigung hatte Freispruch für die angeklagten Eltern gefordert, weil es angesichts der nie aufgefundenen Leiche des Kindes keine ausreichenden Beweise gebe.

Mutter "notorische Lügnerin"

Die Eltern hatten erklärt, die im Oktober 2000 geborene Nadine sei im Januar 2003 durch einen Sturz vom Hochbett ums Leben gekommen. Sie hätten den Tod des Kleinkindes aus Angst vor dem Jugendamt nicht angezeigt und dessen Leiche im Harz verscharrt. Das Gericht sprach den Eltern jedoch jegliche Glaubwürdigkeit ab. Der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl entdeckte nach eigenen Angaben mehr als 30 Widersprüche in ihren Aussagen. Die Mutter nannte er "eine notorische Lügnerin".

Ihr Mann habe "in gefühlloser und fremde Leiden missachtender Weise" das Kind misshandelt. Die Misshandlungen hätten Anfang 2002 zum Tod der Kleinen geführt, stellte Pohl fest. Die Leiche Nadines ist bis heute verschwunden. Im Verlauf des Prozesses hatte eine DNA-Analyse bestätigt, dass der Angeklagte nicht Nadines leiblicher Vater ist.

Zweite Nadine als Alibi-Kind

Die Staatsanwaltschaft hatte den offenkundigen Seitensprung der Mutter, der zu der Geburt des Mädchens führte, als Tatmotiv für den offenbar eifersüchtigen Angeklagten genannt. Der Fall hatte auch für Aufsehen gesorgt, weil die Eltern nach dem Tod des Kindes ein weiteres Kind bekamen, dem sie ebenfalls den Namen Nadine gaben. Die im November 2003 zur Welt gekommene gemeinsame Tochter wurde dem Standesamt nicht gemeldet. Zur Schuleingangsuntersuchung im Oktober 2006 war die Mutter mit dem Mädchen erschienen und hatte behauptet, es sei kleinwüchsig. Erst unter Druck offenbarte sich die Frau einer Freundin, die sich an die Polizei wandte.

AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
First_Lady (04.05.2007, 19:39 Uhr)
Strafmaß
Solch ein Strafmaß gibt es wohl auch nur an einem deutschen Gericht.
zman_miami (04.05.2007, 16:38 Uhr)
Null Verständnis!
"Die Mutter erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung." -- Das ist ja wohl nicht zu fassen, da fehlt mir jegliches Verständnis!
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