Ob die Fälschungen echt waren und falsch, ließ sich letztlich nicht mehr feststellen. Es waren einfach zu viele Gemälde, die die Angeklagte unter dem Namen Konrad Kujau verkauft hatte - denn mit den Werken des Meisterfälschers ließ sich gutes Geld verdienen. Von Uta Eisenhardt, Dresden

Kujau-Skulptur in Brandenburg: Der Fälscher ließ sich selbst fälschen© Michael Urban/DDP
Konrad Kujau hätte sich lachend auf die Schenkel geklopft, da ist sich Petra Kujau sicher, hätte der selbsternannte Fälscher-König und Hitler-Tagebuch-Verfasser die Verwirrung erlebt, die seine Bilder noch zehn Jahre nach seinem Tod stifteten. Petra Kujau ist eine Großnichte, und zusammen mit ihrem Lebensgefährten Dieter G. steht nun vor dem Landgericht Dresden, weil beide angeblich die berühmten Fälschungen ihres Großonkels gefälscht haben sollen. Vorwurf: Betruges und Urkundenfälschung.
Laut Anklage soll das Paar 301 Bilder billig aus Asien eingekauft haben: Angefangen von Van Gogh's "Selbstporträt mit verbundenem Ohr" über Franz Marc's "Blaues Pferd" bis zu Monet's "Seerosenteich". Auch gefälschte Kujau-Schöpfungen mit dem Titel "Beim Kartenlegen", "Pferde in der Provence" oder "Romantisches Venedig" listet die Staatsanwaltschaft auf. Die Angeklagten sollen die Kopien mit der Unterschrift Konrad Kujaus signiert haben, um sie dann teuer über das Internet zu verkaufen - so das Ergebnis der zweijährigen Ermittlungen.
Ende der 80er Jahre wurde Konrad Kujau nach vier Jahren aus der Haft entlassen. Anschließend nutzte er seine Prominenz, und fälschte ganz legal die Bilder großer Meister. Seine Werke stellte er regelmäßig aus, seine Kunst brachte er zudem einer Reihe von Schülern bei. Bis zu 3500 Euro ließen sich die Fans des Malers eine echte Kujau-Fälschung kosten - erkennbar am typischen Schriftzug, den die Gemälde trugen.
Seine eigenen Werke habe der Meisterfälscher stets mit "K. Kujau" und der Jahreszahl versehen, auf die Kopien berühmter Maler habe er nur "Kujau" und den Namen des Schöpfers geschrieben, so die Angeklagte. Eine echte Kujau-Unterschrift war klein, sagen der Kujau-Experte Schnauthiel und die Kujau-Meisterschülerin Gabriele Sauler: Der Verstorbene habe sich bemüht, seine Signatur zu verstecken. Und auf das "J" sei es angekommen. Aber Petra Kujau winkt ab: "Jede Unterschrift sieht anders aus, je nach Lust und Laune. Mal ist das 'J' so, mal so. Es gibt sogar 'J' mit Welle!"
Doch ganz so einfach sind echte Fälschung und gefälschte Fälschung offenbar nicht voneinander unterscheiden. Schon nach dem Verlesen der Anklage bittet der Vorsitzende Richter Joachim Kubista zum Rechtsgespräch mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Hintergrund seien "Probleme mit dem vorliegenden Fall", wie der Richter sagt. 40 Bilder seien bislang begutachtet worden, aber "das Ergebnis ist nicht eindeutig." Man müsste für jedes einzelne Bild feststellen, ob es nicht von Herrn Kujau stammt, und ob dieser Umstand den Angeklagten bekannt war. Sollten die also gestehen, diese 40 Bilder mit einem Gesamtverkaufspreis von etwa 50.000 Euro betrügerisch veräußert zu haben, wolle das Gericht nicht mehr als zwei Jahre Haft verhängen. Diese Strafe könnte zudem zur Bewährung ausgesetzt werden.
Es ist ein Angebot, das Petra Kujau nicht ablehnen will: Sie gibt zu, dass sie beim Verkauf jener 40 Bilder wusste, dass sie nicht von Konrad Kujau stammten oder nicht nur von ihm gemalt worden waren. Denn ihr Großonkel habe Maler beschäftigt, die ihn mit Kopien berühmter Künstler belieferten, er habe das Ganze dann lediglich signiert. Die Idee mit der Fälschung der Fälschung sei schon zu seinen Lebzeiten praktiziert worden, behauptet Kujau. Das bestätigt auch Kujau-Freund und Kunstmaler Philipp Schnauthiel, der zu diesem Prozess als Sachverständiger angereist ist.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Zwischen 300 und 1000 Euro will die Angeklagte für Kujau-Bilder ausgegeben haben, deren Urgroßvater der Cousin seines Großvaters gewesen war.