11. Juli 2012, 13:44 Uhr

Sexualtäter mit Fußfessel missbraucht Siebenjährige

Ein verurteilter Gewalttäter hat in München offenbar erneut ein Kind missbraucht - obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Die Debatte über die Überwachung von Schwerkriminellen entbrennt erneut. Die Polizei hält das Gerät für unzureichend.

Fußfessel, Sexualstraftäter, Sicherheitsverwahrung

Elektronische Fußfessel: Ein Bewährungshelfer demonstriert das Überwachungsgerät mit dem GPS-Sender©

Der mutmaßliche Missbrauch einer Siebenjährigen durch einen Sexualtäter mit Fußfessel in München heizt die Debatte über die elektronische Überwachung neu an. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Fußfessel für Schwerkriminelle am Mittwoch als unzureichend, das Justizministerium verteidigte sie. Der mutmaßliche Täter ist inzwischen wieder in Haft. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte einen Bericht des ARD-Magazins "Report München" bestätigt, nach dem der 40-Jährige wohl rückfällig wurde. Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sei bei rückfallgefährdeten Schwerst- und Sexualverbrechern kein gleichwertiger Ersatz für eine geschlossene Unterbringung, sagte der DPolG-Landesvorsitzende Hermann Benker. Es sei ungeheuerlich, dass Täter, denen amtlich die Wiederholungsgefahr bescheinigt wurde, auf die Menschheit losgelassen würden. "Elektronische Fußfesseln eignen sich allenfalls für Kleinkriminelle", sagte Benker.

Justizministerin Beate Merk (CSU) räumte ein, dass die Fußfessel keine absolute Sicherheit garantiere. "Sie ist ein Notbehelf in Fällen, in denen wir Menschen aus der Haft entlassen müssen, von denen nach wie vor eine Gefahr ausgeht", sagte Merk. "Trotzdem: Ich werde jedes Mittel, das ein Mehr an Sicherheit bringt, konsequent nutzen. Deshalb sage ich ganz klar: Ich halte an der Fußfessel fest."

Mann wegen Missbrauch seiner Stieftochter verurteilt

In dem Münchner Fall war der Mann 1999 verurteilt worden, weil er seine Stieftochter missbraucht hatte. Nach seiner Entlassung auf Bewährung im Jahr 2004 verstieß er gegen Auflagen und näherte er sich wieder der Stieftochter. Zudem soll er über einen längeren Zeitraum auch einem anderen Mädchen nachgestellt haben. Die Bewährung wurde widerrufen, er kam in Sicherungsverwahrung. Bis Ende 2011 saß er hinter Gittern, als er erneut freikam, musste er eine elektronische Fußfessel tragen, die der Polizei jederzeit seinen Aufenthaltsort per Funk mitteilt.

Laut "Report München" missbrauchte er nun im April eine Siebenjährige. Er habe die Mutter kennengelernt und sei von ihr in die Wohnung gelassen worden. Die Mutter soll während der Tat geschlafen haben, der Vater habe den Missbrauch später angezeigt. Allerdings wurde der 40-Jährige laut Staatsanwaltschaft schon vor Bekanntwerden der Tat wieder in Haft genommen, weil er gegen Auflagen verstoßen hatte.

Entlassene Straftäter mit elektronischer Fußfessel werden nach einem Staatsvertrag der Bundesländer zentral überwacht. Verstoßen sie gegen Auflagen - entfernen sich also etwa zu weit von ihrem Wohnort-, oder versuchen sie, die Fessel abzustreifen, wird Alarm ausgelöst und die Polizei greift ein. Seit Anfang 2011 können Gerichte die Fußfessel als Teil der Führungsaufsicht anordnen. Das Gerät ähnelt einer großen Plastikuhr und trägt einen GPS-Sender.

jar/DPA
 
 
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