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2. Oktober 2009, 13:40 Uhr

Daniel V. muss für fast zehn Jahre in Haft

Brutal soll Daniel V. der achtjährigen Michelle einen Teil des Kiefers herausgebrochen haben, während er sie vergewaltigte und dann umbrachte. Das Landgericht Leipzig hat den 19-jährigen Mörder nun zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Michelle, Mord, Leipzig, Jugendstrafe, 10 Jahre, Staatsanwalt

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten Daniel V. (r.) zehn Jahre Haft© Jan Woitas/DPA

Für den Mord an der kleinen Michelle aus Leipzig ist der 19-jährige Daniel V. zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Leipzig sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mädchen im August vergangenen Jahres missbraucht, brutal misshandelt und getötet hat.

Der Teenager wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er erhebliche Reifemängel hat und sozial gestört ist. Bei Erwachsenen steht auf Mord lebenslänglich. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, Daniel V. wegen Vergewaltigung und Mordes schuldig zu sprechen. Der junge Mann hatte die Tat im Prozess gestanden.

Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Müller sagte, der Angeklagte habe "erhebliche Defizite in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung". Trotzdem sei er voll schuldfähig. Straferschwerend wertete der Oberstaatsanwalt die erhebliche Brutalität, mit der Daniel V. vorgegangen war. Er hatte der Achtjährigen mehrere Zähne und einen Teil des Kiefers herausgebrochen. "Das muss für Michelle ein furchtbarer Todeskampf gewesen sein", sagte Müller.

Daniel V. hatte gestanden, Michelle im August 2008 missbraucht und erstickt zu haben. Der dickliche, zurückgebliebene Teenager wollte mit dem Kind erste sexuelle Erfahrungen sammeln. Er hatte das Mädchen, das er aus der Nachbarschaft kannte, unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt. Ihre Leiche warf er später in einen Ententeich.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 42)
 
Administrator (02.10.2009, 17:09 Uhr)
Liebe User,
vielen Dank für Ihre Beiträge - wir schließen die Debatte an dieser Stelle.
Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
Aquarius_Jedermann (02.10.2009, 17:05 Uhr)
Sicherheitsverwahrung?
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob der jugendliche Mörder/Schwerverbrecher nach der Haft in eine lebenslange Sicherheitsverwahrung kommt.

Da täte der Stern gut daran, etwas ausführlicher zu berichten.
AxelR. (02.10.2009, 16:36 Uhr)
@johann58
Prävention ist die einzige Möglichkeit, solche Gewalttaten zu verhindern. Ein totes Kind wird durch keine Strafe der Welt wieder lebendig.
Ich bin sicher, die Psychologie hat Antworten auf die Frage, wie sinnvolle Prävention aussehen kann. Man kann Einzelgänger durchaus erkennen und sich um sie kümmern. Aber das kostet Geld. Zu prüfen wäre auch, ob Eltern nicht Erziehnugskurse belegen sollten, wenn es Probleme in der Familie gibt. Das ist zwar unbequem, rettet aber vielleicht das eine oder andere Leben. Viele Eltern sind mit der Erziehung ihrer Kinder doch völlig überfordert: Kindergeld ist eben nicht alles...
Johann58 (02.10.2009, 16:19 Uhr)
@dialogus
Justizia ist ja bekanntlich blind und das ist gut so damit das was wir als Recht bezeichnen gemaess den Buchstaben umgesetzt wird und nicht von Emotionen beeinflusst wird. Die Todesstrafe einfuehren bedeutet nichts anders als staatlich sanktionierter Mord. Selbst Vater einer Tochter beschaeftigt man sich ja damit wie wuerde man handeln wenn seinem eigenen Kind so etwas passiert. Ich bin ehrlich genug zu sagen ich wuerde warscheinlich nicht davor zurueckschrecken den Taeter umzubringen wenn ich die Gelegenheit dazu haette, wohlwissend, dass mich das fuer den Rest meines Lebens in den Knast bringen wuerde aber Todesstrafe als Hoechststrafe! NEIN! Die Gesetze sehen durchaus vor, dass jemand nie mehr auf freien Fuss kommt wenn es erforderlich ist und das muss dann eben ausgeschoepft werden.
NewWorld (02.10.2009, 16:10 Uhr)
@HorchundGuck
Ihr Kommentar ist an Dummheit ja garnicht mehr zu überbieten.
Der Richter hat fast das volle Strafmaß ausgeschöpft. Wenn sie jemanden einen Vorwurf machen wollen, dann der Politik, die die entsprechenden Gesesetze gemacht hat. Aber wahrscheinlich haben sie die Begriffe Legislative und Judikative noch nie im Leben gehört.
Wenn man keine Ahnung, einfach mal den Kommentar verkneifen...
Preston (02.10.2009, 16:06 Uhr)
Kommentarfunktion abschalten...
- bei solchen Artikeln macht es wirklich keinen Sinn, Kommentare zu schalten.
Es posten eh nur durchgeknallte NPD-Fans.
Dialogus (02.10.2009, 15:49 Uhr)
@RockyBeach
Das habe ich schon verstanden. Im Grunde geht es ja darum, dass das Gesetz für so ein perverses Verbrechen "nur" 10 Jahre vorsieht, mit evtl. Sicherheitsverwahrung. Vielleicht wäre es sinnvoll das Gesetz in dieser Hinsicht zu überarbeiten?! Das scheint viele Leute zu stören und, ja, Todesstrafe wäre sicherlich nicht verkehrt. Aber gut, das ist meine Meinung.
RockyBeach (02.10.2009, 15:43 Uhr)
@Johann58
Sehr richtig, zumal in diesem Fall z.B. der Täter vorher nie auffällig war, so dass eine zielgerichtete Prävention sehr sehr schwierig ist. Es sei denn, man möchte alle Einzelgänger und Sonderlinge "präventiv" behandeln. <Ironie> Aus denen werden doch eh nur Amokläufer oder Vergewaltiger </Ironie>
RockyBeach (02.10.2009, 15:40 Uhr)
@Dialogus
Wenn Sie das als ernsthafte und nicht rhetorisch aufstachelnde Fragen auffassen, dann verstehen Sie bitte meinen Post als ernsthafte Antwort zumindest auf seine erste Frage. Wenn ich überheblich rüberkomme, bitte ich das zu entschuldigen, aber scheinbar haben hier die meisten nur eine wage Vorstellung unserer Gesetze und ziehen daraus falsche Schlüsse, bspw. über Richter und Staatsanwälte.
Johann58 (02.10.2009, 15:39 Uhr)
die Mehrzahl der Kommentare
sind so was von unsachlich und dem Gedanken an Lynchjustiz gepraegt und darueberhinaus von absoluter Ahnungslosingkeit, dass man nur den Kopf schuetteln kann. Wenn mich nicht alles taeuscht, dann hat das Gericht die im Gesetz vorgesehene Strafemass voll ausgeschoepft. Die besondere Schwere der Tat wurde ebenfalls voll beruecksichtigt, auch wurde hier kein taeterschutz vor Opferschutz gestellt. Vielmehr scheint bei vielen der Gedanke vorzuherrschen die Todesstrafe wieder einzufuehren. Und die Schlaumeier, die hier von Praevention schreiben mal einfach gefragt wie stellt ihr euch das vor? Nicht dass ich ebenfalls fuer Praevention und Kinderschutz bin im Gegenteil aber wie? .
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