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9. November 2009, 18:29 Uhr

Staatsanwalt fordert lebenslänglich für Alex W.

Für den tödlichen Angriff auf die Ägypterin Marwa el-Sherbini in einem Dresdner Gerichtssaal soll Alex W. nach Forderung der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft. Der Angeklagte habe sein Opfer "eiskalt wie ein Killer niedergemetzelt".

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Alex W. wird am Montag in den Gerichtssaal geführt. Geht es nach dem Staatsanwalt, kommt er lebenslänglich hinter Gitter© Matthias Rietschel/AP

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa el-Sherbini eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten Alex W. gefordert. Oberstaatsanwalt Frank Heinrich plädierte am Montag vor dem Dresdner Landgericht zudem dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine Freilassung nach 15 Jahren erheblich erschweren würde. Der Angeklagte habe vor den Augen des dreijährigen Sohnes "eiskalt wie ein Killer" dessen Mutter "niedergemetzelt" und den Vater schwer verletzt, sagte Heinrich. Alex W. habe die Tat kaltblütig geplant und von Anfang an beide töten wollen. Daher sei er wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu bestrafen.

Als Mordmerkmale stellte der Staatsanwalt Heimtücke und niedere Beweggründe fest. Das Motiv sei "bloßer Hass auf Nicht-Europäer und Moslems". Der Angeklagte habe "mit aller Kraft, ruhig und konzentriert, aber schnell" auf die 31-Jährige und ihren Mann eingestochen. "Er hat einen Menschen getötet und einen weiteren so schwer verletzt, dass dieser nur durch Glück überlebt hat." Dabei habe er sich weder vom Richter noch vom Pflichtverteidiger abhalten lassen und sogar "noch gnadenlos" auf die am Boden liegende, im dritten Monat schwangere Frau eingestochen.

"Unbändiger Hass" auf Ausländer

Alex W. hatte das Verbrechen in der vorigen Woche gestanden. Er bestritt aber, die Tat geplant und aus ausländerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben. Er sei in Angst und Panik gewesen. Ein psychiatrischer Gutachter schloss eine Affekttat allerdings aus und hält den Messerstecher für voll schuldfähig.

"Er hat ganz bewusst eine Familie zerstört" und "in keinster Weise" auf das Kind Rücksicht genommen, so Oberstaatsanwalt Heinrich in seinem Plädoyer. "Das zeigt seine Umbarmherzigkeit und Gefühlslosigkeit anderen gegenüber." Diese stünden im Widerspruch zum Selbstmitleid des 28-Jährigen, der sein Opfer selbst noch nach der Tat gegenüber dem Gutachter mehrfach weiter beschimpft habe. "Da fehlen mir fast die Worte", sagte Heinrich.

Die persönliche Erklärung des Angeklagten vor Gericht sei kein Geständnis, so der Oberstaatsanwalt. Darin hatte der arbeitslose Spätaussiedler angegeben, sich wegen der Beleidigungsanzeige ungerecht von der Justiz behandelt gefühlt und in einem "komischen Zustand" befunden zu haben. Alex W. hatte sich laut Anklage am 1. Juli bei der Berufungsverhandlung wegen Beleidigung mit einem Messer auf die Zeugin Marwa el-Sherbini gestürzt. Dieser "unbändige Hass" auf Ausländer und vor allem Muslime ziehe sich wie ein roter Faden durch das Leben des Angeklagten, der gegenüber Mitschülern, Lehrern ebenso wie vor Gericht keinen Hehl aus seiner ausländerfeindlichen Einstellung gemacht habe.

Alex W., der sich seit dem 26. Oktober wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, habe auch vor Gericht keinerlei Einsicht gezeigt. Die Tat tue ihm nur wegen der erheblichen Folgen für sich selbst leid. "Von der Tragödie, die Sie verursacht haben, kein Wort." Die gegenüber den Angehörigen bisher ausgebliebene Entschuldigung zeige, dass ihm nicht bewusst sei, was er angerichtet habe. Eine Tat im Affekt sei ausgeschlossen, so der Oberstaatsanwalt. "Er hat überlegt und eiskalt gehandelt."

Neue Beweisaufnahme

Allerdings könnte sich die für Mittwoch geplante Urteilsverkündung verzögern. Wie die Vorsitzende Richterin sagte, traf am Montag die seit Wochen erwartete Antwort der russischen Generalstaatsanwaltschaft auf ein deutsches Rechtshilfeersuchen ein, in dem es um mögliche psychische Vorerkrankungen des Angeklagten geht. Wiegand sagte, damit müsse man erneut in die Beweisaufnahme eintreten. Das für Montag geplante Plädoyer der Verteidigung wurde verschoben.

Dem Schreiben zufolge war der Angeklagte von der russischen Armee zurückgestellt worden wegen einer "nicht differenzierten Schizophrenie", er habe sich aber deswegen nicht in stationärer Behandlung befunden. Zu der Frage soll nun noch einmal der psychiatrische Gutachter gehört werden.

DPA/AP
 
 
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