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22. Dezember 2011, 11:45 Uhr

Spanischer Gurkenbauer verklagt Hamburg auf Schadenersatz

Mitten in der Ehec-Hysterie warnte die Hamburger Gesundheitssenatorin im Frühjahr vor dem Verzehr spanischer Gurken. Eine voreilige Schlussfolgerung, wie sich herausstellte. Ein spanischer Gemüseproduzent hat die Hansestadt deshalb jetzt auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt.

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Gemüse des Anstoßes: Die Hamburger Gesundheitsbehörde stellte Gurken aus Spanien vorschnell unter Ehec-Verdacht© Federico Gambarini/DPA

Ein spanischer Gemüseproduzent fordert wegen einer amtlichen Verzehrwarnung während der Ehec-Krankheitswelle im Sommer knapp 2,3 Millionen Euro Schadenersatz von der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV). Eine entsprechende Klageschrift der Firma Frunet sei diese Woche bei der BGV eingegangen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Sie lehnte das Anliegen aber als unbegründet ab. "Die BGV weist diese Forderungen zurück, da die Warnung vor Gurken des Unternehmens notwendig und richtig war."

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) hatte im Mai auf dem Höhepunkt der Ehec-Epidemie in Deutschland öffentlich vor dem Verzehr von Gurken und anderem Rohgemüse gewarnt, nachdem Hamburger Behörden Ehec-Keime auf Import-Gurken der Firma Frunet festgestellt hatten. Daraufhin brach deren Absatz ein. Bei weiteren Labortests stellte sich heraus, dass es sich bei dem Ehec-Bakterienstamm auf den spanischen Gurken nicht um jenen handelte, der die akuten, in vielen Fällen lebensgefährlichen Infektionen auslöste. Als wahrscheinliche Quelle für diesen ermittelten die Behörden später ägyptische Bockshornkleesamen, die ein Hof in Niedersachsen aus Ägypten bezogen hatte und aus denen essbare Sprossen gezogen worden waren.

Gesundheitsbehörde bleibt gelassen

Die Hamburger Gesundheitsbehörde betonte am Donnerstag erneut, sie betrachte ihre Warnung nach wie vor als richtig, weil alle Ehec-Erreger eine Gesundheitsgefahr seien. "Die BGV vertritt weiterhin die Position, dass vor Lebensmitteln, die offenbar Verunreinigungen aufweisen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher gesundheitsgefährdend sein können, öffentlich gewarnt werden muss. Der Schutz der Gesundheit geht dabei vor wirtschaftliche Interessen der Unternehmen", erklärte die Behörde. Das damalige Vorgehen sei auch von der Bundesregierung und dem für Verbraucherschutz zuständigen EU-Kommissar unterstützt worden.

Im Mai und Juni 2001 war es vor allem in Norddeutschland zu einer Welle von schweren Ehec-Infektionen gekommen, die von einer aggressiven krankmachenden Variante des Darmbakteriums Escherichia coli ausgelöst wurde. Die sogenannten Ehec-Keime sondern im menschlichen Verdauungstrakt Gifte ab. Viele Patienten litten unter der besonders gefährlichen Komplikation hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS). Dem für Krankheitbekämpfung zuständigen Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge erkrankten fast 4000 Menschen an Ehec oder HUS. 50 davon starben.

kng/AFP/DPA
 
 
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