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9. März 2009, 13:08 Uhr

Currywurst & Schampus streng verboten

Auf einem Wochenmarkt hatte ein Berliner Gastronom mit einer ungewöhnlichen Kombination Erfolg: Zur Currywurst gab es Champagner. Doch nun ist ihm ein französischer Interessenverband auf die Schliche gekommen - und hat zu drastischen Mitteln gegriffen. Von Hans Peter Schütz, Berlin

Currywurst, Champagner, Ausschank, Verbot

Darf nicht mehr mit Champagner serviert werden: die Currywurst© John MasDougall/AFP

Es war einmal. Da schlenderte der bürgerliche Berliner am späteren Samstagvormittag zum Kollwitzplatz. Ein Auftritt, der im Szenebezirk Prenzlauer Bezirk Pflicht war. Mehr noch: Kultstatus hatte. Man ging zur Currywurst vom "Zander." Mit unterschiedlichem Schärfegrad der Curry-Sauce. Der reichte von "Mild" bis "Schwarze Witwe." Und man spülte stilvoll nach, während die Kinder auf dem benachbarten Spielplatz tollten. Mit einem Gläschen Champagner, zuweilen zwei, drei ... Echtem französischen Duval-Champagner, garantierter Spitzencuveé. "Schmeiß noch 'nen Schampus rüber", riefen die Gäste ihrem gastgebenden Gastronomen Roland Albrecht immer wieder fröhlich zu. Mit 500 Flaschen, mindestens, hat er es dort jedes Jahr krachen lassen.

Das war einmal. Das ist vorbei. Currywurst & Schampus sind neuerdings streng verboten. Zwar besitzt der Gastronom Albrecht eine stolze Urkunde mit Bundesadler und der Überschrift "Bundesrepublik Deutschland." Darin bescheinigt ihm mit Datum vom 5. Mai 2008 und der Amtsnummer Nr. 30 2008 009 841 das Deutsche Patent- und Markenamt Inhaber der Marke "Currywurst & Schampus" zu sein. Aber verkaufen darf er das genussvolle Menu nicht mehr. Es würde für ihn zur teuersten Currywurst samt Gläschen Schampus seines Lebens werden: 10.000 Euro. "Das geht nun wirklich nicht", seufzt Albrecht.

Gestrichen hat ihm den "Schampus", wie jede Berliner Zunge Champagner sprachlich perlen lässt, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die ihm wenige Wochen nach der Anmeldung beim Münchner Patentamt auf den Tresen flatterte. Abgeschickt von der CIVC. Das Kürzel steht für "Comité Interprofessionel du Vin de Champagne." Diese Organisation kämpft global für die Interessen der französischen Champagnerwirtschaft.

Global und radikal

Global und radikal. Wer etwa mit dem Spruch für sein Mineralwasser wirbt "Ein Champagner unter den Mineralwässern" wird ebenso vor Gericht bestellt wie jener Gastronom, der einmal eine "Champagnerbratbirne" angeboten hat. Wer so was macht, verletzt die Rechte der französischen Champagnerhersteller. Verstößt gegen die Vorschriften des deutsch-französischen Herkunftsabkommens und verletzt die geschützte herkunftsbezeichnung "Champagne."

Das hat sogar schon den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt, die höchstrichterliche deutsche Rechtsinstanz. Das umgangssprachliche Wort Schampus darf danach im Zusammenhang mit der Currywurst nicht eingesetzt werden, weil es den geschützten Werbewert des französischen Wortes "Champagne" für eine deutsche Wurst benutzt. Ein Beispiel: Wer etwa wirbt "Champagner bekommen, Sekt bezahlen," macht sich strafbar. Und die Eigenmarke Albrechts "Currywurst & Schampus" nutzt den guten Ruf des Worts "Champagne" auf ein weit entfernt liegendes Produkt. Juristisch gesehen: eine sittenwidrige Wettbewerbshandlung. Dass Schampus zu Currywurst sehr gut passt, interessiert die Richter in den Roten Roben nicht. Und wenn Berliner (oder Hamburger, Münchner, Düsseldorfer) nach Schampus rufen, so der BGH, tragen sie zur Verwässerung des Begriffs "Champagne" bei, was wiederum den Werbewert von Schampus, äh, Verzeihung, des Champagners, mindert.

Dem Rechtsstaat gebeugt

Gastronom Albrecht vom Berliner Kollwitzmarkt beugt sich dem Rechtsstaat. Die Schützung der Markenurkunde "Currywurst & Schampus" beim Patentamt hat ihn zwar 10.000 Euro gekostet. Aber die ihm angedrohte Strafe von 50.000 Euro, wenn er damit weiterhin wirbt, ließ ihn zurückzucken. Auf seinem Lieferwagen hat er die Werbung "Currywurst & Schampus" mit Plastikstreifen überklebt. Sieht scheußlich aus, ist aber billiger als den Wagen neu spritzen zu lassen. Er hat beschlossen: "Für das Unternehmen Champagner arbeite ich nicht mehr."

Und das geht so. In absehbarer Zeit will er Bayerns Ex-Ministerpräsidenten Edmund Stoiber zu sich in sein Restaurant "Zander" am Kollwitzmarkt einladen. Der CSU-Mann ist ja derzeit als Ausmister der europäischen Bürrokratie in Brüssel emsig aktiv. Im "Zander", so Gastronom Albrecht, könne er sich darüber informieren, wie die EU-Bürokraten unternehmerisches nationales Tun behindern.

Winzersekt statt Champagner

Für die Bewirtung der Stoibers ist gesorgt. Er könnte sich eine Original Berliner Currywurst bestellen. Mit selbst gemachtem Ketchup und Schrippe (für Bayern: Brötchen). Kostet 2,50 Euro. Er könnte sich auch an ein Berliner Yuppie-Menü wagen: Dabei gibt es für 15 Euro eine Currywurst mit 22 Karat Blattgold, mit Trüffel-Pommes, Krautsalat nach Omas Rezept - und ein Glas ... Nein, nein. Kein Schampus. Der ist höchstrichterlich verboten. Es wird der Winzersekt "Katharina" Blanc de Noir Brut serviert.

Albrecht, der am Marktstand wie im Restaurant keine Kompromisse duldet: "Wir haben festgestellt, dass unsere besten Winzersekte sich nicht hinter den sprudelnden Schaumweinen unseres Nachbarn verstecken müssen. Und er verspricht, bei Stoibers Besuch auch auf einen bayerischen Schampus-Skandal hinzuweisen: Auf dem Münchner Viktualienmarkt ist "Weißwurst mit Schampus" nach vier Wochen und hinreißendem Absatz schnöde verboten worden.

Von Hans Peter Schütz, Berlin
 
 
KOMMENTARE (10 von 20)
 
gmathol (10.03.2009, 05:12 Uhr)
Der Besitzer sollte dieses Komitee direkt kontaktieren...
...und ich glaube nicht das die Franzosen etwas gegen die Kombination von Curry-Wurst (lokales Gericht) und Champagner haben.
JanvanHelsing (09.03.2009, 22:34 Uhr)
@ yahbluez
>stern.de ist dumm wie Brot
Schrippe (für Bayern: Brötchen)
Das ihr Deppen (bayrisch für Intelligenzbestien)
hätte Semmerln heissen sollen...<
Der einzige der hier dumm wie Brot ist sind Sie.
Schrippe( für Bayern: Brötchen) ist die Erklärung des preußischen Begriffs Schrippe, hochdeutsch Brötchen.
Ansonsten hätte es geheißen bayrisch...
Wer lesen und interpretieren kann ist klar im Vorteil, beim nächsten mal Hirn vor Tastatur einschalten, Depp
yahbluez (09.03.2009, 21:37 Uhr)
stern.de ist dumm wie Brot
Schrippe (für Bayern: Brötchen)
Das ihr Deppen (bayrisch für Intelligenzbestien)
hätte Semmerln heissen sollen...
stwberlin (09.03.2009, 19:53 Uhr)
Für einen wirklichen Currywurst-Fan ...
... ist es eine Beleidigung, dass der Champagner die Wurst aufwerten soll. Es ist vielmehr umgekehrt...
.
Es freut mich aber zu sehen, dass "die Krise" in Deutschland (und Brüssel) scheinbar noch nicht angekommen ist. Wer Zeit für einen solchen juristischen Blödsinn hat, der kann in keiner Krise stecken.
Eisenbaer (09.03.2009, 18:19 Uhr)
Was soll das Gejammere?
Das Wort "Champagner" ist ein Kunstprodukt und meint einen stinknormalen Schaumwein. Klar kann ich mir auch ein Wort zur alleinigen Verwendung schützen lassen. Und wenn ich eine Senfpraline mit Chiliüberzug kreiere, das Produkt "Josephinchen" nenne, mir diesen Namen schützen lasse, dann darf ich auch bestimmen, wer außer mir diesen Namen verwenden darf. Und wenn ein deutsches Patentamt dann für jemanden die Marke "Joseph & Josephinchen" schützt, dann geht es davon aus, dass sich der Antragsteller von mir auch hat dafür autorisieren lassen, denn alles andere wäre eine Dummheit. Kümmert es den Antragsteller hingegen nicht, was ich dazu zu sagen habe, dann werde ich schon dafür sorgen, dass er meine älteren Rechte zukünftig beachten lernt. Das ist mein gutes Recht. Plagiatoren sind allenthalben nicht beliebt. Mit anderer Leute Ideen groß Reibach machen zu wollen ist hier nicht drin.
delsa (09.03.2009, 17:00 Uhr)
Schampus
Ist der Begriff "Champagner-Boycott"
erlaubt oder strafbar ?!
Ich halte mich daran !
Idiotische Bureaucrates de France !!
flexi (09.03.2009, 16:50 Uhr)
super Interessenvertretung
Nur damit ich das richtig verstanden habe: Nach einer Intervention des Interessenverbandes der Champagnerindustrie verkauft der Mann jetzt keinen Champagner mehr. Und in München das gleiche. Geile Interessenvertretung. Das ist wie CDs, von denen man wegen Kopierschutz keine MP3s mehr ziehen kann. Dann kauft man halt keine CDs mehr. Super. Blöde Markenrechts-Idioten.
Scoox (09.03.2009, 16:12 Uhr)
Champagne of the beers
In den USA wird Miller ganz dreist mit dem Aufdruck "The Champagne of the Beers" verkauft - was der Grund war, warum ich zu einem Anderem Bier griff.
Aber hier kann sich ja auch alles als Champagne bezeichen :)
MichaelArnoldt (09.03.2009, 16:10 Uhr)
...und wenn mir schlecht wird ?
Dann geht wohl auch nicht mehr: "Mann, hab ich gekotzt auf den Champagner" - oder ?
tobix (09.03.2009, 15:35 Uhr)
Ich vermute...
... dass es sich hierbei nicht um ein Verbot handelt, Champagner zu verkaufen. Warum sollte man auch keinen Champagner verkaufen dürfen? Man darf nur ein anderes Produkt nicht "Champagner" nennen.
.
Es wird verboten, die Currywurst durch "Champagner" in der Werbung aufzuwerten. Ob das sinnvoll ist - keine Ahnung.
.
@jetrabbit: Immer diese universellen Hass-Kommentare. Davon haben Sie wahrscheinlich 5-6 für die verschiedenen Nachrichten-Arten, oder?
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