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13. März 2007, 16:51 Uhr

Ballern ok, aber ohne Blutfarben

Ein anderes Urteil hätte womöglich das Verbot von "Paintball" zur Folge gehabt. Doch am Stuttgarter Verwaltungsgericht wurde ein Vergleich zwischen der Stadt und einem "Paintball"-Anlagenbetreiber geschlossen. Das Spiel bleibt erlaubt - unter Auflagen.

Ballern mit bunten Kugeln darf weiter jeder, nur volljährig sollte man sein© Stefan Kiefer/DPA

Das Urteil mit Grundsatzcharakter: Das Stuttgarter Verwaltungsgericht musste darüber befinden, ob das Wald- und Wiesenspiel "Paintball" erlaubt bleibt oder verboten werden könnte. Ergebnis: Grundsätzlich darf weiterhin mit Gelantinekugeln um sich geschossen werden. Allerdings gibt es Einschränkungen. So sieht es der Vergleich vor, auf den sich die Stadt Stuttgart und der Betreiber einer "Paintball"-Anlage geeinigt haben.

Danach ist Kindern und Jugendlichen der Zutritt zur Halle untersagt. Der Betreiber muss auch sicherstellen, dass keine roten oder blutfarbtonähnlichen Farben zum Einsatz kommen und das "Abschießen" von Mitspielern nicht der ausschließliche Zweck des Spieles ist.

Die Stadt hatte dem Betreiber der Anlage im Februar 2004 verboten, Spiele mit Luftdruckpistolen und farbigen Gelatinekugeln als Munition zu veranstalten, weil das "spielerisch simulierte Töten" von Menschen mit der Menschenwürde unvereinbar sei. Der Betreiber argumentierte, es handle sich um eine Sportart, bei der es nicht darauf ankomme, gegnerische Spieler abzuschießen. Wichtig seien Schnelligkeit, Teamarbeit und Taktik wichtig.

Ballern mit farbigen Gelatinekugeln

Beim "Paintball" versuchen gegnerische Mannschaften, so schnell wie möglich eine Flagge zu erreichen. Sie verschanzen sich dabei hinter Hindernissen und beschießen sich gegenseitig mit farbigen Gelatinekugeln. Die Geschosse erreichen dabei je nach Gewicht bis zu 240 Kilometer in der Stunde.

Der Vergleich sieht vor, dass in der Halle Tarnkleidung sowie Uniformen verboten bleiben und die Spieler Schutzkleidung und Masken tragen. Die Kugeln dürfen zudem eine Geschwindigkeit 240 Stundenkilometer nicht überschreiten.

DPA
 
 
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