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27. Juli 2010, 17:13 Uhr

Gutachter bescheinigt Markus S. mangelnde Reife

Im Mordprozess Dominik Brunner ist dem 19-jährigen Angeklagten Markus S. mangelnde Reife bescheinigt worden. Ob deshalb im Falle einer Verurteilung das Jugendstrafrecht angewendet wird, müssen aber die Richter entscheiden.

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Er steht unter Verdacht, Dominik Brunner zu Tode geprügelt zu haben: Markus S.© Andreas Gebert/DPA

Im Prozess um den Tod des Managers Dominik Brunner hat ein Psychologe dem Angeklagten Markus S. eine mangelnde Reife bescheinigt. Der 19-Jährige habe eine dissoziale Persönlichkeit, sagte der psychologische Gutachter Günther Lauber am Montag vor dem Landgericht München I. "Trotz günstiger Sozialisationsbedingungen hat sich diese Fehlentwicklung ergeben", sagte der Gutachter mit Blick auf die geordneten Familienverhältnisse des Angeklagten. Bei Markus S., der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, kann das Gericht je nach persönlicher Reife entscheiden, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet.

Bei dem mitangeklagten Sebastian L. (18) sah Lauber keine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. "Die Verantwortungsreife ist sicherlich gegeben." Da Sebastian L. bei der Tat erst 17 Jahre alt war, wird für ihn Jugendrecht angewendet.

"Er neigt zu unbeherrschten Reaktionen"

Sebastian L. und Markus S. müssen sich wegen Mordes an Brunner verantworten. Der 50-Jährige war am 12. September vergangenen Jahres nach Schlägen und Tritten auf einem Münchener S-Bahnhof gestorben. Brunner hatte vier Schüler vor den Angeklagten schützen wollen.

Sebastian L. schilderte vor Gericht eine schwierige Jugend sowie eine sehr frühe Suchtlaufbahn. Lauber berichtete, Sebastian L. erlebe sich oft als unterlegen, könne sich schlecht an Normen halten. Der Psychologe stellte eine depressive Stimmung fest, jedoch keine depressive Störung. "Er neigt zu unbeherrschten Reaktionen, vor allem wenn es zu Konflikten kommt", zitierte Lauber die Selbsteinschätzung des 18-Jährigen, der "ein kräftiges Aggressionspotenzial" habe. Sebastian L, der keine Ausbildung hat, will den Hauptschulabschluss im Gefängnis nachholen.

Markus S., aus geordneten Verhältnissen kommend, kam über den älteren Bruder zu Drogen und in eine entsprechende kriminelle Szene. Er will nun ebenfalls eine Ausbildung im Gefängnis machen.

Keine Fehler bei Wiederbelebungsversuchen

Die Frage nach einer möglichen Panne bei den Wiederbelebungsversuchen hat sich geklärt. "Die Reanimationsmaßnahmen waren so, wie es vorgeschrieben ist und wie die wissenschaftlichen Vorgaben es verlangen", sagte ein Notfallmediziner als Zeuge aus.

DPA/mre
 
 
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