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26. März 2009, 16:36 Uhr

"Uns wurden Grenzen aufgezeigt"

Das "Phantom", dessen Spur an 40 Tatorten gefunden wurde, existiert gar nicht. Wattestäbchen, die mit DNA verunreinigt waren, sollen die Polizei über Jahre hinweg in die Irre geleitet haben. Im stern.de-Interview erklärt der Rechtsmediziner Dieter Patzelt, wie es zu einer solchen Panne kommen konnte und was sich am DNA-Testverfahren ändern muss.

DNa, Wattestäbchen, Polizei, Phantom, Spuren

Corpus delicti: Ein Kriminaltechniker hält ein Glasröhrchen mit einem Wattestäbchen zur Spurensicherung in der Hand© Winfried Rothermel/AP

Herr Patzelt, die langjährig gesuchte, "unbekannte weibliche Person", das sogenannte Phantom, scheint nicht zu existieren. Offenbar waren die Wattestäbchen, mit denen die DNA-Spuren genommen wurden, verunreinigt. Wie konnte es zu dieser Panne kommen?

Dass es sich um eine Panne handeln könnte, hatte der Vorsitzende der Spurenkommission, Bernd Brinkmann, schon vor einigen Wochen geäußert. Wenn man Spuren dieser weiblichen Person an so vielen Orten findet, muss man die Möglichkeit der Verunreinigung einfach in Betracht ziehen. Die Erklärung von Brinkmann zu dem Fall ist am plausibelsten, wenn auch noch nicht bewiesen.

Wie wird DNA im Allgemeinen nachgewiesen?

Es gibt verschiedene Spurenarten: Blut zum Beispiel. Es ist gut zu erkennen und enthält am meisten DNA. Wir haben die Möglichkeit, auch geringe Spurenmengen labortechnisch zu vervielfältigen. Wenn nun verschiedene Erbgutinformationen von zwei verschiedenen Menschen vorliegen, wird die DNA nachgewiesen, die den größten Anteil auf dem Spurenträger hat. Das heißt: Eventuelle Verunreinigungen, etwa auf einem Wattestäbchen, fallen im Allgemeinen nicht weiter auf. Schwieriger wird es, wenn nur Haut- oder Schweißreste gefunden werden. Hier kann der DNA-Anteil ungefähr in der Größenordnung liegen, wie die der mutmaßlichen Verunreinigung. In so einem Fall können beide Erbgutinformationen gleichrangig auftauchen - und ich denke, dass das der Fall bei den Spuren des "Phantoms" war.

Wie wahrscheinlich ist so eine Verunreinigung?

Gering, aber nicht auszuschließen. Es kommt schon mal vor, dass unser Institut gebeten wird, automatisiert verpackte Gegenstände auf Verunreinigungen zu untersuchen. Und manchmal finden wir dann auch welche von Mitarbeitern, die an der Verpackungsstraße gearbeitet haben. Es gibt natürlich auch die Fälle, in denen Polizeibeamte oder der Leichenbeschauer ihr Erbgut am Tatort hinterlassen. Deshalb fordern wir von der Spurenkommission auch seit längerem, dass jeder, der mit der Spurenerfassung befasst ist, seine DNA registrieren lässt. Dazu ist es leider noch nicht gekommen.

Warum?

Leider reagiert die Öffentlichkeit oft ein wenig hysterisch, wenn es um den Genetischen Fingerabdruck geht. Völlig zu Unrecht, denn letztlich verrät er nicht sehr viel mehr als beispielsweise die Blutgruppe.

Welche Spurenmengen brauchen Sie als Rechtsmediziner, um eine DNA nachweisen zu können?

In einem Speicheltropfen sind hunderte Zellen, routinemäßig benötigen wir etwa zehn Zellen. Theoretisch würde sogar eine reichen. Aber weil wir in der Lage sind, mit so geringen Mengen zu arbeiten, macht es das System eben auch anfällig. So können wir anhand einer Geldmünze zwar feststellen, wer sie alles in der Hand gehabt hat. Allerdings sind wir nicht in der Lage festzustellen, ob es alle waren oder ob es noch mehr gibt. Eine solche DNA-Untersuchung würde aller Wahrscheinlichkeit alle Bevölkerungsmerkmale ergeben. Damit kann natürlich niemand etwas anfangen.

Gibt es noch weitere Schwierigkeiten?

Bei Tötungsdelikten werden teilweise bis zu 1000 Einzelspuren genommen. Und jede Einzelne wird untersucht. Wie gesagt, bei Blut lässt sich die DNA klar nachweisen. Schwierig aber wird es, wenn Sie etwa ein Treppengeländer untersuchen. Da haben so viele Menschen ihre DNA hinterlassen, die sich nicht mehr eindeutig zuordnen lassen. Mit Glück lassen sich aber an anderen Stellen, Türlinken, Fenstergriffen Merkmale einer einzigen Person finden. Nehmen sie unser fiktives verunreinigtes Wattestäbchen und streichen damit ein Heizungsventil ab - wenn da keine anderen DNA-Reste darauf zu finden sind, als die Verunreinigung, dann haben wir zwar einen Hinweis auf eine Person, aber im Zweifel die Falsche.

Lässt sich DNA fälschen oder jemand anderem unterjubeln?

Natürlich kann ich fremde Zigarettenkippen sammeln und sie bei einem Verbrechen verteilen. Aber das entspringt wohl eher der Fantasie von Krimiautoren und ist mir in mehr als 20 Jahren, in denen ich mit Spurenermittlung zu tun habe noch nicht untergekommen. Fälschen lässt sich eine DNA nicht. Und selbst wenn - würde es im Zweifel nicht zu einer Verurteilung kommen. Denn in Deutschland wird niemand nur aufgrund von DNA-Funden verurteilt. Es müssen zudem noch hinreichende Indizien dafür sprechen, dass jemand als Täter in Frage kommt.

Wenn sich herausstellen sollte, dass die Wattestäbchen tatsächlich verunreinigt gewesen sind, was würde das für Konsequenzen für die Zukunft haben?

Ich bin sicher: So ein Fall wird nicht wieder vorkommen. Zumal er zudem äußerst unwahrscheinlich ist. Und nun wissen alle Beteiligten, ob Ermittler oder Hersteller von Spurenträgern, was zu tun ist. Aber der Fall des "Phantoms" zeigt uns auch die Grenzen des ganzen Verfahrens. Deshalb sollten wir in Zukunft regelmäßig auch Stichproben unbenutzter Watteträger mitlaufen lassen, um so etwas besser ausschließen zu können.

Zur Person:

Zur Person: Professor Dr. Med Dieter Patzelt, 67, war 16 Jahre lang Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Uni Würzburg und jahrelanger Mitarbeiter der Spurenkommission, einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute. Seit Anfang des Jahres ist er im Ruhestand.

Interview: Niels Kruse
 
 
KOMMENTARE (10 von 10)
 
NewWorld (27.03.2009, 10:35 Uhr)
@mastergirl
Wie kommen sie zu ihrer Einschätzung, dass sich Kriminalbeamte und -Techniker für die Größten halten?
Ich glaube sie verwechseln da die Helden von CSI & Co. mit der Realität.
soondecember (27.03.2009, 09:27 Uhr)
unglaubliche Arbeitsweise
Wenn man normale Wattestäbchen für 80 Cent kauft, dann ist es eine unglaubliche Arbeitsweise, das für Laborarbeit ohne Kontrolle zu nehmen.
Schliesslich werden diese Stäbchen nicht für analytische Labore hergestellt.
Auch sonst ist die Arbeitsweise des Kriminalamtes eine Blamage hoch Zehn, spottet jedem Qualitätsstandard chemischer Labore.
Ich arbeite selbst im Labor, wenn auch in der Forschung, aber soweit mir bekannt, wird in der Analytik immer mit Standard und Blindwerten gegengecheckt ob Analysenwerte so stimmig sind, nur Diletannten und Studienbeginner bei den ersten Versuchen würden sowas nicht machen.
Solche Fehler über Jahre in einem Landeskriminallabor zu machen ist unffassbar, das hier noch der Innenminister den Wattestäbchenhersteller belangen will, gibt Baden-Württemberg vollens der Lächerlichkeit preis.
HerrDickbauch (27.03.2009, 09:17 Uhr)
Warum hat das Phantom nen Männernamen?
"Herr Patzelt, die langjährig gesuchte, "unbekannte weibliche Person", das sogenannte Phantom, scheint nicht zu existieren."
Ich hab den Einleitungstext nur ganz schnell überflogen.
Habe mich zunächst doch sehr darüber gewundert, warum man eine unbekannte weibliche Person "Herr Patzelt" nennt
hevosenkuva (27.03.2009, 09:14 Uhr)
Neulich
hat sich ein Labortechniker selbstangezeigt, weil er laut Ergebnissen der von ihm durchgeführten DNA-Tests an diversen Einbruchsdelikten und Gewaltverbrechen beteiligt war ;o)
gesox (27.03.2009, 08:52 Uhr)
Isch giz wirklich gil?
Da ware d Schwabe wohl z gizich und hend an den Waddeschdäbchen z saumäßich gschbard. Was für Idiode, Anfängr und Bennr arbeide eigendlich in Schduddgard bei dr Bolizei?
Mastergirl (27.03.2009, 07:26 Uhr)
die nächste Blase platzt
diese Kriminaltechniker und Kriminalbeamte sind auch eine überschätzte Spezies, die sich für die Allergrößten halten.
Toreador (27.03.2009, 05:42 Uhr)
Dumm gelaufen
Wären die staatlichen Behörden - und damit auch die Polizei - nicht schon seit Jahren unter Kosten- und Zeitdruck, hätte dieses Problem vielleicht früher entdeckt werden können. Aber wenn weiterhin das Kopierpapier blattweise verrechnet wird, werden auch Leerproben wegen dem Kostendruck unmöglich bleiben.
shine (27.03.2009, 01:46 Uhr)
re: noch nicht an der Börse...
"Ein klarer Managementfehler, aber schließlich ist die Polizei noch nicht an der Börse und auch noch nicht privatisiert!"
Ach bitte bloß nicht! Als ob die vielen börsennotierten Unternehmen, sprich deren Manager in letzter Zeit keine gravierenden Fehler begangen hätten!? Wer ist heutzutage eigentlich immer noch so blind, daß er "Managern" vollends vertraut??
hannes_schinder (27.03.2009, 00:22 Uhr)
Da wurden keine Grenzen aufgezeigt,
es kam nur die eigene Begrenztheit zu Tage! Ein klarer Managementfehler, aber schließlich ist die Polizei noch nicht an der Börse und auch noch nicht privatisiert!
Peter1958 (26.03.2009, 22:51 Uhr)
AHA....
Ich arbeite schon sehr lange in der pharmazeutischen Industrie ( Biotechnologie) und uns würde nicht im Traum einfallen eine Analyse ohne Kontrolle , also eine "Leerprobe" mit allen benützten Chemikalien Trägern etc. ohne den eigentlichen Wirkstoff zu analysieren, um Fehler auszuschliessen. Aber in der Gerichtsmedizin oder Kriminalanalytik wird einfach vor sich hingewurstelt ??!!! Da stellen mir sich alle Nackenhärchen auf ??? Sind hier Fachleute am Werk..... Mir graut vor EUCH ...Und damit werden Menschen verurteilt ...
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