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8. Dezember 2007, 10:11 Uhr

Sollen Ärzte Sterbehilfe leisten dürfen?

In Deutschland wird heftig darüber diskutiert, ob man todkranken Menschen, die unter Schmerzen leiden und keine Hoffnung mehr haben, beim Sterben helfen darf. Für stern.de haben zwei Experten ihre gegensätzliche Meinung aufgeschrieben.

Die schwierige Diskussion um die Sterbehilfe - ein Pro und Kontra.© DPA

Kontra: Töten ist verboten, begleiten ist geboten

Die Beihilfe zum Suizid in der Schweiz sollte uns ein warnendes Beispiel sein. Die Praxis zeigt, mit welch schwer fassbarem und extrem weit auslegbaren Inhalt die Beihilfe zur Selbsttötung verbunden ist: Wann ist die ärztliche Unterstützung bei einer Selbsttötung geboten?

Etwa "nur" bei körperlichen Leiden? Was ist mit seelischem Leiden? Wer legt fest, wie groß das Leiden sein muss? Kann ein Arzt objektiv feststellen, wann ein Leiden unerträglich ist? Sollte der Arzt nicht denjenigen den Gift-Becher reichen dürfen, die ihn nicht selbst zum Mund führen können? Wo endet die Beihilfe zur Selbsttötung? Wo fängt aktive Sterbehilfe an? Wie viel darf der Arzt für diese Dienstleistung in Rechnung stellen?

Der 66. Deutsche Juristentag forderte, die Mitwirkung des Arztes am Suizid eines Patienten mit "unerträglichen, unheilbaren und palliativmedizinischen Mitteln nicht ausreichend zu lindernden Leiden" als strafrechtlich zulässige und ethisch vertretbare Form der Sterbegleitung zu tolerieren. Damit stellt er sich in Gegensatz zu Beschlüssen früherer Juristentage.

In einem strafrechtlichen Kategorien-Geklappere über die verschiedenen Formen der Sterbehilfe ging die Klärung der Voraussetzungen des ärztlich assistierten Suizids vollkommen unter. Und das ist nicht verwunderlich: Denn wie soll etwas Subjektives wie Leiden objektiv bestimmt werden?

Rechtlich normierte Antworten auf diese Fragen sind schier unmöglich und lassen nur einen Schluss zu: Ärztlich assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe dürfen weder zu einer gesellschaftlich anerkannten Form der Sterbebegleitung noch zu einer ausdrücklich juristisch legalisierten Antwort auf die Not und das Leid von schwerstkranken und sterbenden Menschen werden. Für ärztliches Handeln heißt das ganz eindeutig: töten ist verboten, begleiten ist geboten. Passive und indirekte Sterbehilfe sind in Deutschland erlaubt.

Ärzte dürfen die Maschinen abstellen, Ärzte dürfen Magensonden ziehen, Ärzte dürfen Schmerzen therapieren und dabei bis an die Lebensgrenzen gehen, um Leiden zu lindern. Dabei muss einerseits der Wille des Patienten klar sein, andererseits müssen Ärzte ihr Handwerk verstehen. Genau das kennzeichnet den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch der Unantastbarkeit der Würde. Wenn bis heute nur 2,5 Prozent der Sterbenden in Deutschland Palliativmedizin erhalten, muss die Politik diesen Verfassungsbruch verantworten.

Zur Person

Zur Person Eugen Brysch ist Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Die Stiftung ist die Patientenschutzorganisation für schwerstkranke und sterbende Menschen. Sie kämpft bundesweit für deren Interessen, Wünsche und Bedürfnisse.

Seite 1: Sollen Ärzte Sterbehilfe leisten dürfen?
Seite 2: Pro: Suizidhilfe muss legalisiert werden
 
 
KOMMENTARE (10 von 12)
 
Valenta (10.12.2007, 15:58 Uhr)
Brilliante Augenwischerei
Rechtlich normierte Antworten auf die Frage der Suizidhilfe sind schier unmöglich, argumentiert Herr Brysch durchaus überzeugend. In raffinierter Weise verschweigt er dann aber die Verbotsforderung z. B. gegenüber DIGNITAS oder auch gegen Ärzte, die sich z. B. bei www.prosterbehilfe.de informell zusammenfinden. Eine Forderung, die von seiner Hospizstiftung zusammen mit den Kirchen massiv an den Gesetzgeber gestellt wird - das Verbot soll dann also durchaus rechtlich normierbar sein!? Leider doch wieder nichts als brillante Augenwischerei von Herrn Brysch. Schade, seine Ideen sind ja oft gut.
clavacs (09.12.2007, 06:48 Uhr)
Der Tod ist uns Leben ...
Der Tod ist uns Leben …
… und das Leben Tod! Das eine gibt es nicht ohne das jeweils andere!
Ich weiß, Sie melden sich, Anne, ich will Dich nicht enttäuschen, vielleicht habe ich etwas gut zu machen … (smili)
Leben, Tod, Freitod … Unsere Leviathans erheben auch darauf ihre Ansprüche und mit welchem Recht? Welch eine Hybris!
Leben und Tod schenken sich permanent wechselseitig und finden sich über Information in Evolution. Evolution nicht wirklich auf ein Ziel sondern in Sinn.
Leben, Tod, Sinn, Hoffnung, Freiheit, Liebe sind uns Botschaften in Verbindung mit der Wahrheit der Wirklichkeit – unser Universum als Ewiges Jetzt!
In Benedikts jüngster Enzyklika Hoffnung findet sich ein bemerkenswerter Hinweis:
Freiheit schließt die Freiheit mit ein, Überkommenes zu verwerfen, nicht willkürlich, sondern der Wahrheit (Einsicht, Erkenntnis) wegen – dieses ist uns Pflicht! (Benedikt!)
Ich weiß: Was ist Wahrheit? Finden wir uns darin!
Finden wir uns in der Wahrheit der Wirklichkeit und wir wissen uns mit Gott und Gott weiß sich mit uns … (siehe mein Blog Leben leben …)
Vor diesem Hintergrund, was sind und bedeuten uns Leben, Tod, Freitod – Dasein:
Unseren Leviathans keinen Anspruch auf unser Leben, unseren Tod, unseren Freitod, weder zur Zwangsbeglückung auf Leben, weder zur Zwangsrekrutierung auf den Tod hin (Kriegsunfug) und Zwangseinweisung bei Freitod-Gefährdung, in welche Anstalt auch immer.
Uns Menschen ist das individuelle Recht auf unser Leben, unseren Tod und unseren Freitod, die Leviathans sind hier bestenfalls ordnungspolitisch, im Sinne von Orientierung, gefordert.
Menschen würdige Gesellschaftsverhältnisse vorausgesetzt, kommt wohl kaum jemand auf die Idee den Freitod zu wählen und wenn doch: der Tod ist uns Leben!
Bei Freitod gilt zumeist: Wir sind die Täter! Das gilt beispielsweise auch für Terroristen – wir lehren Menschen Fanatismus und Gespinste, anstatt die Wahrheit der Wirklichkeit.
Wir Menschen müssen Gesellschaftsverhältnisse vorfinden welche uns die Wahrheit der Wirklichkeit, unser Sein und Menschsein leben lassen und nicht uns zwingen, Ismen, Ideologien und Dogmen, welcher Art und Weise auch immer, zu leben.
Dieses ist für uns Menschen heute von erheblicher Bedeutung: Zu Sokrates Zeiten, beispielsweise, hatte man noch die Wahl seinen Staat zu verlassen, wenn einen die Verhältnisse nicht passten, heute, einhergehend mit der Globalisierung, wird uns derartiges geradezu verunmöglicht – die Leviathan-Mafia funktioniert in Verschwörung.
Die Freiheit zur Wahrheit ist in größter Gefahr! (Herr Schäuble!)
Die Freiheit zur Wahrheit schließt mit ein, gegebenenfalls selbst Grundgesetze zu verwerfen, stellen sich diese gegen unser Recht die Wahrheit der Wirklichkeit leben zu dürfen!
Wir Menschen als Sterbende: Mit uns ist das Recht in Würde sterben zu dürfen! Sterbehilfe nach Wunsch! (Patientenverfügung)
Unser Tod hier, ist die Befreiung von unserem Dasein, wir sterben als Kokon-Menschen, als Ikon-Menschen leben wir weiter – auferstehen wir!
Unser Bewusstsein ist während der Sterbephase voll bei sich, nur die Umsetzung über unser Gehirn, unseren Körper funktioniert nicht mehr, insofern spüren wir in diesen Phasen auch kaum noch Schmerz … Patientenverfügungen machen also Sinn!
Menschen die am Leben hängen und den Tod nicht annehmen, sterben mühsamer! Menschen die den Tod bereits im Leben integrieren und im Loslassen geübt sind, bedürfen keiner Sterbehilfe, sie beenden ihr Leben bewusst selbst! Sie ersparen sich die Apparate-Medizin!
Sterben will vorbereitet und gelernt und nicht verdrängt sein!
Naht die Trennung von unserem Kokon, läuft unmittelbar unser gelebtes Leben als Lebensfilm rückwärts ab, mit Einsichten, warum unser Leben so verlaufen ist wie es verlaufen ist und der Einsicht, dass es anders verlaufen wäre, hätten wir an Schnittstellen Alternativen erwogen – unsere Entschlüsse sind uns Schicksal!
Und was folgt danach: Weder Gericht, noch Hochzeitsmahl! Wir erleben die Mikrowelt und kommen aus dem Staunen nicht mehr heraus, für wie lange: bedaure, diesbezüglich muss ich leider mangels eigener Erlebnisse, Erfahrungen, Einsichten und Erkenntnisse passen.
In einem bin ich mir gewiss: Wir brauchen den Tod nicht zu fürchten! Er ist uns Leben! Und angesichts dessen, was uns vielfach im Dasein an Schrecklichem widerfährt – auch Segen! (Glück!)
Wir sterben humaner, schöner, leichter ohne unsere Verhaftungen – Loslassen!
Wem dieses nicht möglich ist und dennoch sterben möchte, aus welchen Gründen auch immer, dem wäre die Todespille hilfreich – ein Akt der Würde! Der Gesetzgeber ist gefordert!
In ferner Zukunft werden wir Menschen in die Lage versetzt sein, zu jedem von uns gewünschtem Zeitpunkt aus dem Leben zu scheiden – allein über unser Bewusstsein! Es gewinnt zunehmend an Stärke!
Menschen, nehmen wir uns die Angst, indem wir den Tod nicht fürchten – der Mächtigen Ohnmacht! Leider erfordern unsere Gesellschaftsverhältnisse noch immer, so zu denken!
Ich wünschte, es wäre anders und wir lebten Demokratien die diesen Namen auch verdienen!
clavacs
(http://hansahas.blogg.de)
Benedikt, Herr Kardinal Lehmann, wo es um den Tod und darüber hinaus, geht, sind das Christentum und die christlichen Kirchen massiv gefordert – der Wahrheit wegen! Es darf im Glauben nicht um Spekulationen gehen!
Benedikt, jetzt soll ich wegen uns Christen auch noch zum Märtyrer werden, diesen Kelch überlasse ich gerne Großinquisitor Schäuble – ich halte es diesbezüglich lieber mit Buddha!
(Herr Schäuble!)
Herr Bischof Huber! (Leo!)
Pfarrerin Barbara, die andere Sichtweise vom Tod …
Hingegen volle Zustimmung bei: Was nützt mir die Geburt Christi, wenn es mir nicht gelingt Jesus in mir zur Geburt zu verhelfen – mitunter haltet ihr Schritt! (smili)
Herr Buhrow: Spatzennest, Kuhflüsterer, etc. – das Niveau in den Tagesthemen und nicht nur da! Betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen? Herr Schönenborn, ich halte mich überall da zurück, wo wir/ich noch nicht wissen – ich erlaube mir diese Weisheit!
Meine Observation pfeifen die Spatzen von allen Dächern, alle wissen davon und alle leugnen, bestreiten, schweigen – Richter, Staatsanwälte und Anwälte eingeschlossen! Ja sie machen wissentlich bei dem perfiden Treiben auch noch mit …
Sandra: Immer nur Du?! Wer sonst? Übrigens, das Du habt ihr doch schon genügend strapaziert, schon vergessen: Du bist Deutschland! Du bist der Baum! Und: Ein Schmetterling …
(Sandra, smili!)
Udo, Gratulation, wusste und weiß ich doch, deine Musik ist für ein Musical wie keine andere geeignet, in diesem Sinne: Ich war noch niemals in New York …
(Denke, George W. Bush, würde heute wohl seine Höllenhunde auf mich hetzen, dass ich da ja nicht hinkomme, dabei will ich doch nur mit seinen Töchtern einen Kriminal Tango tanzen … / George, smili!)
Herr Braun, typische Manager-Arroganz! Aufruf an Investoren und Konsumenten, Leistungen und Produkte jener Firmen zu boykottieren, die bei Managergehältern maßlos sind. Nur ganz nebenbei, Unternehmen und Manager haben einen Grundgesetzauftrag zu erfüllen! Manager, wollt ihr nur noch für den Mammon arbeiten? Oben ist von Sinn die Rede!
Herr Braun, wollen Sie nicht als DIHK-Präsident zurücktreten?!
blackview (09.12.2007, 05:28 Uhr)
recht
es sollte das recht jedes einzelnen sein, das ende seines lebens zu bestimmen.wenn das in wuerde durch die hilfe eines arztes geschieht und es der wille dejenigen ist, der sterben will, so sehe ich keine bedenken.es sollte aber nie fremdbestimmte sterbehilfe sein.
fuer mich ist es keine frage,bevor ich zum pflegefall werde und komplett abhaengig bin,wuerde ich den freitod vorziehen.das ist meine jetzige ansicht, vieleicht aendert sich das, wenn es denn so weit ist.
wenn nicht, dann benoetigt man hilfe um die medizin einzunehmen.
gmathol (09.12.2007, 04:16 Uhr)
In Deutschland zu gefaehrlich - die Niederlande haben das Gesetz wieder abgeschafft.
Auch in den Niederlanden wurde damit Missbrauch getrieben.
Jeder kann schon heute das Krankenhaus auf eigenen Willen oder bei hinterlegtem Willen auch bei Bewusstlosigkeit mit Hilfe von Bekannten verlassen.
Es gibt keinen Bedarf dies gesetzlich zu regeln. Die deutsche Geschichte hat uns auch gelehrt das es so ein Gesetz in Deutschland nicht geben darf.
Es sollte allerdings genuegend Hospiz Plaetze geben wo Menschen die unheilbar krank sind oder dahinsiechen durch entsprechende schmerzlindernde Medikamente in Ruhe sterben koennen und das natuerlich auf eigene Entscheidung oder durch vorherige Erklaerungen.
Morphium und starke Schmerzmittel wie Oxicotton beschleunigen eh schon den Sterbevorgang.
Vor einem Arzt der die Todespille oder ein entsprechendes Medikament verabreicht graust es mir und ich glaube kaum das man in der Aerzteschaft viele Menschen finden kann, die dazu bereit sind.
heikehessen (09.12.2007, 01:05 Uhr)
Zu asiat und taucher und Kommentaren
ich glaube schon, die beiden zu verstehen - so schnell wie man sich vertippt, hat der Doc vielleicht schnell auch die falsche Entscheidung getroffen...
heikehessen (09.12.2007, 00:38 Uhr)
ich weiß nicht
Mein Vater, trotz langjähriger Krebserkrankung bis zum Schluß voll bei Verstand, verweigerte am Ende Nahrung und künstliche Ernährung. Schmerzen hatte er nicht. Die Ärzte akzeptierten das und nach drei Tagen war es vorbei. Beim "assisistierten" Selbstmord scheint mir doch eher das Problem zu sein, wo die Grenze ist, und wer letztendlich entscheidet, welches Leben noch lebenswert ist. Wer kann das kontrollieren, dass es tatsächlich der eigene Wunsch des "Selbstmordkandidaten" ist? Wäre das sichergestellt: Von mir ein uneingeschränktes JA.
taucher1102 (08.12.2007, 21:54 Uhr)
Liebe Redaktion
"Wer seinem schwerstkranken Patienten bei der Selbsttötung hilft, weil der Rod für diesen das kleinere Übel wäre, ist kein Schurke im Gegenteil." sich bitte mal diesen Satz durchlesen. Danke Schön!
Putinki (08.12.2007, 19:30 Uhr)
Sterbehilfe
Eine ernsthafte Diskussion über dieses Thema führt zu nichts. Man sollte die Natur endscheiden lassen. Unter allen Umständen sollte unterlassen werden, das Leiden noch mit technischen Mitteln künstlich zu verlängern. Wir haben alle schon über bizarre Beispiele gehört, die man beim besten Willen nicht mehr als menschenwürdig oder ethisch korrekt einstufen könnte. Was wir aber können, ist den Schmerz, in welcher Form er auch immer auftritt, auszuschalten. Für die Betroffenen ist das eine Erlösung. Das kann nicht falsch sein.
Terminator2008 (08.12.2007, 19:29 Uhr)
Vorschlag
Meiner Meinung nach sollte weder ein Arzt noch ein Richter darüber entscheiden müssen. Keiner dieser Berufsgruppen brennt darauf Todesurteile zu fällen. Viel besser wären doch Freunde oder Verwandte,- die können doch besser beurteilen, ob der Todgeweihte noch klar im Kopf die Richtige Entscheidung gefällt hat.
Das ist doch Fair!
silberfisch_4711 (08.12.2007, 18:30 Uhr)
Mit Kontrolle: Ja
Ich bin der Meinung, dass nicht ein einzelner Arzt, sondern ein Ärtzeteam zuerst den Fall beurteilen sollte und dann von einem Richter die Genehmigung zur Sterbehilfe erteilt wird. Was nicht geschehen darf ist der Missbrauch oder der von oben verordnete Tod, wie es im Dritten Reich der Fall war. Frau Schöne-Seiferts Ansicht ist so schon in Ordnung. Hoffentlich können Juristen von ihrer Auffassung überzeugt werden!
Zu Asiat: man kann sich auch über Kleinigkeiten aufregen!!
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