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8. September 2011, 17:40 Uhr

Verteidiger fordert Bewährungsstrafe

Im Prozess gegen den Berliner U-Bahn-Schläger waren sich Staatsanwalt und Opferanwältin über das Strafmaß einige. Ganz andere Vorstellungen über die Strafe hatte dagegen der Verteidiger des Angeklagten.

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War zur Tatzeit betrunken: der wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagte Torben P.© Michael Gottschalk/DPA

Seine Gewalttat in der Berliner U-Bahn soll ein 18-jähriger nach dem Willen der Ankläger mit vier Jahren Jugendstrafe büßen. Im Prozess vor dem Berliner Landgericht plädierte die Staatsanwaltschaft auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Dagegen beantragte die Opferanwältin, den Angeklagten wegen versuchten Mordes zu vier Jahren Jugendstrafe zu verurteilten. Die Vertreterin der Nebenklage sagte vor dem Berliner Landgericht, die Tat des 18-Jährigen zeuge von einem menschenverachtenden Vernichtungswillen. Eine Jugendstrafe bedeutet, dass der Jugendliche in eine spezielle Jugendhaftanstalt kommt.

Die Verteidigung des Angeklagten hat auf höchstens zwei Jahre Jugendstrafe mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Der Schüler habe nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt, betonte Anwalt Alexander Sättele in seinem Plädoyer. Aufgrund hochgradiger Alkoholisierung sei nicht auszuschließen, dass seine Wahrnehmung verzerrt war und der Angeklagte das Gefühl hatte, sich verteidigen zu müssen.

Der Schüler hatte in der Nacht zu Ostersamstag im U-Bahnhof Friedrichstraße einen Installateur niedergeschlagen und mit wuchtigen Fußtritten gegen den Kopf misshandelt. Der 30-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Nasenbeinbruch. Der zur Tatzeit betrunkene Schüler war geständig. Die Prügelorgie hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

tkr/DPA
 
 
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