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19. Juli 2010, 15:53 Uhr

Dominik Brunner starb an Herzversagen

Gibt es eine Wende im Münchner Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder von Dominik Brunner? Nach übereinstimmenden Medienberichten starb Brunner nicht an Verletzungen aufgrund von Tritten und Fausthieben, sondern an Herzversagen.

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Dominik Brunner: Ein Foto des Opfers auf seinem Grab, mit Trauerflor versehen© Armin Weigel/DPA

Im Umfeld des Prozesses gegen die zwei mutmaßlichen Mörder des S-Bahn-Helden Dominik Brunner ist nun mehr über die Todesursache bekannt geworden. Der 50-jährige Manager starb am 12. September des vergangenen Jahres offenbar an einem Herzfehler. Er litt an einem vergrößerten Herzen. Das berichten der "Spiegel" sowie der "Münchner Merkur" am Samstag übereinstimmend mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft München. Demnach ist der Manager nicht an den Tritten und Fausthieben von Markus S. und Sebastian L. gestorben, sondern an Herzversagen. Einen Schädelbruch oder andere Knochenbrüche, die zum Tode hätten führen können, erlitt er offenbar nicht, obwohl die Angeklagten ihm 22 schwere und schwerste Verletzungen zufügten. "Sein Herz ist stehen geblieben", zitiert der "Münchner Merkur" die Münchner Staatsanwältin Barbara Stockinger.

Brunner hatte sich im September schützend vor eine Gruppe Kinder gestellt, nachdem diese von den Angeklagten angegangen worden waren. In dem Prozess ist bislang noch nicht über den Herzfehler Brunners gesprochen worden. In den ersten Tagen der Verhandlung, die am vergangenen Dienstag eröffnet wurde, standen der oder die Auslöser und der Beginn der Prügelei an der Münchner S-Bahn-Station Solln im Vordergrund. Das Ergebnis der Obduktion solle, berichtet das Blatt mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft, erst in den kommenden Prozesstagen erörtert werden. Auch dann erst werde geklärt, was das Ergebnis juristisch bedeute.

Die Bedeutung der neuen Erkenntnisse

Es ist unwahrscheinlich, dass die neuen Erkenntnisse zur Todesursache Brunners zu einer völligen Neubewertung des Falles führen. Fraglich ist vielmehr aus einem anderen Grund, ob der Vorwurf des Mordes juristisch tatsächlich haltbar ist. In den ersten Prozesstagen deuteten Aussagen darauf hin, dass das Verhalten Brunners zumindest in Teilen neu bewertet werden könnte. Vieles deutet darauf hin, dass er in der Bedrohungssituation an der S-Bahn-Station zuerst zugeschlagen hat. Das ändert zwar nichts daran, dass Brunners Parteinahme für die Bedrohten mutig war, aber diese Erkenntnis könnte Zweifel daran schüren, dass der Tatbestand des Mordes erfüllt ist. In jedem Fall muss die erste Prozesswoche ganz nach dem Sinne der Verteidigung der beiden Angeklagten gelaufen sein.

fgüs
 
 
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