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27. April 2011, 11:22 Uhr

Richterbund hält nichts vom Warnschussarrest

Junge Straftäter zur Abschreckung im Gefängnis "Probe sitzen" lassen – das ist die Idee des Warnschussarrestes, die nach der brutalen Attacke in der Berliner U-Bahn wieder kontrovers diskutiert wird. Der Richterbund spricht sich gegen die Maßnahme aus und verweist auf ohnehin überfüllte Jugendgefängnisse.

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Die Attacke von Berlin am Ostersamstag - ob ein paar Tage im Gefängnis einen Täter von einem derart brutalen Vorgehen abhalten?© DPA

Der Deutsche Richterbund stuft den von der Bundesregierung geplanten Warnschussarrest für junge Täter als weitgehend wirkungslos ein. "Ich halte den Warnschussarrest für wenig zielführend", sagte die stellvertretende Vorsitzende Andrea Titz der "Mitteldeutschen Zeitung". Dagegen sprach sich der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU), für die Einführung einer solchen Maßnahme aus.

Die Forderung nach einem Warnschussarrest hatte insbesondere die Union schon Anfang 2008 nach damaligen Überfällen von Jugendlichen erhoben. Die Idee dabei: Ein junger Täter soll zeitnah zur Tat spüren, was es bedeutet, im Gefängnis zu sitzen. Gerade bei jungen Ersttätern wird nämlich oft nur eine Bewährungsstrafe verhängt, die keinen Freiheitsentzug mit sich bringt.

Die Debatte um den Warnschussarrest war neu entfacht worden, nachdem am Osterwochenende zwei Jugendliche im Berliner U-Bahnhof-Friedrichstraße einen 29-Jährigen brutal zusammengeschlagen und ihm auf den Kopf getreten hatten. Das Bundesjustizministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetzentwurf, der etwa um Pfingsten vorliegen solle.

"Die hatten ihren Warnschuss bereits"

Die Vize-Vorsitzende des Richterbundes verwies auf bereits heute überfüllte Jugendhaftanstalten. Die Jugendkriminalität werde durch die Einführung eines solchen Arrests "nicht massiv beeinflusst", sagte Titz. "Die Leute, die solche Taten begehen, sind in der Regel bereits vorher aufgefallen. Sie haben oft auch schon Arreste verbüßt und sind davon wenig beeindruckt. Das sind in der Regel keine Ersttäter. Die hatten ihren Warnschuss bereits."

Auch der Direktor des Kriminologischen Forschungs-Instituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, bezeichnete den Warnschussarrest als sinnlos, weil die Strafe erst Monate nach der Tat verhängt werde. Eine abschreckende Wirkung werde somit verfehlt, sagte Pfeiffer der Zeitung. Nötig seien stattdessen mehr Polizei und eine höhere Aufklärungsquote.

Hessens Innenminister Rhein forderte hingegen, es dürfe beim Thema Jugendgewalt keine Denkverbote geben. "Und ich bin ein absoluter Befürworter einer raschen Einführung des Warnschussarrests", sagte Rhein im Deutschlandradio Kultur. Insgesamt nehme zwar die Zahl der Gewalttaten von Jugendlichen ab. "Aber was uns durchaus Sorge macht und was wir durchaus auch wahrnehmen, ist, dass die Taten immer brutaler werden, dass sie immer häufiger mit Waffen stattfinden und dass eben nicht Schluss ist, wenn einer am Boden liegt", betonte Rhein.

Der Vorschlag der CSU: härtere Strafen

Unterdessen hat CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl vorgeschlagen, Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafverschärfendes Element in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. "Bei Raub, räuberischer Erpressung, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung würde die Mindeststrafe dann immer zwei Jahre betragen", sagte Uhl der Tageszeitung "Die Welt". Ab diesem Strafmaß kann eine Haft nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Uhl kritisierte die Haftverschonung für den Berliner Jugendlichen, der die Tat gestanden hatte. "Es stellt sich schon die Frage, ob es richtig ist, einen Ersttäter mit einem solchem Gewaltexzess wieder frei herum laufen zu lassen und ihn erst möglicherweise Monate später zur Prozesseröffnung mit staatlichen Sanktionen zu konfrontieren", sagte er.

be/DPA/AFP
 
 
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