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31. August 2010, 15:47 Uhr

Katholische Kirche will Missbrauch schneller ahnden

Die deutschen Bischöfe reagieren mit neuen Leitlinien auf den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche. Damit wollen sie sexuelle Übergriffe entschlossener ahnden. Die Frage finanzieller Entschädigungen wurde ausgeklammert.

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Stellte die neuen Leitlinien vor: Triers Bischof Stephan Ackermann© Rolf Haid/DPA

Die katholische Kirche in Deutschland will künftig schneller als bisher bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch die Staatsanwaltschaft einschalten. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers und falls dieses rechtlich zulässig ist soll bei Missbrauchsfällen auf eine Anzeige verzichtet werden, heißt es in den vom Trierer Bischof Stephan Ackermann am Dienstag vorgestellten überarbeiteten Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für Fälle sexuellen Missbrauchs. Nach Bekanntwerden einer Vielzahl von Missbrauchsfällen durch Geistliche hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Kirchenvertretern vorgeworfen, nicht gut genug mit den Staatsanwaltschaften zusammen zu arbeiten.

Ackermann, der der Sonderbeauftragte der Bischofskonferenz für die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle ist, sagte, nach wie vor werde es auch ein kirchliches Untersuchungsverfahren zu Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch geben. Deutlicher als in den ursprünglichen Leitlinien aus dem Jahr 2002 wolle die Bischofskonferenz aber hervorheben, dass die kirchliche Untersuchung die staatliche Ermittlung nicht behindern dürfe. "Das kirchenrechtliche Verfahren ist in keiner Weise vorgeordnet."

Finanzielle Entschädigung regelt ein "Runder Tisch"

Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sei ein zentraler Punkt der überarbeiteten Leitlinien, erklärte Ackermann. Auch falls ein Opfer die Einschaltung der Ermittler ablehne, sollten diese in jedem Fall informiert werden, wenn weitere mutmaßliche Opfer ein Interesse an einer Strafverfolgung haben könnten.

Keine Regelung sehen die Leitlinien für eine etwaige finanzielle Entschädigung von Opfern vor. Für die Bischofskonferenz sei hier eine abgestimmte Regelung durch den von der Regierungsbeauftragten Christine Bergmann geführten Runden Tisch "richtig und wichtig", da ansonsten eine ungleiche Behandlung neue Ungerechtigkeiten für die Opfer bewirken könne. Die Bischofskonferenz werde sich aber nicht hinter dem Runden Tisch verstecken.

Nach Bekanntwerden zahlreicher Fälle sexuellen Missbrauchs am von Jesuiten geführten Berliner Canisius-Kolleg im Januar hatten sich auch etliche Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche oder in anderen katholischen Einrichtungen gemeldet.

mre/AFP
 
 
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