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30. Juni 2008, 11:44 Uhr

Gerichtshof weist Gäfgen-Klage ab

Überraschender Spruch aus Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland im Fall Magnus Gäfgen nicht wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt. Es wurde im Verfahren gegen den Kindermörder Gäfgen weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf einen fairen Prozess verstoßen.

Magnus Gäfgen, verurteilter Mörder von Jakob von Metzler,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Grundrechtsbeschwerde des Entführers und Mörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland abgewiesen. Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil am Montag in Straßburg. (AZ: 22978/05) Zur Androhung von Folter in der polizeilichen Befragung befand das Gericht, dass die deutschen Gerichte das erlittene Unrecht wiedergutgemacht hätten. "Die innerstaatlichen Gerichte haben dem Beschwerdeführer ausreichend Genugtuung geleistet", hieß es in der Urteilsbegründung. Gäfgen könne nicht mehr behaupten, Opfer von Folter oder unmenschlicher Behandlung gewesen zu sein. Die Entscheidung erging mit sechs Stimmen zu einer Stimme. Experten, wie etwa der Heidelberger Strafrechtsprofessor Thomas Hillenkamp, hatten erwartet, dass der EGMR dem Kindermörder Recht geben wird.

Das deutsche Gerichtsverfahren sei auch nicht unfair gewesen, da nach Einschätzung der Straßburger Richter das erneute freiwillige Geständnis Gäfgens während des Prozesses wesentliche Grundlage für das Urteil des Frankfurter Landgerichts gewesen sei. Damit muss der Strafprozess gegen Gäfgen nicht wieder aufgerollt werden. Wegen seines Geständnisses unter dem Eindruck der Folterdrohung sei der Prozess unfair gewesen, hatte Gäfgen in Straßburg geltend gemacht.

Gäfgen ermordete Jakob von Metzler

Der heute 33 Jahre alte Gäfgen hatte den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler aus Frankfurt im September 2002 ermordet. Drei Tage später wurde er nach der Lösegeldübergabe festgenommen und hatte der Polizei zunächst die Unwahrheit über sein Versteck für das Kind gesagt. Die Ermittler gingen davon aus, dass Jakob noch lebte. Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wies einen Kriminalhauptkommissar an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den wirklichen Ort verraten würde. Danach sagte der Täter die Wahrheit.

Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war dagegen bis vor das Bundesverfassungsgericht vorgegangen, hatte aber keinen Erfolg. Danach legte er in Straßburg Beschwerde ein. Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer hatte beantragt, Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots und Verletzung des fairen Verfahrens zu verurteilen. Er berief sich auf Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

AP
 
 
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