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24. August 2010, 12:57 Uhr

Verteidigung sieht Brunner als Auslöser

Plädoyers im Mordprozess Brunner. Die Anklage fordert die Höchststrafe - zumindest für einen der Jugendlichen. Die Verteidigung weist dem Opfer selbst indirekt eine Teilschuld zu.

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Gespannt wartet die Verteidiung im Gerichtssaal auf das Plädoyer der Anklage© Michael Dalder/DPA

Im Prozess um den Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen gefordert. Der zur Tatzeit 18-jährige Markus S. sei wegen versuchter räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und Mordes aus niederen Beweggründen zu verurteilen, sagte die Staatsanwältin am Dienstag vor dem Landgericht München. Allerdings sei wegen mangelnder Reife das Jugendstrafrecht anzuwenden. "Ich halte die Höchststrafe von zehn Jahren für angemessen und erforderlich." Markus S. habe mit Tötungsvorsatz gehandelt. "Er war ganz klar der Aggressivere." Seine Tritte gegen den Kopf Brunners seien lebensgefährlich gewesen. Die Verteidigung von Markus S. schlugegen dagegen eine Strafe von deutlich unter sieben Jahren vor. Sie sehen Brunner selbst als Auslöser der Auseinandersetzung und werten die Tat ihres Mandanten nicht als Mord.

Für den damals 17-jährigen Sebastian L. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren. Hier verzichteten die Ankläger auf eine Verurteilung wegen Mordes. Bei ihm gebe es Zweifel am Tötungsvorsatz, er sei zudem weniger aggressiv aufgetreten und habe im Gegensatz zu Markus S. echte Reue gezeigt. Sebastian L. sei "einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt" gewesen, so die Staatsanwältin. Auch die Anwälte der Nebenklage forderten zehn und acht Jahre Haft für die beiden Angeklagten.

Verteidigung sieht Mitschuld Brunners

Brunner hatte sich Mitte 2009 in der Münchner S-Bahn schützend vor vier Schüler gestellt, die von den Angeklagten um 15 Euro erpresst werden sollten. "Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte", erklärte die Anklage die niederen Beweggründe. Anlass und Tat stünden in einem krassen Missverhältnis. Daran ändere auch nichts, dass Brunner, wie sich im Laufe des Verfahrens zeigte, den ersten Schlag am Bahnhof Solln ausführte. Aus Sicht der Verteidigung hatte er damit eine Mitschuld an der Eskalation.

"Dominik Brunner würde ohne die Angriffe der Angeklagten noch leben", sagte die Staatsanwältin. Er sei mindestens 15 Mal geschlagen und auch noch traktiert worden, als er schon wehrlos am Boden gelegen habe. Mindestens 22 Spuren von Gewalt seien gefunden worden, darunter auch ein Schuhabdruck an der Schläfe des 50-Jährigen. Brunner, der posthum das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam, starb zwei Stunden nach der Tat an Herzversagen. Er hatte, wie erst im Verfahren deutlich wurde, ein krankhaft vergrößertes Herz. Die extreme Belastung hatte ein Kammerflimmern ausgelöst.

Die Verteidiger von Markus S. bewerteten die Taten ihres Mandanten dagegen nicht als Mord. Sie argumentierten, dass er erst einen Tötungsvorsatz gehabt habe, nachdem Brunner im Verlauf des Kampfes gestürzt war und teilen die Auseinandersetzung deswegen in zwei Teile. Da man nicht wisse, welcher die Ursache des Herzstillstands Brunners gewesen sei, müsse man zugunsten des Angeklagten annehmen, dass es der Teil vor dem Sturz gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt habe S. Brunner aber nur verletzen und nicht töten wollen. Deswegen handle es sich um Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag.

Ein Mordmerkmal, wie die von der Anklage angeführten niederen Beweggründe, sahen die Verteidiger nicht. Es sei wahrscheinlich, dass der Schlag Brunners die Tat ausgelöst habe. Sie interpretierten auch die Vorgeschichte und den Beginn des Kampfes anders als die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten nicht vorgehabt, Brunner anzugreifen. Das Bedrohungsszenario sei nicht mehr als "Daherreden" der "Halbstarken" gewesen. Brunner habe dies aber offenbar anders wahrgenommen. Er und die Angeklagten kämen aus zwei verschiedenen Welten. Das Urteil gegen die beiden Jugendlichen soll am 6. September gesprochen werden.

mre/Reuters/DPA
 
 
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