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16. März 2009, 10:14 Uhr

"Er kam, nahm sie und ging wieder"

Tat er es aus Scham? Als er den Gerichtssaal von St. Pölten betrat, verbarg der Inzest-Täter von Amstetten sein weltweit bekanntes Gesicht hinter einer blauen Kladde. Kurz danach gab Josef Fritzl seine Schuld in den meisten Anklagepunkten zu. Doch bei den Vorwürfen Mord und Sklaverei sagte er mit fester Stimme: "Nicht schuldig!"

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Verbirgt sein Gesicht vor den Fotografen: Josef Fritzl im Gericht von St. Pölten© Helmut Fohringer/AP

Mit einem Teilgeständnis hat am Montag im österreichischen St. Pölten der Inzest-Prozess gegen den 73 Jahre alten Josef Fritzl aus Amstetten begonnen. Fritzl bekannte sich in den Anklagepunkten Vergewaltigung, Freiheitsentziehung und Blutschande für teilweise schuldig. Den Vorwurf des Mordes und der Sklaverei wies er hingegen zurück. Der Prozess hatte kurz zuvor unter riesigem Medienandrang und strengstem Polizeischutz begonnen. Fritzl betrat ohne ein Wort zu sagen den Gerichtssaal in St. Pölten - und blieb auch auf Nachfragen stumm. Sein Gesicht hatte der 73-Jährige hinter einer blauen Aktenmappe versteckt, die er mit zitternden Händen hielt. Von der Seite war sein Kopf mit schütterem Haar zu sehen. Er wurde von mehreren Polizeibeamten begleitet. Knapp zwei Stunden nach Prozessbeginn wurde die Öffentlichkeit plangemäß von der Verhandlung ausgeschlossen.

"Dies ist die Tat eines Einzeltäters, nicht das Verbrechen eines ganzen Ortes, oder einer ganzen Nation", sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Humer zum Auftakt des Prozesses. Anschließend wies die Staatsanwältin die Geschworenen auf die besondere Grausamkeit des Falles hin. Verteidiger Rudolf Mayer wandte sich in seiner Erwiderung gegen die Beschreibung seines Mandanten als "Monster". Fritzl habe nicht aus rein sexueller Lust gehandelt, sondern weil er eine Zweitfamilie haben wollte.

"Er zeigt Reue darüber, was er aufgrund seiner Persönlichkeit den Opfern angetan hat", sagte Mayer über seinen Mandaten. Der war in hellgrauem Sakko und dunkelgrauer Hose erschienen und antwortete leise, aber mit fester Stimme auf alle Antworten. Laut einem ärztlichen Gutachten liegt bei Fritzl eine schwere psychische Störung vor, er gilt jedoch als zurechnungsfähig. Mayer rechnet damit, dass Fritzl auch nach dem Verbüßen einer Strafe in einer geschlossenen Anstalt für abnorme Rechtsbrecher bleiben müsse.

Hauptopfer als wichtigste Zeugin

Die wichtigste Zeugin im Prozess wird Fritzls Tochter E. sein, die 24 Jahre lang in einem schalldichten Verlies unter ihrem Elternhaus in Amstetten eingesperrt war. Die heute 42-Jährige, die von ihrem Vater viele Male vergewaltigt wurde, brachte in dem Keller sieben Kinder zur Welt, von denen sechs überlebten. Drei von ihnen mussten von Geburt an mit ihrer Mutter in den engen Räumen des Verlieses ohne Tageslicht ausharren. Anfangs habe Fritzl seine damals 18-jährige Tochter unter einem Vorwand in den von ihm schon lange vorher vorbereiteten fensterlosen Keller gelockt, berichtet Anklägerin Christiane Burkheiser. Dort habe er das Mädchen angekettet und immer wieder vergewaltigt. Neun Monate lang habe er sein Kind in dem fensterlosen und völlig dunklen Raum wie eine Sklavin gehalten, betonte Burkheiser. "Er kam, nahm sie und ging wieder." Erst später habe Fritzl das Kellerverlies wegen der inzwischen geborenen Kinder um zwei weitere winzige Räume erweitert.

Besonders ausführlich widmete sich die Anklägerin dem Fall des 1996 geborenen Zwillings Michael, der nach der Geburt an einer schweren Atemwegserkrankung litt. Trotz des verzweifelten Drängens seiner Tochter habe sich Fritzl geweigert, das Kind in eine Klinik zu bringen. Der Säugling starb nach wenigen Tagen. Fritzl verbrannte den kleinen Leichnam in einem Heizofen.

Aussage der Tochter auf Video

Fritzls Tochter wird von dem ganzen Schrecken berichten. Sie wird dazu jedoch nicht vor die Geschworenen am Landesgericht von St. Pölten treten - dies wäre der Frau kaum zuzumuten. Von der mehr als elf Stunden dauernden Aussage existieren Videoaufnahmen, die hinter verschlossenen Türen gezeigt werden sollen. Mit Rücksicht und zum Schutz sämtlicher Opfer, die seit dem Ende des Albtraums versuchen, in ein normales Leben zu finden, wird der größte Teil des auf fünf Tage angesetzten Prozesses ohnehin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Die Schwere des Verbrechens hat Medienvertreter aus aller Welt ins niederösterreichische St. Pölten gelockt. Zu dem sogenannten Jahrhundertprozess sind rund 200 Journalisten zugelassen. Die Verhandlung wird von einem Großaufgebot an Polizei begleitet, da ein Anschlag auf den Angeklagten nicht ausgeschlossen werden kann.

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KOMMENTARE (8 von 8)
 
herrfreitag (16.03.2009, 20:43 Uhr)
mein vorschlag wäre...
dieses mistvieh tagtäglich von anderen insassen einer haftanstalt zusammenschlagen lassen, um ihn anschliessend in einer dunklen fensterlosen zelle bis zum vermodern wegzuschliessen.
Josh67 (16.03.2009, 20:13 Uhr)
Diese Tat ist unglaublich!
Mein Mitgefühl gilt der Tochter und den Kindern!!!
Was hat diese Frau ausgehalten.
Der Täter sollte nie mehr auf freien Fuß gesetzt werden!
Warum bekennt er sich nicht in allen Punkten schuldig?
Ich bin schokiert über diese Tat. Wie kann man so etwas tun?
Corazito3333 (16.03.2009, 16:33 Uhr)
kurzer Prozeß
und wegsperren, ob er Vergewaltung oder Sklaverei zugibt ist völlig unwichtig. Der Mann muß wegesperrt werden für den Rest seines Lebens!!
Was soll das Theater um diesen absolut wertlosen Menschen, kostet nur das Geld des Steuerzahlers!
GlobalKlaus (16.03.2009, 15:58 Uhr)
Da macht sich's Frau Richterin aber ganz schön leicht
Eine ganze Gemeinde und Gesellschaft der "Wegschauer" und "in nichts hineinkommen Wollenden" sitzt mit auf der moralischen Anklagebank.
Johann58 (16.03.2009, 15:34 Uhr)
ob Vergehen oder Verbrechen
wichtig ist lediglich, dass er fuer den Rest seines Lebens eingesperrt wird und moeglichst das Tageslicht nicht mehr sieht. Egal wie sein Anwalt ihn sieht und egal ob er sich nur teilweise schuldig fuehlt, es geht einfach in ein normals Hirn nicht rein was der Mann gemacht hat. Sollte er fuer unzurechn ungsfaehig erklaert werden, was auch noch denkbar ist, dann hoffentlich so, dass er fuer den rest seines Lebens in einer Irrenanstalt weggesperrt wird. 24 Jahre und dann auch daran glauben, dass das alles halb so schlimm war. Er glaubt vielleicht noch seine Tochter und die im Keller wegesperrten Kinder vor Boesem bewahrt zu haben.
kahame (16.03.2009, 14:31 Uhr)
Kopfschütteln...
Wenn ich das richtig sehe, wird er nicht mal so lange eingesperrt, wie er seine Tochter eingesperrt hat. Da kann ich nur den Kopf schütteln...
Pixelschubser (16.03.2009, 14:13 Uhr)
Vergehen / Verbrechen: Egal.
Wichtig ist doch nicht, wie die Kuh heißt, sondern dass sie Milch gibt. Will sagen: Ob das juristisch so oder so heißt, macht keinen Unterschied, so lange diese Taten angemessen gesühnt werden. Was "angemessen" bei einem 73-jährigen uneinsichtigen und verbohrten Egomanen heißt, muss das Gericht entscheiden. Wichtig ist, dass die Opfer einen entsprechenden Ausgleich erhalten, um den Rest ihres Lebens in Ruhe und Frieden leben zu können. Wichtig ist, dass sie alle Therapien erhalten, um mit dem Leid, das ihnen über so viele Jahre angetan wurde, umzugehen. Fritzl selbst kann da nichts zu beisteuern. Wäre also gut, wenn er seinen Lebensabend abgeschottet von der Außenwelt und ohne Kontaktmöglichkeit in die freie Welt verbringen kann, damit er nicht mittels irgendwelcher Buchverträge oder Interviews noch mehr Schmach und Schande über seine Familie bringen kann. Lang soll er leben, damit er lange darüber nachdenken kann.
Schietegal, ob das jetzt ein Vergehen oder ein Verbrechen war.
Pamela_1971 (16.03.2009, 11:33 Uhr)
Vergehen / Verbrechen
Mord und Sklaverei werden in diesem Artikel mehrfach fälschlich als "Vergehen" bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich dabei aber eben gerade NICHT um "Vergehen", sondern um VERBRECHEN (siehe § 17 des österreichischen StGB).
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