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12. Mai 2011, 15:52 Uhr

Verurteilter Demjanjuk kommt auf freien Fuß

Er ist vom Münchener Landgericht II wegen Beihilfe am Nazi-Massenmord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden - nun kündigten die Richter aber an, John Demjanjuk freizulassen zu wollen. Gründe sind das noch nicht rechtskräftige Urteil sowie das hohe Alter des 91-Jährigen.

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Verurteilt - und doch freigelassen. Der ehemalige KZ-Aufseher John Demjanjuk zeigt sich nach dem Prozess der Presse© Michael Dalder/Reuters

Nach der Verurteilung des NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk hat das Münchner Landgericht II angekündigt, den Haftbefehl gegen den 91-Jährigen aufzuheben. Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem hohen Alter des Angeklagten und der Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

Zuvor war der gebürtige Ukrainer in einem der letzten NS-Verbrecherprozesse wegen Beteiligung am Massenmord der Nazis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Landgericht sprach den ehemaligen KZ-Aufseher am Donnerstag der Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft verlangt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Demjanjuk nahm das Urteil am 93. Verhandlungstag ohne jede Regung auf. Der gebürtige Ukrainer, der das Verfahren von einem Rollbett neben der Richterbank mit einer Sonnenbrille über den Augen verfolgte, hat in dem fast eineinhalbjährigen Prozess geschwiegen. Auch am Prozessende verzichtete er auf ein Schlusswort. "Nein", antwortete er knapp als ihm die Gelegenheit für einen letztes Wort gegeben wurde.

Wiesenthal-Zentrum begrüßt Urteil

Zwar konnte Demjanjuk keine konkrete Tat zugeschrieben werden. Das Gericht schloss sich jedoch der Argumentation der Anklage an: Da das Lager Sobibor im besetzten Polen allein zur planmäßigen Ermordung von Menschen diente, habe sich jeder mitschuldig gemacht, der dort Dienst tat. Ein Dutzend Holocaust-Überlebende und Angehörige von Opfern aus den Niederlanden nahmen als Nebenkläger an der Urteilsverkündung teil.

Das israelische Wiesenthal-Zentrum hat die Verurteilung Demjanjuks begrüßt. Efraim Zuroff, Leiter der Einrichtung in Jerusalem, sagte: "Wir sind sehr zufrieden darüber, dass er endlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde." Die Entscheidung bedeute eine "sehr starke Botschaft, dass die Täter auch viele Jahre nach den Verbrechen des Holocaust noch für ihre Vergehen belangt werden können".

Suche nach NS-Verbrechern geht weiter

Auch nach dem Demjanjuk-Urteil wird die Suche nach NS-Verbrechern andauern. Staatsanwalt Andreas Brendel von der nordrhein-westfälischen Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen hält weitere Prozesse für möglich. "So lange es theoretisch noch möglich ist, dass wir jemanden auf die Anklagebank setzen, und das können wir ja noch mit 90, 95 Jahren machen, kann ich nie ausschließen, dass noch weitere große Prozesse anhängig sein werden", sagte Brendel in Dortmund.

66 Jahre nach dem Ende des Nazi-Terrors sind zwar die meisten Täter - wie auch die Zeugen in möglichen Prozessen - gestorben. Aber 18 Ermittlungsverfahren liegen derzeit in Dortmund noch an. Allein in den letzten zwei Jahren sei es zu Anklageerhebungen in Bonn, Aachen und Duisburg gekommen. Brendel betonte, man sei es "sowohl den Opfern als auch der Nachwelt schuldig, diese Sachen aufzuklären und, wenn wir sie denn finden, diese Leute auch anzuklagen".

dho/DPA/AFP/Reuters
 
 
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