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26. Januar 2010, 17:10 Uhr

Angeklagte schieben sich gegenseitig die Schuld zu

Wer ist schuld am Tod dreier Schüler aus Lübeck, die im vergangenen März in einer türkischen Pension giftigen Alkohol zu trinken bekamen? Getränkehändler und Hotel beschuldigen sich gegenseitig - und bemühen dabei jedes nur denkbare Argument.

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Die 18- bis 22-jährigen Schüler aus Lübeck hatten im Hotel in der Türkei unwissentlich giftigen Wodka gekauft© Jörg Sarbach/AP

Auf den Wodkaflaschen pappten die Original-Etiketten. Doch darin war nicht die Original-Marke sondern tödlicher Schnaps. Als im März vergangenen Jahres sieben Lübecker Berufsschüler den gepanschten Billigfusel bei einer Klassenfahrt im Hotel "Anatolia Beach" tranken, endete die Party für drei von ihnen tödlich. Vor einem Gericht in Antalya müssen sich nun seit Dienstag mutmaßliche Mitglieder einer Schwarzhändlerbande sowie führende Mitarbeiter eines Urlauberhotels in der beliebten Touristenregion verantworten.

Dementsprechend voll ist es auf der Anklagebank. Gleich dreizehn Beschuldigte - elf Männer und zwei Frauen - drängen sich dort, samt mehrerer Verteidiger. Die Vorwürfe: Totschlag, versuchter Totschlag, Verstoß gegen das Alkohol-Gesetz. In ihren ersten Aussagen schieben sich die Angeklagten gegenseitig die Schuld zu.

So beschuldigt die Staatsanwaltschaft einen türkischen Getränkehändler und seinen Bruder, den gepanschten Alkohol an das Hotel verkauft zu haben. Die Händler aber behaupten, das Hotel habe seinen Alkohol noch von vier oder fünf weiteren Händlern bezogen. Ihre Ware sei einwandfrei gewesen. Mit Blick auf frühere Panscher-Vorwürfe, die vor einigen Jahren gegen einen der beiden erhoben worden waren, betonte der Angeklagte, er sei damals als freier Mann aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

"Das macht jeder so"

Bei früheren Razzien hatte die türkische Polizei bei dem Mann allerdings bereits literweise illegalen Alkohol entdeckt. Der Firma war sogar schon die Handelslizenz für Alkohol entzogen worden - doch die Brüder sollen das Unternehmen kurzerhand an ihre Frauen überschrieben haben, die eine neue Lizenz erhielten.

Der Anwalt der Hotelangestellten äußerte hingegen Zweifel an der Darstellung der Anklage. Bei der Obduktion von zwei der drei Toten sei kein Methanol festgestellt worden, sagte er. Sie seien möglicherweise nicht an den Folgen des Alkoholkonsums gestorben, sondern durch eine falsche Behandlung im Krankenhaus. Ohnehin sei das Hotel nicht dafür verantwortlich, dass die Deutschen schwarzgebrannten Alkohol getrunken hätten: Das Hotel habe den Schnaps legal gekauft und sei davon ausgegangen, dass er in Ordnung sei. Es sei zwar der billigste Alkohol auf dem Markt gewesen, das mache aber "jeder". Darüber hinaus hätten andere Gäste die Marke ebenfalls getrunken, und keinem sei es danach schlecht gegangen.

Dessen ungeachtet stellten die vier Richter zu Prozessbeginn gleich die Höhe der Strafen in den Raum. 20 bis 25 Jahre für die Totschlags-Vorwürfe, mindestens fünf Jahre für einen Verstoß gegen das Alkohol-Gesetz.

AFP/DPA
 
 
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