In Deutschland wird heftig darüber diskutiert, ob man todkranken Menschen, die unter Schmerzen leiden und keine Hoffnung mehr haben, beim Sterben helfen darf. Für stern.de haben zwei Experten ihre gegensätzliche Meinung aufgeschrieben.

Die schwierige Diskussion um die Sterbehilfe - ein Pro und Kontra.© DPA
Die Beihilfe zum Suizid in der Schweiz sollte uns ein warnendes Beispiel sein. Die Praxis zeigt, mit welch schwer fassbarem und extrem weit auslegbaren Inhalt die Beihilfe zur Selbsttötung verbunden ist: Wann ist die ärztliche Unterstützung bei einer Selbsttötung geboten?
Etwa "nur" bei körperlichen Leiden? Was ist mit seelischem Leiden? Wer legt fest, wie groß das Leiden sein muss? Kann ein Arzt objektiv feststellen, wann ein Leiden unerträglich ist? Sollte der Arzt nicht denjenigen den Gift-Becher reichen dürfen, die ihn nicht selbst zum Mund führen können? Wo endet die Beihilfe zur Selbsttötung? Wo fängt aktive Sterbehilfe an? Wie viel darf der Arzt für diese Dienstleistung in Rechnung stellen?
Der 66. Deutsche Juristentag forderte, die Mitwirkung des Arztes am Suizid eines Patienten mit "unerträglichen, unheilbaren und palliativmedizinischen Mitteln nicht ausreichend zu lindernden Leiden" als strafrechtlich zulässige und ethisch vertretbare Form der Sterbegleitung zu tolerieren. Damit stellt er sich in Gegensatz zu Beschlüssen früherer Juristentage.
In einem strafrechtlichen Kategorien-Geklappere über die verschiedenen Formen der Sterbehilfe ging die Klärung der Voraussetzungen des ärztlich assistierten Suizids vollkommen unter. Und das ist nicht verwunderlich: Denn wie soll etwas Subjektives wie Leiden objektiv bestimmt werden?
Rechtlich normierte Antworten auf diese Fragen sind schier unmöglich und lassen nur einen Schluss zu: Ärztlich assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe dürfen weder zu einer gesellschaftlich anerkannten Form der Sterbebegleitung noch zu einer ausdrücklich juristisch legalisierten Antwort auf die Not und das Leid von schwerstkranken und sterbenden Menschen werden. Für ärztliches Handeln heißt das ganz eindeutig: töten ist verboten, begleiten ist geboten. Passive und indirekte Sterbehilfe sind in Deutschland erlaubt.
Ärzte dürfen die Maschinen abstellen, Ärzte dürfen Magensonden ziehen, Ärzte dürfen Schmerzen therapieren und dabei bis an die Lebensgrenzen gehen, um Leiden zu lindern. Dabei muss einerseits der Wille des Patienten klar sein, andererseits müssen Ärzte ihr Handwerk verstehen. Genau das kennzeichnet den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch der Unantastbarkeit der Würde. Wenn bis heute nur 2,5 Prozent der Sterbenden in Deutschland Palliativmedizin erhalten, muss die Politik diesen Verfassungsbruch verantworten.
Zur Person Eugen Brysch ist Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Die Stiftung ist die Patientenschutzorganisation für schwerstkranke und sterbende Menschen. Sie kämpft bundesweit für deren Interessen, Wünsche und Bedürfnisse.