27. Juli 2012, 09:23 Uhr

Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Im Göttinger Klinikeklat droht zwei Ärzten nun eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Sie sollen Patienten eine verfrühte Organspende ermöglicht und dadurch den Tod anderer Kranker verursacht haben.

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Ungeheuerlicher Vorwurf: Zwei Ärzte sollen Patienten zu Spenderlebern verholfen haben, die eigentlich für andere Kranke gedacht waren©

Im Göttinger Organspendeskandal wird nun auch wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass durch Manipulationen in der Klinik in Niedersachsen Menschen andernorts gestorben seien, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Frank-Michael Laue, am Freitag. Zwei Ärzte sollen medizinische Daten manipuliert haben, um ihre Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane nach oben zu schieben. Dadurch könnten andere Kranke, die kein Organ erhalten haben, gestorben sein.

Die Mediziner könnten nach Worten des Sprechers fahrlässig oder bedingt vorsätzlich gehandelt haben. "Die Ermittlungen stehen aber noch ganz am Anfang", sagte Laue.

Mehrere Medien hatten in den vergangenen Tagen über den Skandal berichtet. Bei den verpflanzten Organen soll es sich um Spenderlebern handeln.

Mit der Göttinger Staatsanwaltschaft ermittelt nun eine weitere Behörde gegen die beiden Mediziner. Die Anklagebehörde in Braunschweig geht bereits länger dem Vorwurf der Bestechlichkeit nach. Insgesamt werden 23 Fälle aus den Jahren 2010 und 2011 untersucht.

Organspenden in Deutschland

Ein Organspender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen. Aber auch wenn alle Bundesbürger nach ihrem Tod Organe spenden wollten, könnten nicht alle Patienten gerettet werden. Nur den wenigsten möglichen Spendern können aus medizinischen Gründen nach dem Tod Organe entnommen werden.

In Deutschland gilt die Zustimmungsregelung für Organspenden. Nur wer mittels Organspendeausweise ausdrücklich einer Entnahme nach dem Tod zugestimmt hat, kommt auch als Spender in Frage. 75 Prozent der 14- bis 75-jährigen Bundesbürger stimmen einer Organspende grundsätzlich zu, allerdings haben nur 25 Prozent bislang einen Spenderausweis.

In anderen Europäischen Ländern, etwa in Österreich, ist die Widerspruchsregelung gültig, bei der es keiner gesonderten Zustimmung des potentiellen Spenders bedarf. Zum Vergleich: In Deutschland kommen 14,7 Spender auf eine Million Einwohner, in Österreich sind es 23,3. Im Schnitt sterben täglich drei Menschen, die auf den Wartelisten stehen.

juho/lin/DPA
 
 
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