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24. August 2010, 19:30 Uhr

Entscheidung zwischen Mord oder Totschlag

Muss der Tod von Dominik Brunner als Mord oder Totschlag gewertet werden? Juristische Tricks und Kniffe entscheiden über die Härte der Haftstrafen für Markus S. und Sebastian L. Von Malte Arnsperger

Brunner, Dominik, Prozess, Plädoyers, Urteil, Haftstrafe, Mord, Totschlag

Der Angeklagte Sebastian L. spricht mit seinen Anwälten© Jörg Koch/DDP

Ganz kurz wagt Sebastian L. einen Blick quer durch den Gerichtssaal. Der schmächtige junge Mann schaut zu Anwältin Annette von Stetten. Wenige Meter neben dem 18-jährigen sitzt sein Mitangeklagter, Markus S. Der heute 19-Jährige traut sich nicht, seine Augen vom Tisch vor sich zu nehmen. Annette von Stetten sagt mit eindringlicher Stimme. "Herr L. und Herr S., Sie müssen endlich anfangen zu begreifen, was sie hier angerichtet haben." Sebastian L. scheint zu begreifen. Betreten blickt er immer wieder auf die Anwältin. Sie vertritt die Eltern seines Opfers Dominik Brunner. "Der Tod ihres Kindes hat ihnen jeglichen Lebenssinn genommen", sagt von Stetten. "Ihre Trauer ist lebensbestimmend."

Es ist der emotionalste, der menschlichste Moment am zwölften Verhandlungstag vor dem Landgericht München. Der übrige Rest des Tages war geprägt von einer teilweise auf hohem juristischem Niveau geführten Auseinandersetzung zwischen der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern von Markus S. und Sebastian L. In ihren Plädoyers stritten sie darum, wie der Tod von Dominik Brunner zu bewerten und zu bestrafen ist. Noch einmal gingen die Prozessbeteiligten darauf ein, wie es dazu kam, dass sich Dominik Brunner am 12. September 2009 in einer Münchner S-Bahn vier bedrohter Jugendlicher annahm und wie er dann am S-Bahnhof Solln zu Tode kam. Die teilweise stundenlangen Vorträge waren der anschauliche Beweis dafür,

War es Mord oder Totschlag?

Dabei ist der grobe Tatablauf unbestritten. Markus S. und Sebastian L., zur Tatzeit 18 und 17 Jahre alt, hatten zusammen mit einem weiteren Kumpel eine Gruppe von vier Jugendlichen bedroht und versucht, sie um Geld zu erpressen. Dann stiegen S. und L. zusammen mit der Gruppe in eine S-Bahn, in der auch Dominik Brunner saß. Der hörte, wie sich S. und L. darüber unterhielten, den vier Jugendlichen Geld abzunehmen und sie verprügeln zu wollen. Brunner rief die Polizei und stieg mit dem Quartett in Solln aus, gefolgt von Markus S. und Sebastian L. Brunner stellte sich ihnen entgegen und schlug S. ins Gesicht. Es entwickelte sich eine kurze aber heftige Schlägerei zwischen Brunner und den beiden Angeklagten. Brunner unterlag und starb wenige Stunden später in einem Krankenhaus.

Eigentlich alles klar - mag man meinem, vor allem da die Angeklagten die Tat weitgehend gestanden haben. Zwei junge Männer haben auf einen älteren Herrn eingeprügelt und ihn umgebracht - Mord. Doch es sind vor allem drei entscheidende Punkte, um die in den Plädoyers, wie auch schon in den bisherigen elf Verhandlungstagen, heftig gerungen wurde. Punkt eins: Aus welcher Motivation heraus handelten Markus S. und Sebastian L.? Punkt zwei: Warum schlug Dominik Brunner als Erster zu? Punkt drei: Wie genau verhielten sich die beiden Angeklagten während der Schlägerei?

Staatsanwältin Verena Käbisch, eine nicht unbedingt wortgewaltige, aber couragierte Rednerin, blieb bei ihrer von Anfang an vertretenen These: Dominik Brunner ist einem Mord zum Opfer gefallen. "Die Angeklagten waren wütend über seine Einmischung. Sie wollten zeigen, dass sie sich nichts sagen lassen." Immer wieder erhob Käbisch ihre Stimme, wenn sie auf die entscheidenden Punkte einging, während die Angeklagten stoisch zu Boden blickten. "Bewusst", hätten die Angeklagten die Auseinandersetzung gesucht, sagte die Staatsanwältin. "Bedrohlich" seien sie auf Brunner zugegangen, "gezielt" hätten sie auf dessen Kopf eingeschlagen. Für die Anklägerin gibt es keinen Zweifel, dass Brunner aus Notwehr handelte. "Er ging völlig zu Recht von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff aus. Er wurde getötet, weil er Zivilcourage bewiesen hat." Für Käbisch steht fest, dass Markus S. und Sebastian L. aus Rache und damit einem niederen Beweggrund handelten - einem Mordmerkmal.

Argumente des Verteidigers verpuffen

Die Verteidiger der beiden Angeklagten haben - naturgemäß - eine völlig andere Sicht auf den Tatablauf. Die Anwälte des mutmaßlichen Haupttäters Markus S. versuchten in einem quälend langen Vortrag von über zwei Stunden die Anklage der Staatsanwaltschaft auseinander zu nehmen. Durch die oft sehr komplizierten Wort und Satzkonstruktionen - "sachverhaltsverschiedene Aufforderungsmechanismen" - von Rechtsanwalt Hermann Sättler verpufften zwar viele Argumente. Trotzdem konnte er mit seinem Kollegen Maximilian Pauls deutlich machen, dass Markus S. und Sebastian L. aus Verteidigersicht keineswegs aus Rache handelten. Die Bedrohungen in der S-Bahn seien nur Blödeleien gewesen. "Sie hatten mit der Sache abgeschlossen, ihnen war das egal", sagte Sättler. "Die beiden Angeklagten waren nicht verärgert und es gab keinen Plan zum Übergriff auf die Jugendlichen." Vielmehr sei Brunner verärgert über das Verhalten der beiden jungen Männer gewesen, nur der Manager habe eine Bedrohung empfunden. Markus S. und Sebastian L. hätten in Solln lediglich - mit hängenden Armen und keineswegs aggressiv - an Dominik Brunner und den vier Jugendlichen vorbei gewollt, um auf die andere Seite des Bahnsteigs zu gelangen. Erst als Brunner zugeschlagen habe, hätten die beiden auf diesen Angriff reagiert und ihrerseits losgeprügelt. Niedere Beweggründe könne er deshalb nicht erkennen, sagte Pauls.

Nur Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt

Die Anwälte von Sebastian L. hielten eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung für ausreichend. Er sei am Angriff nicht mehr wirklich beteiligt gewesen, als Brunner am Boden lag.

Die bisherigen Prozesstage hatten ergeben, dass Markus S. deutlich öfter zugeschlagen hatte als sein Mitangeklagter. Zudem prangte ein Abdruck seines Schuhs auf der Stirn des getöteten Brunner. S. hatte den 50-Jährigen noch getreten, als dieser schon am Boden lag, während Sebastian L. versuchte, seinen rasenden Kumpel davon abzuhalten. Dieser Umstand wird L. wohl einige Jahre Gefängnis ersparen. Denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch seine Verteidiger waren dafür, ihn nach Jugendstrafrecht nur wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu bestrafen. Die Staatsanwaltschaft forderte trotzdem - "er war nur einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt" - eine vergleichsweise harte Strafe von acht Jahre Haft.

Auch Markus S. könnte um die Höchststrafe für Mord herumkommen, wenn die juristischen Finten seiner Anwälte aufgehen. Denn Dominik Brunner starb letztlich nicht an den Verletzungen, die er bei der Schlägerei erlitt. Sondern, so hatten es medizinische Gutachter berichtet, an einem Herzstillstand, der allerdings erst durch die Belastung am S-Bahnhof in Solln ausgelöst wurde. Diesen Umstand will Anwalt Pauls nutzen. Da nicht klar sei, welcher Schlag oder Tritt den Herzinfarkt letztlich ausgelöst habe, müsse man im Zweifel für den Angeklagten entscheiden. Der Fußtritt gegen das Gesicht sei deshalb nur als versuchter Totschlag zu werten, sagte Pauls. Sein Mandant sei der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Er halte eine Gefängnisstrafe von unter sieben Jahren für angemessen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch für die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht, also zehn Jahre, ausgesprochen. Das Urteil wird am 6. September erwartet.

In ihren Schlussworten beteuern die beiden Angeklagten, dass ihnen die Tat "unendlich leid" tue. Vielleicht klang ihnen noch das Plädoyer von Annette von Stetten in den Ohren. Sie hatte an die letzten Worte von Dominik Brunner in seinem Notruf aus der S-Bahn erinnert. "Mein Name ist Brunner, Dominik", hatte der Manager wenige Minuten vor seinem Tod gesagt. "Diesen Satz", so von Stetten, "werden wir nie wieder hören."

Von Malte Arnsperger
 
 
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