Ein Räuber hatte dem Gericht erzählt, er höre Stimmen - und wurde als psychisch krank freigesprochen. Jetzt gestand er und muss hinter Gitter. Von Uta Eisenhardt

Justitia ließ sich nicht von einem angeblich psychisch Kranken täuschen© DPA
Joel B. hat nicht gewusst, wie schrecklich es in der Psychiatrie ist. "Es ist kaum vorstellbar, wie die Leute da drauf sind", lässt der 24-Jährige seine Anwältin Claudia Lind vor vier Wochen vor dem Berliner Landgericht verlesen. "Als ich das Gefühl bekommen habe, dass ich das als Gesunder nicht über Jahre aushalte, dachte ich, ich muss das jetzt sagen, dass das mit den Stimmen nicht wahr ist." Im März 2010 beichtete der angeblich Schizophrene dem Chefarzt des Berliner Maßregelvollzuges, der Klinik für psychisch kranke Straftäter, seine Simulation.
Dieses überraschende Geständnis führte zu einem einmaligen Wiederaufnahmeverfahren gegen einen Räuber, von November 2008 bis März 2009 vier Schlecker-Märkte und einen McPaper-Laden überfiel. Vor seinem ersten Prozess narrte er einen psychiatrischen Gutachter und eine große Strafkammer, indem er "einen auf Macke machte" und deshalb im Dezember 2009 von der strafrechtlichen Verantwortung freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht wurde. Hätte er dort seine Show durchgehalten, wäre er nach den juristischen Regeln 2011 erneut begutachtet worden. Da es zu diesem Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt mehr für eine geistige Erkrankung gab und er auch nicht als gefährlich eingestuft wurde, wäre er wohl Ende 2011 entlassen worden, so der Staatsanwalt. Doch Joel B., der mit seiner Beichte durchaus eine Entlassung bezweckte, kannte dieses Procedere nicht – sein genialer Coup scheiterte. Heute verurteilten ihn die Richter zu sieben Jahren Haft - wegen schweren Raubes, dreifacher schwerer räuberischer Erpressung und unerlaubten Waffenbesitzes.
Er ist ein kräftiger Mann mit mehlweißer Haut, die mit seinen dunklen Augen kontrastiert. Trotz seines kahlgeschorenen Schädels wirkt Joel B. nicht bedrohlich. Sein schwermütiger Blick und sein sinnlicher Mund verpassen ihm vielmehr den Charme eines Hundewelpens, insbesondere wenn er seine Stirn in viele kleine Falten legt. Höflich entschuldigt er sich bei den Verkäuferinnen der von ihm überfallenen Läden, genauso höflich antwortet er auf die Fragen des Gerichts und bittet darum, seine Angehörigen und Freunde begrüßen zu dürfen, die Männer mit einem "Take Five", die Frauen mit Umarmungen, die Verlobte mit Händchenhalten.
Einzig seine an "Kanak-Sprak" erinnernde Artikulation verrät das schwierige soziale Milieu, in dem der Sohn einer Krankengymnastin und eines Süchtigen mit einem älteren und zwei jüngeren Brüdern aufwuchs. Vor dreizehn Jahren trennten sich seine Eltern - die Gewalttätigkeiten des alkoholabhängigen Vaters gegen seine Familie waren "nicht mehr zu verheimlichen", wie Joels religiös geprägte Mutter dem Gericht erzählt. Unter der Scheidung hätten ihre beiden Ältesten sehr gelitten. Joel B. sollte als Klassenbester eigentlich das Gymnasium besuchen. Doch er suchte sich nun starke Freunde in der Kreuzberger Nachbarschaft, einem "Krisengebiet", als das es seine Mutter bezeichnet, in dem viele Türken und Araber leben.
Er habe seine Familie beschützt, sogar seinen älteren Bruder, der Streitereien mied. Ab der sechsten Klasse schwänzte Joel B. regelmäßig die Schule, mehrfach musste er sie wegen Disziplinarverstößen wechseln. In den zehn Jahren seit seiner Strafmündigkeit füllte sich sein Vorstrafen-Register rasant, von 2003 bis 2005 saß er wegen schwerer Brandstiftung 32 Monate lang in Jugendhaft: Er hatte Mülltonnen angezündet und diese in Hausflure geschoben, "damit es in den Häusern auch richtig brennt", wie der Staatsanwalt sagt.
2006 lernte der Drogen-Konsument dann seine heutige Verlobte kennen, eine damals 13-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern. In deren Heimatdorf wollte er 2008 ein neues Leben anfangen, habe aber in der Enge ihres Elternhauses keinen Drogenentzug durchführen können, erklärt der Angeklagte. So fuhr er immer wieder nach Berlin, besuchte seine Familie, die drogenabhängigen Freunde und beging die Schlecker-Überfälle, wahrscheinlich mehr als angeklagt wurden, so mutmaßt es die Vorsitzende Richterin heute in ihrem Urteil. Seine Scham vor seiner Freundin und deren Familie sei es letztlich gewesen, die ihn auf die Idee mit den Stimmen gebracht habe: "Die hatten ja ein sehr gutes Bild von mir. Ich dachte, wenn ich krank bin, könnte mir keiner etwas vorwerfen."
Seit Dezember 2011 hieß es für das Gericht, sich erneut mit Joel B. und dessen Taten und wegen des Geständnisses vor allem mit dessen geistiger Verfassung zu beschäftigen. Dabei entstand ein sehr widersprüchliches Bild. So bezeichnete ihn eine Kriminalbeamtin als "netten Räuber", einer, der von November 2008 bis März 2009 zwar vermummt und mit Messer beziehungsweise Schreckschusswaffe agierte, sich aber während seiner Taten bei seinen Opfern entschuldigte und bedauerte, dass es gerade sie träfe. Dennoch richtete er bei seinen Überfällen erheblichen psychischen Schaden an: Alle Frauen mussten danach ihren Arbeitsplatz wechseln, viele gingen in Therapie, eine weinte sogar noch drei Jahre nach der Tat beim Anblick des Täters und den Gedanken an das Geschehene. Weil der Räuber auffällig gemusterte Jacken im Hip-Hop-Style trug, in denen er sich dann zu nahe gelegenen U-Bahnhöfen begab, wo ihn Überwachungskameras erfassten, wurde er nach einer öffentlichen Fahndung zehn Tage nach dem letzten Überfall gefasst. Als Motiv benannte er seinen Kokain-Konsum.