Ein Strafgericht in Kairo hat den ägyptischen Ex-Präsidenten Mubarak zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Staatsanwalt hatte für den früheren Staatschef die Todesstrafe gefordert.
Regungslos hat Alex W. das Urteil des Dresdner Landgerichts hingenommen: Der 28-Jährige muss wegen Mordes an der Ägypterin Marwa el-Sherbini lebenslang hinter Gitter. Emotionen zeigte er selbst dann nicht, als die Richterin ihn persönlich anging. Von Lars Radau, Dresden

Die Richterin über Alex W.: "Der Fremdenhass zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Leben in Deutschland"© Matthias Rietschel/DPA
Das Urteil nahm Alex W. auf, wie er schon den größten Teil des Prozesses über sich hatte ergehen lassen: Absolut regungslos. Sein von einer blauen Kapuze und einem schwarzen Tuch vor den Blicken der Zuschauer verborgener Kopf zuckte nicht, seine blassen Hände blieben vor dem Bauch gefaltet, als Richterin Birgit Wiegand das Strafmaß verkündete. Der 28-jährige muss für den Mord an der Ägypterin Marwa el-Sherbini eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Gleichzeitig erkannte die Schwurgerichtskammer des Dresdner Landgerichts auf die besondere Schwere der Schuld. Das heißt, dass auch eine theoretisch mögliche vorzeitige Haftentlassung des Russlanddeutschen nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.
Die Tat, die der im sibirischen Perm geborene W. am 1. Juli im kleinen Sitzungssaal 10 des gleichen Gerichts begangen hatte, erfüllt laut Richterin Wiegand nicht nur die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe. "Der Fremdenhass zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Leben in Deutschland", sprach die Kammervorsitzende den Angeklagten direkt an. Erschwerend komme hinzu, dass W. die ausgebildete Pharmazeutin erstens gezielt an einer Engstelle des Gerichtssaals und zweitens vor den Augen ihres Mannes und ihres damals zweijährigen Sohnes mit einem 18 Zentimeter langen Messer angegriffen hatte.
"Marwa el-Sherbini hatte keine Chance", sagte Wiegand. Mehr als 15 "schnell und mit großer Wucht ausgeführte Stiche" trafen die zum damaligen Zeitpunkt schwangere Frau. Einer der ersten davon durchstach den Herzbeutel. "Das ist eine Verletzung, die Sie praktisch nur überleben können, wenn Sie Ihnen quasi direkt neben dem Operationstisch zugefügt wird", sagte Wiegand. Die weniger als fünf Minuten, die es dauerte, bis die ersten Retter vor Ort waren, reichten nicht. Selbst als W´s Verteidiger damals im Chaos im Gerichtssaal versucht habe, eine Bank zwischen den Täter und sein Opfer zu schieben, habe der 28-Jährige gezielt weiter auf die Frau eingestochen.
"Ihr Handeln, das Einschmuggeln des Messers in den Gerichtssaal, das Abwarten des günstigen Angriffszeitpunkts war dermaßen planvoll, dass für die Kammer auch eine Tat im Affekt nicht in Betracht kommt", sagte Wiegand. Zumal W. auch bis zum Angriff - die Verhandlung war fast abgeschlossen - in keiner Form aggressives oder aufgebrachtes Verhalten habe erkennen lassen. Lediglich durch verbale, im ruhigen Ton oder schriftlich vorgetragene, aber "inhaltlich indiskutable und abstoßende" Ausfälle gegen Ausländer und insbesondere Muslime sei W. in den vorhergehenden Runden des Beleidigungsprozesses aufgefallen.
Das Verfahren hatte el-Sherbini wegen einer Auseinandersetzung auf einem Spielplatz gegen den drahtigen Mann angestrengt. W. hatte die gläubige Muslima wegen ihres Kopftuchs unter anderem als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft und ihr angedroht, ihren Sohn "zu Tode zu schaukeln". Dabei, so Richterin Wiegand, sei der Anlass "nichtig" gewesen: Die Ägypterin hatte W. freundlich gebeten, eine von zwei Schaukeln für ihr Kind freizugeben.
In ihrer fast zweistündigen Urteilsbegründung hielt Wiegand dem Angeklagten zudem vor, Verantwortung für Fehler immer nur bei anderen zu suchen. Habe er noch in Russland vom Neustart in Deutschland geträumt, sei ihm nach seiner Aussiedlung das Leben dort als "Multikultischeiße" vorgekommen. W., der von Bekannten, aber auch dem psychiatrischen Gutachter Stephan Sutarski als eigenbrötlerisch und kontaktscheu beschrieben worden war, sei der Meinung gewesen, dass Ausländer ihm die Arbeit wegnähmen - und im Zweifelsfall auch potenzielle Freundinnen ausspannten. "Zu konkreten Beispielen haben Sie sich aber nicht geäußert", stellte Wiegand fest.