Das Urteil des Kölner Landgericht zu religiös motivierten Beschneidungen provoziert einen Aufschrei bei Muslimen und Juden. Auch die katholische Kirche stimmt mit ein. Einige fordern sogar den Bundestag zum Handeln auf.

Rituelle Beschneidungen, die Religionszugehörigkeit symbolisieren sollen, hat ein Gericht als Körperverletzung gewertet© Tolga Bozoglu/DPA
Eingriff in die Religionsfreiheit oder Schutz vor Körperverletzung - das Urteil des Kölner Landgerichts gegen die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen hat heftige Kritik von Juden, Muslimen und Katholiken ausgelöst. Der Zentralrat der Muslime nannte die Entscheidung "einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht". Die Türkische Gemeinde in Deutschland warnte vor einem "Beschneidungstourismus" in Länder, in denen solche Eingriffe nicht bestraft werden. Nach dem Zentralrat der Juden äußerten am Mittwoch auch andere Juden ihr Unverständnis.
Nach Ansicht der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gefährdet das Urteil die Religionsfreiheit der Juden und Muslime in Deutschland. Die Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als befremdlich. "Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden", erklärte der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, Bischof Heinrich Mussinghoff.
Einen Eingriff in die Religionsfreiheit und das Elternrecht sieht auch der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM). Das teilte der KRM-Sprecher Ali Kizilkaya am Mittwoch in Köln mit. Er kritisierte vor allem, dass die Entscheidung zu Rechtsunsicherheit führe. Im Koordinationsrat sind die großen muslimischen Verbände in Deutschland zusammengeschlossen. Der baden-württembergische Landesvorsitzende der Religionsgemeinschaft des Islam, Ali Demir, sagte, die Knabenbeschneidung sei "ein harmloser Eingriff" mit einer tausende Jahre alten Tradition und hohem Symbolwert. Die Entfernung der Vorhaut habe hygienische Vorteile und vermindere die Übertragung von Infektionen.
Das Kölner Gericht hatte einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar freigesprochen - allerdings mit der Begründung, dass der Mediziner von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, die das Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzten, urteilte das Landgericht.
Der Zentralrat der Juden hatte von einem beispiellosen und dramatischen Eingriff in die Rechte der Religionsgemeinschaften gesprochen und den Bundestag aufgefordert, zu handeln. Die Türkische Gemeinde in Deutschland geht davon aus, dass eine höhere Instanz das Urteil korrigiert.
Für die Grünen könnte das Urteil Anlass für eine gesetzliche Regelung sein. "Mir scheint diese Rechtsprechung mehr als fragwürdig", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck. "Wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob wir die Religionsfreiheit der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaft besser schützen müssen."