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16. Juli 2008, 16:58 Uhr

Holzklotz-Werfer wegen Mordes angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg klagt den mutmaßlichen Holzklotz-Werfer Nikolai H. an - und zwar wegen Mordes. Er soll einen sechs Kilo schweren Klotz über eine Autobahnbrücke geworfen haben. Der Klotz durchschlug die Scheibe eines BMW, eine Mutter von zwei Kindern starb.

Der mutmaßliche Holzklotzwerfer muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten© Jörg Sarbach/AP

Vier Monate nach dem tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke hat die Staatsanwalt Oldenburg den mutmaßlichen Täter wegen Mordes angeklagt. Dem 30-jährigen Mann aus Rastede wird zudem vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen, wie die Ermittlungsbehörde in Oldenburg mitteilte.

Laut Anklage soll der drogenabhängige Nicolai H. am Ostersonntag einen etwa sechs Kilo schweren Holzklotz bei Oldenburg von einer Autobahnbrücke geworfen haben. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe des Autos einer vierköpfigen Familie und traf die Mutter, die auf dem Beifahrersitz saß. Die 33-Jährige starb vor den Augen ihres Mannes und ihrer Kinder an der Unfallstelle.

Nun muss das Landgericht Oldenburg über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Unterdessen ist für den Freitag vor dem Amtsgericht der Stadt ein Haftprüfungstermin für den mutmaßlichen Täter anberaumt worden. Der Termin sei von den Anwälten des Verdächtigen beantragt worden, bestätigte Staatsanwalt Stefan Schmidt Medienberichte. Dabei solle auch ein Zeuge gehört werden. Schmidt hält das für nicht erforderlich: "Wir sehen dazu keine Veranlassung." Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gebe es keine Anhaltspunkte, den Haftbefehl gegen den 30-Jährigen infrage zu stellen.

Der Drogenabhängige hatte die Tat im Mai zunächst gestanden und als Grund allgemeinen Frust genannt. Daraufhin wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen. Später widerrief der 30-Jährige sein Geständnis.

AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
blackview (18.07.2008, 06:57 Uhr)
Nein Loki
schuften soll er bis er kaputt geht.
tripex (17.07.2008, 15:37 Uhr)
Mord
Natürlich ist er auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt, aber weil ein Mensch direkt (nicht indirekt) durch seine Aktion gestorben ist, wandelt sich der Fall sofort in den schwererwiegenderen Fall Totschlag bzw. Mord. Auch Körperverletzung mit Todesfolge kann zumindest ich nicht gelten lassen, da die Tat nicht als Körperverletzung OHNE Todesfolge geplant war, allenfalls als Sachbeschädigung. Bleibt also noch die Frage Mord oder Totschlag und da stimme ich schlotti mit seiner Argumentation zu, Heimtücke und gemeingefährliche Mittel. Ich sehe sogar noch niedrigere Beweggründe wie z.B. Rache. Er sagt(e) ja selbst "aus allgemeiner Unzufriedenheit".
gaga007 (17.07.2008, 08:13 Uhr)
Nicht in Bayern ...
... steht der vermutliche Täter vor Gericht, sondern in Niedersachsen. Der Verteidiger und ein Gutachter werden es schon hinbekommen, dass alle entlastenden Momente herausgestellt werden und das Gericht wird ein weichgespültes Urteil ( 20 Sozialstunden auf Bewährung ) " im namen des Volkes " fällen. Leider wird das U-Bahn-Schläger-Urteil keine Trendwende in der Rechtssprechung auslösen ...
Preussin (17.07.2008, 05:04 Uhr)
Kriminalität unter Drogen
und Alkohol sind meines erachtens noch verachtenswerter , als in ungedobtem Zustand.
Die Trinker und die Drogen Konsumierer, sind doch erst in die Sucht gekommen weil sie sich so sehr um das eigene " Wohlsein "kümmern. Dem Mitmenschen der durch Arbeit der Gesellschaft Nutzen bringt ,nehmen sie Gesundheit und Leben. Solche an der Schmarotzerkrankheit leidende Menschen , müssen auch ohne Einwilligung zur medizinischen Behandlung gebracht werden , zu ihrem und zu unserem Nutzen.
schlotti (16.07.2008, 22:21 Uhr)
@Tripex
Ich stimme Ihnen im Prinzip zu.
Bei Mord jedoch gibt es keine Höchststrafe. Die Strafe für Mord ist immer lebenslänglich.
In diesem Fall stellt sich lediglich die Frage, ob die Tat ein Mord war oder Totschlag oder womöglich nur ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Es lassen sich darüber hinaus noch weitere mögliche Straftatbestände denken, wie etwa Körperverletzung mit Todesfolge.
Es kommt - neben der Tötungshandlung an sich - darauf an, ob mindestens ein Mordmerkmal erfüllt ist.
Hier sind nach meiner Sicht gleich zwei Mordmerkmale der Kategorie "besonders verwerfliche Begehungsweise" zu finden. Da wäre zunächst "Heimtücke". Das Opfer konnte nun wirklich nicht damit rechen, auf so perfide Art und Weise angegriffen zu werden. Außerdem wurde vom Täter ein "gemeingefährliches Mittel" eingesetzt. Gemeingefährliche Mittel lassen sich vom Täter nicht sicher beherrschen und sind geeignet, mehrere Menschen zu Tode zu bringen. Auch dies ist hier gegeben.
Sollte das zuständige Gericht auch nur eines dieser Mordmerkmale sehen, so wird dieser Kerl zuverlässig zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden.
Und zwar ohne Rabatt für ein Geständnis.
MfG,
Schlotti
tripex (16.07.2008, 19:56 Uhr)
Höchststrafe verständlich
Ich glaube in diesem Fall gibt es niemanden, der dem Täter weniger als vorsätzlichen Mord vorwerfen könnte. Oder, ich wollte mal sehen, wie so ein Holzklotz auf ein Auto fällt? Ob mit oder ohne Geständnis, Höchststrafe minus max. ein Jahr bei Geständnis.
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