16. April 2012, 15:05 Uhr

Anklage fordert lebenslange Haft für Thomas S.

Der Angeklagte im Prozess um den Kraillinger Doppelmord hat die Schuld erneut von sich gewiesen und Fehler der Polizei moniert. Die Anklage fordert eine lebenslängliche Gefängnisstrafe und sieht eine besondere Schwere der Schuld.

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Der Angeklagte Thomas S. (r.) bestreitet den Mord an Sharon und Chiara vehement©

Die Staatsanwaltschaft hat für den Onkel der getöteten achtjährigen Chiara und ihrer elfjährigen Schwester Sharon aus Krailling bei München lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Staatsanwalt Florian Gliwitzky sagte am Montag vor dem Landgericht München II, die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe gegen den 51-Jährigen bestätigt. Man könne nicht nur von Indizien, sondern von einer erdrückenden Beweislast sprechen. Außerdem plädierte die Anklage auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach fünfzehn Jahren ausschließen würde.

Auch die Anwälte der Eltern verlangten lebenslange Haft und beantragten, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Die Verteidigung verzichtete darauf, ein Strafmaß zu fordern. Auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls verzichte er auf eine eigene Forderung, sagte Verteidiger Adam Ahmed. "Die Verteidigung hat großes Vertrauen in das Gericht, dass ein richtiges Urteil getroffen wird", sagte Ahmed ergänzend zu der ungewöhnlichen Entscheidung.

Der mutmaßliche Mörder hatte die Tat zuvor erneut bestritten. Thomas S. sagte am Montag vor dem Münchner Landgericht, Zeugen hätten falsche Angaben gemacht. Polizeibeamte hätten seine Aussagen nicht richtig wiedergegeben und bei der Spurensicherung Fehler gemacht; Beweise seien sogar manipuliert worden, erklärte der 51-Jährige. Staatsanwalt Gliwitzky sprach von einer "Ungeheuerlichkeit".

Der angeklagte Familienvater sagte: "Wen interessiert bei der Staatsanwaltschaft die Wahrheit? Ist dieses Verfahren noch mit moralischen Grundsätzen zu vereinbaren?" Weiter erklärte der 51-Jährige: "Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass ich meine Nichten nicht getötet habe." Eine "Fotomontage" hätte eine Verletzung an seiner Nase beweisen sollen, die er sich laut Anklage beim Kampf mit den Mädchen zugezogen haben soll. Eine Blutprobe von ihm sei aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim verschwunden.

Verteidiger stellt neue Beweisanträge

Mit diesem Vorwurf bewege sich der Angeklagte "an Grenze zu neuer Strafbarkeit", entgegnete der Staatsanwalt mit Blick auf die Unterstellung, die Ermittler hätten womöglich das Blut aus der Ampulle am Tatort verteilt.

Anwalt Ahmed unterstrich, es handele sich hierbei um die Darstellung des Angeklagten. Ahmed stellte zudem gut ein halbes Dutzend neue Beweisanträge. Er beantragte unter anderem, einen Mithäftling sowie Polizeibeamte nochmals als Zeugen zu laden.

Staatsanwalt Gliwitzky sagte am Rande des Prozesses, er gehe davon aus, dass am Montag auch noch das Urteil gesprochen werde. Ursprünglich war das Urteil für Dienstag erwartet worden.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte nach der Ermordung der Kinder auch die Mutter der Kinder töten, um einen Erbstreit zugunsten seiner Ehefrau zu entscheiden. Seine Familie hatte sich mit einem Hausbau verschuldet. Die Mädchen waren mit Messerstichen und einer Hantelstange getötet worden. Am Tatort waren Blutspuren des angeheirateten Onkels gefunden worden.

mlr/DPA/AFP
 
 
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