. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
8. Juni 2011, 11:41 Uhr

Auch Kachelmanns Ex-Geliebte legt Revision ein

Erst die Staatsanwaltschaft und jetzt auch die Nebenklägerin: Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann hat ebenfalls Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators eingelegt. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist allerdings offen.

Kachelmann, Anklage, Staatsanwaltschaft, Revision, Urteil, Freispruch, Wettermoderator, Ex-Geliebte, TV-Moderator, Prozess, Vergewaltigung

Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer ließ ihren Anwalt Revision gegen das Kachelmann-Urteil einlegen© Ronald Wittek/DPA

Die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Prozess um Jörg Kachelmann hat Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators eingelegt. Das teilte das Landgericht Mannheim am Mittwoch mit. Das Gericht habe nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Nebenklägerin zu überstellen, hieß es in der Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag Revision eingelegt.

Die Prozessparteien können die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts nur dann prüfen, wenn sie zuvor Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt haben. Nach Zustellung des Richterspruchs haben sie einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Über den Berufungs- oder Revisionsantrag entscheidet dann der Bundesgerichtshof.

Das Gericht hatte den 52-Jährigen am Dienstag vergangener Woche aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem 44 Verhandlungstage dauernden Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.

kng/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Nach dem Urteil im Kachelmann-Prozess Staatsanwaltschaft geht in Revision

Dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch für Jörg Kachelmann nicht unwidersprochen hinnehmen würde, war absehbar. Nun hat sie Revision gegen das Urteil eingelegt. Der TV-Moderator führt derweil seinen "Rachefeldzug" gegen die Medien fort. mehr...

Kachelmann-Prozess Die Angst der Opfer

Die Lehre aus dem Kachelmann-Prozess: Die Berichterstattung hat Vergewaltigungsopfern generell geschadet. Opferverbände üben scharfe Kritik, Politiker fordern Einschnitte. mehr...

Alice Schwarzer zum Kachelmann-Prozess "Es mangelte an Respekt für das Opfer"

Das Urteil im Prozess gegen Jörg Kachelmann ist gefallen: Freispruch - aus Mangel an Beweisen. Schon kurz nach der Urteilsverkündung wurde die Rolle der Medien in dem Prozess kritisiert – auch von Alice Schwarzer, die selbst darüber berichtet hat. mehr...

Kachelmann und das Fernsehen Kehrt der nette Wetteronkel zurück?

Jörg Kachelmann steigt nach dem Freispruch wieder bei seiner Firma Meteomedia ein. Doch wird er auch auf den TV-Bildschirm zurückkehren? Fernsehmacher sind skeptisch. mehr...

Kachelmann-Prozess Die Stunde des Richters

Tag der Abrechnung in Mannheim: Richter Michael Seidling nutzte die Urteilsbegründung im Kachelmann-Prozess zur großen Schelte - und glänzte mit einer ehrlichen Einsicht. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe