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6. März 2008, 10:30 Uhr

Kindsmörder bekommt staatliche Hilfe

Es ist ein einzigartiger Fall: Magnus Gäfgen, der verurteilte Kindsmörder, verlangt vom Staat wegen Folterdrohung von Polizisten mehr als 10.000 Euro Entschädigung. Voraussichtlich kann er dafür Prozesskostenhilfe beanspruchen. Ein weiterer spektakulärer Prozess ist so gut wie sicher.

Magnus Gäfgen will eine Entschädigung vom Staat© Thomas Lohnes/DDP

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen kann hoffen, Prozesskostenhilfe für eine Zivilklage gegen das Land Hessen zu erhalten. Der 32-Jährige, der 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet hat, fordert Schmerzensgeld sowie Schadensersatz wegen der Androhung von Folter und wegen Körperverletzung durch Polizeibeamte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Gäfgen die Prozesskostenhilfe verweigert, das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung nun auf. Jetzt müssen die Frankfurter Richter erneut darüber entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht sieht Gäfgen in seinem Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit verletzt. Wer wenig Geld habe, dürfe bei der Verfolgung oder Verteidigung seiner Rechte nicht unverhältnismäßig behindert werden. Der Beschluss folgt der ständigen Rechtsprechung des höchsten Gerichts und würde kaum die Gemüter bewegen, würde der Beschwerdeführer nicht Gäfgen heißen. Gäfgen, ein früherer Jura-Student, der eines der spektakulärsten Verbrechen begangen hat.

Gäfgen verlangt eine Entschädigung

Der Mörder des elfjährigen Millionärssohns Jakob von Metzler verlangt mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld, weil er bei seiner Vernehmung im Herbst 2002 von Polizeibeamten mit Gewalt bedroht worden war. Gäfgen hatte erst angesichts der vom Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner angeordneten Drohung das Versteck der Leiche verraten. Daschner war davon ausgegangen, dass der - tatsächlich bereits ermordete - Jakob von Metzler noch gerettet werden könne. Er ist deshalb zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Gäfgen behauptet außerdem, bei seiner Festnahme verletzt und während der Vernehmung geschlagen worden zu sein. Ihm sei gedroht worden, ihn in eine Zelle mit Häftlingen zu sperren, die ihn sexuell missbrauchen würden. Er sei dadurch psychisch geschädigt worden.

Weiterer spektakulärer Prozess ist gewiss

Das Oberlandesgericht hatte argumentiert, Gäfgens Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Das Verfassungsgericht sagt jetzt, das könne erst während des Prozesses geklärt werden. Es verwies darauf, dass das Oberlandesgericht selbst die Folterdrohung als eine erhebliche, grob rechtsstaatswidrige Verletzung der Menschenwürde eingestuft hatte.

Der einzigartige Fall sei in der Rechtswissenschaft hoch umstritten; es gebe dazu keine auch nur annähernd einschlägige höchstrichterliche Entscheidung. Es gehe erstmals um die umstrittene Haftung des Staates bei der Androhung von Folter zur Rettung einer möglicherweise noch lebenden Geisel. Das spreche dafür, die Rechtsfragen nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe zu beantworten.

Der Karlsruher Beschluss sagt noch nichts darüber aus, ob Gäfgen tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung hat. Ein weiterer spektakulärer Prozess ist jetzt so gut wie sicher.

DPA/AP/zen
 
 
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