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18. Mai 2010, 12:37 Uhr

Tauss weist Kinderporno-Vorwürfe zurück

Hat er recherchiert oder konsumiert? Diese Frage muss ein Gericht nun im Fall Jörg Tauss beantworten. Bei dem früheren SPD-Bundestagsabgeordneten waren vergangenes Jahr Kinderporno-Dateien entdeckt worden. Tauss behauptet, diese nur zu Recherchezwecken verwendet zu haben.

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Der ehemalige SPD-Abgeordnete Jörg Tauss steht wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht© Uli Deck/DPA

Wegen Verdachts des strafbaren Umgangs mit Kinderpornografie steht der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss seit Dienstag vor Gericht. Die Anklage wirft dem 56-Jährigen Besitz und Weitergabe von Kinder- und Jugendpornografie vor. Der Ex-Abgeordnete, der inzwischen Mitglied der Piratenpartei ist, behauptet weiterhin, die Dateien für seine Recherche in der Kinderporno-Szene benötigt zu haben.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr für großes Aufsehen gesorgt. Tauss soll sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 90 Fällen Bild- und Videodateien verschafft und auf seinem Handy abgespeichert haben. Im März 2009 wurde bei einer Durchsuchungsaktion Material in seiner Berliner Abgeordnetenwohnung sichergestellt. Tauss erklärte, er habe in der Szene recherchieren, einen Kinderpornoring sprengen und nachweisen wollen, dass die Weitergabe des illegalen Materials nicht mehr über das Internet, sondern über Handy und Post erfolge. Als Abgeordneter, der über Internetsperren abstimmen sollte, habe er sich zur Recherche berechtigt gesehen.

Dateien und DVDs belasten Tauss

Die Staatsanwältin verlas am Dienstagmorgen eineinhalb Stunden lang die Anklage. Danach empfing Tauss von 2007 bis 2009 Bilddateien und Videosequenzen, die Kinder zwischen etwa 4 und 17 Jahren beim Oral- oder Analverkehr untereinander oder mit Erwachsenen zeigten. Weiter wurden am 5. März 2009 in Tauss' Berliner Abgeordnetenwohnung drei DVDs mit einer Spieldauer von fast vier Stunden sichergestellt, auf denen sich ebenfalls harte Pornografie mit Kindern und Jugendlichen befand.

Neben dem Besitz und Verschaffen von Kinderpornografie wirft die Anklage Tauss auch die Weiterleitung mehrerer Bilddateien vor. Für den Besitz kinderpornografischen Schriften liegt der Strafrahmen zwischen einer Geldstrafe und zwei Jahren Freiheitsstrafe, bei der Verbreitung gilt eine Mindeststrafe von drei Monaten, die aber auch bis zu zwei Jahren betragen kann. Die Strafkammer hat fünf Verhandlungstage angesetzt.

"Hop oder top - das ist die Frage"

Tauss wies zum Prozessauftakt alle Vorwürfe gegen ihn zurück. Die Aufnahmen habe er sich ausschließlich zur dienstlichen Dokumentation besorgt, rechtfertigte sich der Versicherungskaufmann.

Tauss sagte, der Prozess müsse klären, ob er sich das Material zu dienstlichen Zwecken hätte besorgen dürfen oder nicht. "Hop oder top - das ist die Frage." Als Experte für neue Entwicklungen im Internet habe er die Bilder und Videos gesammelt. Seine Erkenntnisse habe er in ein Buch und Reden fließen lassen. "Meine Tätigkeit habe ich so gesehen, dass ich mich als Abgeordneter frei um Themen kümmere, vielleicht auch mit unorthodoxen Methoden."

Piratenpartei kritisiert Vorverurteilung

Tauss' jetzige Partei, die Piratenpartei, kritisierte aus Anlass des Prozesses gegen ihr Mitglied eine zunehmende mediale Vorverurteilung bei Prominenten. Die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils sei ein Grundpfeiler des Rechtsstaats, dessen "zunehmende Beschädigung" sei mit Sorge zu betrachten. Im Fall Tauss sei unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe "völlig inadäquat und höchst fragwürdig" gewesen.

Die Staatsanwaltschaft war in dem Fall von Beginn an der Kritik ausgesetzt, sie gehe zu offensiv an die Öffentlichkeit. Die Piratenpartei sieht darin eine generelle Tendenz: "Ganz offensichtlich versuchen Staatsanwaltschaften, Prozesse mit zunehmender Tendenz vorzuinszenieren. Dieses Vorgehen muss gestoppt werden." Sie verwies auf die Fälle der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa und der TV-Moderatoren Andreas Türck und Jörg Kachelmann.

Zudem kritisiert die Piratenpartei, dass die "richtige und wichtige Bekämpfung der Pornografie mit Kindern" mittlerweile "wichtigste Waffe der Befürworter einer Umwandlung unseres Rechtsstaates in einen Präventionsstaat" sei und zweckentfremdet werde.

APN/DPA
 
 
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