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10. Juni 2010, 18:37 Uhr

"Emmely" kehrt zu Kaiser's zurück

Vor gut einer Woche kippte das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung im Fall "Emmely". Am Montag tritt Kassiererin Barbara E. eine neue Stelle bei ihrem alten Arbeitgeber, der Supermarktkette Kaiser's, an. Aber nicht in ihrer alten Funktion.

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Wurde als "Emmely" bundesweit bekannt: Kassiererin Barbara E.© Jens-Ulrich Koch/DDP

Die wegen des Einlösens von zwei Pfandbons entlassene und als "Emmely" bundesweit bekanntgewordene Berliner Kassiererin Barbara E. arbeitet ab Montag wieder bei ihrem früheren Arbeitgeber, der Supermarktkette Kaiser's. Die Filiale werde in der Nähe ihrer Wohnung in Berlin liegen, sagte eine Sprecherin der Unternehmensgruppe Tengelmann in Mülheim an der Ruhr am Mittwoch. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Kündigung von "Emmely" in der vergangenen Woche aufgehoben.

"Emmely" ist wählerisch

Kaiser's hatte Barbara E. nach Angaben der Sprecherin am Montag zwei Filialen angeboten, in denen sie arbeiten könne. Beide habe "Emmely" abgelehnt und stattdessen am Dienstag mehrere Filialen vorgeschlagen, die nicht weiter als maximal zehn Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegen. Eine davon wird nun ihr neuer Arbeitsplatz sein. Zunächst werde sie "Filialtätigkeiten" übernehmen - etwa Bestellungen aufnehmen oder Regale auffüllen, sagte die Tengelmann-Sprecherin. "Sie wird nicht direkt wieder an der Kasse sitzen." Dafür müsse sie erst eine Kassenschulung machen, in den zwei Jahren seit ihrer Entlassung habe sich einiges geändert.

In ihre alte Filiale habe Barbara E. nicht zurückgewollt. Dort seien schließlich noch Mitarbeiter beschäftigt, die gegen sie aussagen mussten, wie die Tengelmann-Sprecherin sagte. Kaiser's hatte die Entlassung der Kassiererin mit dem Vertrauensbruch durch das Einlösen gefundener Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro begründet. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Berlin hielten die Kündigung für gerechtfertigt: Sie werteten die Einlösung der Pfandbons als eine grobe Pflichtverletzung, die zu einem unwiederbringbaren Vertrauensverlust des Arbeitgebers geführt habe. Das Bundesarbeitsgericht hingegen urteilte, das in 30-jähriger Mitarbeit erworbene Vertrauen könne durch eine einmalige und geringe Verfehlung "nicht aufgezehrt" werden.

APN
 
 
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