Ein Junge wird getötet, ein Polizist droht mit Folter, der verurteilte Täter klagt sich durch die Instanzen: Kaum ein Fall wurde in Deutschland so kontrovers diskutiert wie der Mord an Jakob von Metzler. Nun zieht der Kindermörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und könnte Erfolg haben. Von Malte Arnsperger

Magnus Gäfgen, hier bei seinem Prozess im Jahre 2003, klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte© DPA
Er ist ein Mörder. Er hat einen elfjährigen Jungen entführt und ihn getötet. Er hat gestanden. Er wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sein Fall ist abgeschlossen. Eigentlich. Doch nun könnte es tatsächlich erneut einen Prozess gegen Magnus Gäfgen wegen des Mordes an Jakob von Metzler geben. Denn der heute 33-Jährige hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen seine Verurteilung eingelegt. Die Straßburger Richter wollen am Montag eine Entscheidung bekannt geben. Sollte Gäfgen Erfolg haben, könnte er eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erwirken. Damit würde nicht nur Rechtsgeschichte geschrieben, es würde auch ein emotional enorm belasteter Fall wiederaufgerollt.
1. Oktober 2002. Die Frankfurter Polizei startet einen letzten, einen verzweifelten Versuch, ein Kinderleben zu retten: Stundenlang hatte sie Magnus Gäfgen zuvor verhört. Die Ermittler sind sich sicher, dass dieser Mann vier Tage zuvor den kleinen Jakob von Metzler entführt hat. Doch wo ist das Kind? Die Zeit wird knapp, der Elfjährige ist möglicherweise verletzt, hat vielleicht nichts zu trinken, kurzum: schwebt in Lebensgefahr. Gäfgen aber tischt eine Lüge nach der anderen auf. Um endlich den Aufenthaltsort des Bankierssohns zu erfahren, fällt der damalige Vizepolizeichef Wolfgang Daschner in den Morgenstunden dann eine Entscheidung mit enormer Tragweite. Daschner weist den Beamten Ortwin E. an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen. Prompt knickt Gäfgen ein und verrät der Polizei das Versteck des Kindes. Doch Jakob von Metzler ist bereits tot.
Der Tod des Jungen und vor allem die Maßnahme Daschners lösten damals eine intensive Debatte darüber aus, was ein Polizist - und damit der Staat - in einer Ausnahmesituation tun darf. Ist Daschner, der seine Gewalt-Anweisung nicht verheimlichte, ein Held oder ein Verbrecher? Steht das Leben eines Menschen über dem verfassungsrechtlichen Schutz vor Folter? Nein, war die fast einhellige Meinung der Experten, das Folterverbot ist absolut. Müssen Daschner und sein Untergebener dann auch für ihre Taten büßen? Nein, meinten viele Bürger und Politiker. Ja, urteilte jedoch ein Gericht und verhängte gegen Daschner und Ortwin E. im Dezember 2004 Geldstrafen auf Bewährung.
Schon am 28. Juli 2003 war Magnus Gäfgen verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was eine Freilassung zur Bewährung nach bereits 15 Jahren verhindert. Die Verurteilung beruhte auch auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung. Aber das Gericht hatte wegen der Gewaltandrohung entschieden, dass sämtliche bis zum Prozess gemachten Aussagen Gäfgens - darunter auch ein früheres Geständnis - nicht verwertet werden durften. Allerdings wurden in dem Verfahren belastende Beweise, wie etwa Spuren an der Leiche des Opfers, verwendet.