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6. Juli 2011, 16:23 Uhr

Glücksspieltabu für Hartz-IV-Empfänger?

Pro und Contra zum Sportwettenverbot

Dürfen Hartz-IV-Empfänger ihr Geld leichtfertig für Sportwetten ausgeben? stern.de-Redakteur Dirk Benninghoff meint: Auf keinen Fall! Kollegin Mareike Rehberg sieht das anders.

Der Staat sorgt für seine Kinder

Nun dürfen sie also nicht mehr nach Herzenslust zocken, die niedersächsischen Hartzianer. Und der ein oder andere hält das für irgendwie unmenschlich, für eine Beschneidung von Bürgerrechten, für die Knebelung ohnehin unfreier Individuen vom Bodensatz der Gesellschaft, denen wenig Geld und noch weniger Lust am Leben geblieben ist. Hält sie für in wirtschaftliche Ketten gelegte Opfer unserer Gesellschaftsordnung, die den letzten Rest an Freude verlieren, weil Behörden ihnen vorschreiben, was sie tun dürfen und was sie lassen müssen, damit sie ihr bisschen Stütze bekommen. Kurzum: Sklaven des Staates. Und der ein oder andere Systemkritiker fragt sich sicherlich: Unfreiheit für das Prekariat, Turboliberalismus für die Oberschicht – wie passt das denn wohl zusammen?

Der Kommentator ruf ihm zu: Gut passt das zusammen. Denn der Staat kümmert sich in idealer Weise um Hartz-IV-Empfänger wie Eltern um ihre Kinder. Er versorgt sie, er nimmt sich ihrer an, er passt auf sie auf. Wie aufmerksame Mütter und Väter darüber wachen, wofür ihre Kinder das Taschengeld ausgeben, so sollte der Staat wenigstens grob im Blick haben, wofür seine Klientel die Stütze verwenden. Erst Recht, wenn das Geld für staatlich organisierte Vergnügungen ausgegeben wird – wie Toto-Lotto. In dem Fall bleibt das Geld sozusagen in der Familie, der staatlichen, aber Sinn der Sache ist es wohl kaum, Menschen finanziell zu unterstützen und dann an anderer Stelle satt abzukassieren, beispielsweise bei Sportwetten mit überhöhtem Einsatz.

Schutz auch vor Alkohol und Tabak!

In der unsäglichen Beziehung zwischen der deutschen Gerichtsbarkeit und den Anbietern von Sportwetten ist das Oldenburger Urteil ein einsames Highlight und verdient Applaus. Es ist geradezu die Pflicht des Staates, der Spielsucht von Menschen, die von ihm abhängig sind, Einhalt zu gebieten. Es ist ein moralischer Imperativ, Hartz-IV-Empfänger davon abzuhalten, ihr bisschen Geld für Fußballtipps auszugeben – oder sich dafür sogar zu verschulden. Der Staat sollte vielmehr noch weiter gehen und für seine Schutzbefohlenen auch Alkohol und Tabak reglementieren.

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