12. Juni 2012, 14:33 Uhr

Bundesanwalt hält Becker für mitschuldig an Buback-Mord

Beihilfe oder Mittäterschaft? Das hält sich die Bundesanwaltschaft im Plädoyer gegen Verena Becker noch offen. Nur eines stellten die Ankläger gleich zu Beginn klar: Sie glauben nicht, dass Becker selbst auf Buback geschossen hat.

Die Bundesanwaltschaft ist sich sicher, dass die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker in das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verstrickt ist. "Sie ist schuldig - das steht für uns fest", sagte die Anklagevertreterin Silke Ritzert am Dienstag im Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

"Wir nehmen der Angeklagten ihre Behauptung "Ich war nicht dabei" nicht ab", sagte Ritzert. Becker hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Mordanschlag bestritten. Genauere Angaben zur Art der angeblichen Beteiligung machte Ritzert zunächst nicht. Sie verwende den Begriff der "Beteiligung" bewusst als Oberbegriff, der sowohl Täterschaft als auch Beihilfe umfasse. Zur genauen rechtlichen Einordnung wollte sie erst zum Schluss des Plädoyers kommen, das voraussichtlich bis zum frühen Abend dauern soll. Die Bundesanwaltschaft gehe aber nicht davon aus, dass Becker unmittelbar als Schützin an dem Attentat beteiligt war.

Die Beweisaufnahme habe die Frage, wer geschossen hat, nicht beantworten können, hatte zuvor Bundesanwalt Walter Hemberger vorgetragen. "Es gibt keine belastbaren Hinweise, die auch nur ansatzweise auf eine unmittelbare Täterschaft als Schützin hindeuten könnten."

Weder gebe es Zeugen, welche die unmittelbaren Täter erkennen konnten, noch gebe es objektiv Beweismittel wie DNA-Spuren, die eine Identifizierung ermöglichen würden, sagte Hemberger. "Wir können uns keinen Tatzeugen herbeizaubern, auch wenn sich einige mehr als zweifelhafte Tatzeugen selbst herbeigezaubert haben."

Am Donnerstag und Freitag soll der Sohn des Opfers, Nebenkläger Michael Buback, seine Sicht der Dinge darlegen. Das Gericht will am 6. Juli ein Urteil verkünden.

kng/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Ex-RAF-Terroristin sagt aus Becker bestreitet Beteiligung an Buback-Mord

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat kein Licht in das Dunkel um den Mordanschlag auf den damaligen Generalbundesanwalt Buback im Jahr 1977 gebracht. "Ich war nicht dabei", bestritt sie jede Tatbeteiligung.

RAF-Prozess Ein Ende des Schweigens

Nach anderthalb Jahren vor Gericht will sich die Ex-Terroristin Verena Becker erstmals zum Tatvorwurf äußern. Besteht Hoffnung auf Aufklärung des Buback-Mordes? Der Sohn des Opfers ist skeptisch.

Überraschung im Buback-Prozess Frühere RAF-Terroristin Becker will aussagen

Wer erschoss Siegfried Buback? Darüber wird seit September 2010 vor Gericht verhandelt. Überraschend will nun die Hauptangeklagte, Verena Becker, nach beharrlichem Schweigen aussagen.

Was macht eigentlich der Verena-Becker-Prozess? Ein Tag mit Gemüsesuppe und Ex-Terroristinnen

Seit anderthalb Jahren wird in Stuttgart gegen Verena Becker prozessiert, der die Beteiligung am Buback-Mord vorgeworfen wird. Doch der Kampf um die Wahrheit ist längst vorbei. Es geht nur noch darum, irgendwie aus der Nummer rauszukommen.

RAF-Prozess um Verena Becker Christian Klar will nichts sagen

Name: Klar, Christian. Beruf: Kraftfahrer. Mehr wollte Christian Klar nicht zur Aufklärung im Mordfall Buback beitragen. Mit Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht hält sich das ehemalige RAF-Mitglied an die Tradition seiner Kollegen.

Rote Armee Fraktion Die Geschichte der RAF

Jahrzehntelang hat die Rote Armee Fraktion (RAF) die Bundesrepublik mit Terroraktionen überzogen. Den Höhepunkt erreichte die linke Gewalt 1977. Im Deutschen Herbst befand sich eine ganze Nation im Ausnahmezustand.

 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (25/2013)
Lust auf Rezept