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1. April 2008, 14:14 Uhr

Haftstrafe für Marco unrealistisch

Erneut ist der Prozess gegen Marco Weiss verschoben worden. Fortsetzung folgt. Allerdings glaubt selbst Ömer Aycan, Anwalt des mutmaßlichen Opfers Charlotte, nicht mehr daran, dass der 18-jährige Uelzener ins Gefängnis muss.

Der 18-jährige Marco musste er gar nicht zum neuen Prozesstermin erscheinen© DDP

Acht Monate türkische Untersuchungshaft, etliche Prozesstage und noch immer kein Ende - für den wegen Vergewaltigung angeklagten Marco wird eine Haftstrafe immer unwahrscheinlicher. Auch der Anwalt des britischen Mädchens Charlotte rechnet nicht damit. "Das ist nicht realistisch", sagte Ömer Aycan kurz nachdem die Verhandlung in Antalya vertagt worden war. Es sei zuviel Zeit ergebnislos verstrichen.

Das Verfahren ist langwierig: Der jetzt angesetzte Prozesstermin wurde auf den 4. Juli verschoben - wieder einmal. Aycan kritisierte vor allem, dass das Gericht ein psychologisches Gutachten über Charlotte erst berücksichtigt habe, als das türkische Justizministerium eingriff. Nun brauchen Marcos Anwälte Michael Nagel und Matthias Waldraff Zeit, um das neue Material zu prüfen. Und ein Experte in Istanbul soll noch einmal die Gerichtsakten durchleuchten.

Marco bleibt in Deutschland

Marco hat von der erneuten Vertagung nichts mitbekommen. Er war auf Rat seiner Ärzte nicht nach Antalya gereist. Und "das Gericht hat ausdrücklich betont, dass Marco auch am nächsten Verhandlungstag nicht persönlich erscheinen muss", sagten seine Anwälte.

Der 18-jährige Schüler soll die 13-jährige Britin Charlotte vor einem Jahr im türkischen Badeort Side vergewaltigt haben. Nach acht Monaten in türkischer Untersuchungshaft ist er im Dezember nach Deutschland zurückgekehrt. Er bestreitet die Vorwürfe.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 30)
 
sachsenwini (03.04.2008, 11:44 Uhr)
@ DerTerraner … auf all das habe ich den paulmatz auch schon hingewiesen.

Er erwähnt nur immer wieder gebetsmühlenartig die Spermaspuren und den § 176 StGb.
Wenn es so einfach wäre, hätte man Marco längst verurteilt oder freigesprochen.
DerTerraner (03.04.2008, 10:13 Uhr)
Falsche Sichtweise
@paulmaz "Unbestritten ist: Auf oder in einem 13 jährigen Mädchen (Kind) wird Sperma von Marco gefunden. Alles wei-
tere kann man im STGB § 176 nach-
lesen. Gruss, paulmaz"
Es geht um die sich daraus ableitende Schuldfrage. Ich kann mich aber nur schuldig machen, wenn mir ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber das bezieht sich auf die Kenntnis eines Gesetzes, nicht auf das Wissen um das richtige Alter eines Mädchens. Entscheident für das Gericht sind daher zwei Fragen: 1. Hätte Marco das wahre Alter Charlottes wissen müssen oder können? 2. Fand etwas gegen den Willen Charlottes statt?
Werden beide Fragen verneint oder ist eine Beantwortung nicht zweifelsfrei möglich, ist Marco freizusprechen, notfalls aus Mangel an Beweisen.
Die gebetsmühlenartige Wiederholung des Tatbestandes hilft keinem.
Möglich wäre dagegen eine Verurteilung aus einem ganz anderem Grund. Die türkischen Gesetze gleichen nämlich keineswegs 100 % den Deutschen. In der Türkei ist der sexuelle Verkehr nämlich auch mit Kindern über 15 Jahren strafbar und zwar auch unter Jugendlichen. Dieser hat zwar nicht stattgefunden, aber hier ließe sich zumindest eine Absicht herleiten. Nur ist schon die Strafe für einen vollzogenen Verkehr für Jugendliche gering, so dass die reine Absicht höchstens zu einer Bewährungsstrafe reichen würde.
Gruß
Der Terraner
sachsenwini (02.04.2008, 11:47 Uhr)
……und wenn auch noch Jahre vergehen,

für Marco ist es nicht mehr so tragisch, wenn auch noch so viele Gutachten erstellt, übersetzt und erneut begutachtet werden, es kann nicht mehr viel bewirken
.
Bis zum nächsten Gerichtstermin soll die Akte Marco Weiss zur Gerichtsmedizin nach Istanbul geschickt und dort ein medizinisches-psychologisches Gesamtgutachten erstellt werden.
Ob dieses Schriftstück tatsächlich bis Sommer vorliegt, erscheint fraglich. Marco muss auch am 4. Juli nicht zum Prozess erscheinen, entschieden die Richter.
.
Ob es nun darum geht, die Glaubwürdigkeit von Charlottes Aussagen zu beurteilen ist auch zweitrangig, denn jede Aussage, die nicht vor dem Gericht gemacht wurde kann angefochten werden.
Marco befindet sich in Deutschland und muss gegen seinen Willen nicht mehr in die Türkei reisen.
.
Alles, was jetzt noch bei dem regelmäßigen vierteljährlichen Juristentreffen in Antalya über den Tisch geht, muss Marco nicht mehr beunruhigen. Er ist jetzt Zuschauer und nicht mehr das Opfer dieser Justizposse.
mona.lisa (02.04.2008, 09:40 Uhr)
@sachsenwini hat Recht - es wird noch sehr lange dauern....
Jeder der sich ein bißchen mit Gerichten auskennt, wird @sachsenwini Recht geben.
Keiner will sein Gesicht verlieren, was immer schwieriger wird, je länger das dauert.
Und das wird noch lange dauern:
bis Gutachten vorliegen, dauert es Monate: die Gutachter sind sehr ausgelastet und hinzu kommt die verfahrensübliche Prozedur, die das Gericht einzuhalten hat.
Die Übersetzer sind auch ausgelastet, also dauert es dann noch länger.
Bis dann alle Beteiligten die übersetzte Version gelesen haben und Stellung genommen haben, gehen weitere Monate ins Land.
Der vom Gutachten Benachteiligte fordert dann ein 2.Gutachten, und alles beginnt von vorne.
Und solange die Gutachten nicht vorliegen, gehts nicht weiter.
.
Dann gibts endlich wieder einen Gerichtstermin, aber der wird verschoben, weil nicht alle Zeit haben....
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Solche Fälle nennt man intern U-Boote:
sie tauchen alle paar Monate (oder Jahre) wieder mal auf (Verhandlung) und verschwinden dann wieder, um dann nach längerer Zeit wieder aufzutauchen.....
Und irgendwann wird dann das Verfahren eingestellt.... oder auch nicht....
.
sachsenwini (02.04.2008, 09:31 Uhr)
Ich wäre froh,

wenn die Justiz in Nachbarländern nicht nur Verhaftungen vornähme, sondern dann auch versuchen würde, den evtl. Straftatbestand zu ermitteln.
Dazu sollten Opfer und Zeugen vernommen, die Schuldfrage geklärt und ein Urteil gesprochen werden.
.
Im Fall Marco ist das nicht mehr so tragisch, da er sich ja auf freiem Fuß befindet und seiner Ausbildung nachgehen kann. So können die türkischen Anwälte mit dem Gericht noch ein paar Jahre ihre Possenspiele weitertreiben.
.
Wer sich jetzt noch freiwillig in ein solches Land begibt ist selbst schuld.
Clibanarius (02.04.2008, 09:05 Uhr)
Ich bin auch froh!
Ab sofort soll die Justiz von "Urlaubsländern" bei Mario "Durchblick" Liedtke um Erlaubnis ersuchen, ob sie einen deutschen Staatsbürger anklagen bzw. inhaftieren dürfen oder nicht. Ansonst droht eine Prangersite, Verachtung und Nichtempfehlung als Urlaubsland. You made my day, Mario.
paulmaz (02.04.2008, 08:37 Uhr)
Türkisches Strafrecht
Das reformierte türkische Strafrecht
hat sich sehr stark das deutsche zum
Vorbild genommen. Deshalb ermittelt
auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg
gegen Marco,muss sogar ermitteln.
Unbestritten ist: Auf oder in einem
13 jährigen Mädchen (Kind) wird Sperma von Marco gefunden. Alles wei-
tere kann man im STGB § 176 nach-
lesen. Gruss, paulmaz
Der-nette-Nachbar (02.04.2008, 06:59 Uhr)
Ich bin froh..
.. meine Meinung laut gesagt zu haben, und etwas getan zu habenals ich
http://www.freemarco.com
ins Leben gerufen habe.
Die Zeit gibt mir immer öfter Recht das die Anklage auf Drängen der Mutter eine religiös behaftete Masche war um ihre ach so unschuldige Charlotte zu läutern.
Der Prozess selbst ist und bleibt eine Farce.
Spekulationen, ob ein Land wie die Türkei in die EU soll oder nicht, mag ich nicht entscheiden wollen. Es gibt genug Gründe die auch dafür sprechen (u.a. das Prinzip "Hoffnung" (auf Besserung)).
Als Urlaubsland verurteile ich jedoch die Türkei für das Geschehene außerordentlich. Man beißt nicht die Hand die einen füttert. Recht muss Recht bleiben - sicherlich. Aber Rufmord / Verleumdung sollte nicht dazu führen das so eine schikanöse Farce inzeniert wird.
sachsenwini (02.04.2008, 00:33 Uhr)
@ paulmaz … Wahrscheinlich verfolgen Sie diesen Prozess noch nicht lange oder nicht intensiv genug.

Der Unrechtsanwalt Ömer Ayca redet viel Widersprüchliches, wenn der Tag lang ist.
In der Welt- Online erklärte er heute, dass das Gutachten bis zum nächsten Termin erst einmal übersetzt und von den Istanbuler Gerichtsmedizinern gelesen und geprüft wird.
.
Es wird also erst im Juli dem Gericht vorliegen. Dann benötigt das Gericht bis Oktober um es zu lesen, dann muss es in die deutsche Sprache übersetzt werden, und im Januar 2009 bekommen es vielleicht Marcos Anwälte, um zu erkennen, dass nicht besonderes drin steht.
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Es wird wahrscheinlich auf dem Dienstweg ein zweites Gutachten angefordert, dass dann irgendwann einmal in die Türkei gelangt und dort übersetzt werden muss……….
…und wenn sie nicht gestorben sind……..
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Es werden noch viel Rechtsanwälte und Richter an den Fall verdienen, wenn nicht endlich einmal eine Aussage des angeblichen Opfers vor Gericht erfolgt.
paulmaz (01.04.2008, 22:37 Uhr)
sachsenwini
Das müssen Sie mir aber näher erklä-
ren. Da wird nicht mehr verhandelt?
Es treffen sich der Richter und die Anwälte alle viertel Jahre, sagen
guten Tag und gehen nach Hause? Wie
lange wollen die das denn machen?
Lesen Sie doch mal den obigen Arti-
im "Stern". Steht da nicht was von
einem psychologischem Gutachten in
das sich Marcos Anwälte erst einar-
beiten müssen? Das Mädchen war 13
Jahre alt, also nach dem Gesetz ein
Kind. Sie steht unter dem besonde-
rem Schutz des Gesetzes, kann weder
zu einer Aussage noch zum Erschei-
nen vor Gericht gezwungen werden. Da
ist das letzte Wort noch lange nicht
gesprochen.
 
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