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6. März 2008, 10:30 Uhr

Kindsmörder bekommt staatliche Hilfe

Es ist ein einzigartiger Fall: Magnus Gäfgen, der verurteilte Kindsmörder, verlangt vom Staat wegen Folterdrohung von Polizisten mehr als 10.000 Euro Entschädigung. Voraussichtlich kann er dafür Prozesskostenhilfe beanspruchen. Ein weiterer spektakulärer Prozess ist so gut wie sicher.

Magnus Gäfgen will eine Entschädigung vom Staat© Thomas Lohnes/DDP

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen kann hoffen, Prozesskostenhilfe für eine Zivilklage gegen das Land Hessen zu erhalten. Der 32-Jährige, der 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet hat, fordert Schmerzensgeld sowie Schadensersatz wegen der Androhung von Folter und wegen Körperverletzung durch Polizeibeamte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Gäfgen die Prozesskostenhilfe verweigert, das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung nun auf. Jetzt müssen die Frankfurter Richter erneut darüber entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht sieht Gäfgen in seinem Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit verletzt. Wer wenig Geld habe, dürfe bei der Verfolgung oder Verteidigung seiner Rechte nicht unverhältnismäßig behindert werden. Der Beschluss folgt der ständigen Rechtsprechung des höchsten Gerichts und würde kaum die Gemüter bewegen, würde der Beschwerdeführer nicht Gäfgen heißen. Gäfgen, ein früherer Jura-Student, der eines der spektakulärsten Verbrechen begangen hat.

Gäfgen verlangt eine Entschädigung

Der Mörder des elfjährigen Millionärssohns Jakob von Metzler verlangt mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld, weil er bei seiner Vernehmung im Herbst 2002 von Polizeibeamten mit Gewalt bedroht worden war. Gäfgen hatte erst angesichts der vom Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner angeordneten Drohung das Versteck der Leiche verraten. Daschner war davon ausgegangen, dass der - tatsächlich bereits ermordete - Jakob von Metzler noch gerettet werden könne. Er ist deshalb zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Gäfgen behauptet außerdem, bei seiner Festnahme verletzt und während der Vernehmung geschlagen worden zu sein. Ihm sei gedroht worden, ihn in eine Zelle mit Häftlingen zu sperren, die ihn sexuell missbrauchen würden. Er sei dadurch psychisch geschädigt worden.

Weiterer spektakulärer Prozess ist gewiss

Das Oberlandesgericht hatte argumentiert, Gäfgens Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Das Verfassungsgericht sagt jetzt, das könne erst während des Prozesses geklärt werden. Es verwies darauf, dass das Oberlandesgericht selbst die Folterdrohung als eine erhebliche, grob rechtsstaatswidrige Verletzung der Menschenwürde eingestuft hatte.

Der einzigartige Fall sei in der Rechtswissenschaft hoch umstritten; es gebe dazu keine auch nur annähernd einschlägige höchstrichterliche Entscheidung. Es gehe erstmals um die umstrittene Haftung des Staates bei der Androhung von Folter zur Rettung einer möglicherweise noch lebenden Geisel. Das spreche dafür, die Rechtsfragen nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe zu beantworten.

Der Karlsruher Beschluss sagt noch nichts darüber aus, ob Gäfgen tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung hat. Ein weiterer spektakulärer Prozess ist jetzt so gut wie sicher.

DPA/AP/zen
 
 
KOMMENTARE (10 von 20)
 
Pengolodh (07.03.2008, 09:59 Uhr)
Keine Ahnung
"Schämt dieser Mann sich denn nicht in Grund und Boden, jetzt auch noch Ansprüche an den Rechtsstaat zu stellen?" Die Frage kann ich nicht beantworten. Ich nehme allerdings an, daß er einen Rechtsanwalt hat, der auf Honorarbasis arbeitet. Insofern ist die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" natürlich etwas irreführend: sie sind nicht Anwälte des Rechts, sondern Anwälte ihrer zahlenden Mandanten, also letztlich Anwälte ihres Honorars.
Sehr viele Politiker gehören dieser Berufsgruppe an.
oper1979 (06.03.2008, 22:03 Uhr)
Schämen
Pengolodh, ich gebe Dir in jeder Hinsicht Recht - aber was mich regelrecht verstört, ist: Schämt dieser Mann sich denn nicht in Grund und Boden, jetzt auch noch Ansprüche an den Rechtsstaat zu stellen? Es ist unfaßbar ....
Pengolodh (06.03.2008, 19:03 Uhr)
Unrecht ist Unrecht
@unheilig: wir sind uns einig, daß jede Entschädigung des Mörders sofort für die Ansprüche seiner Opfer gepfändet werden müßte. Selbstverständlich ist dieser Mörder abscheulich, er hat ja die Grundrechte dieses kleinen Jungen brutal mißachtet. Aber wenn man ihn genauso behandeln würde, würde das das Unrecht geringer machen, oder eher verdoppeln? Ich denke nicht, daß sich der Staat als richtende Instanz auf gleiche moralische Augenhöhe mit den Tätern begeben sollte. Ich bin für Justiz, aber gegen Lynchjustiz. Ist das wirklich so verwerflich?
unheilig (06.03.2008, 18:26 Uhr)
@Pengolodh
komisch,ich lese bei ihnen immer nur,folter ist unrecht?was ist mit mord?die haben damit nur gedroht.NA UND?die haben die tat aufgeklärt,sonst würd er vieleicht noch heute frei rumlaufen,aber das ist wohl egal.hauptsache alles läuft immer fein nach dem gesetz!stimmt ich blödi die täter halten sich ja auch an das gesetzt.wie gesagt,wenns dem eigenen kind passiert wäre,dann würden sie ganz anders denken!!!!!!!!!!!
unheilig (06.03.2008, 18:17 Uhr)
ps.
der will 10.000 euro Entschädigung?ja,das gericht soll ihn die 10.000 zusprechen und es gleich auf das konto der eltern des getöteten kindes überweisen!!!!!!
Pengolodh (06.03.2008, 18:17 Uhr)
@Brom
Mein Rechtsempfinden brauche ich, um zu begreifen, daß Folter immer Unrecht ist. Im übrigen bin ich selbstverständlich der Meinung, daß Gäfgens Opfer bzw. dessen Hinterbliebene Schmerzensgeld sogar noch mehr verdient haben, und wenn Gäfgen die 10000 wirklich zugesprochen bekommt, dann ist bei ihm wenigstens was zu holen, und es sollte auch geholt werden!
Alle die, die trotzdem heimlich denken, Folter wäre manchmal gerechtfertigt, sollten mal Vernehmungsprotokolle von Hexenprozessen lesen. Die Details des Umgangs von Hexen mit dem Teufel wüßten wir ohne Folter natürlich nicht. Aber ist das alles wirklich die Wahrheit?
Übrigens muß ich um Verständnis dafür bitten, daß mir die Achtung oder Verachtung in einem virtuellen Forum auch nur virtuell wichtig ist.
unheilig (06.03.2008, 18:03 Uhr)
ja
neee isss klarrr,einige finden das in ordnung.so so,da frag ich mich ob sie auch noch so denken würden wenns ihr eigenes kind wäre!och der arme den wurde folter angedroht.was hat er den eltern angetan??????sie bekommen ihr kind nicht wieder,aber dieser mörder bekommt noch gerichskostenbeihilfe????MÖRDER HABEN KEINE RECHTE.DAS KIND HATTE AUCH EIN RECHT AUF LEBEN!!!!!!!!!!ER HAT IHR DAS RECHT GENOMMEM ZU LEBEN.JA ICH BIN STOLZ AUF DAS GRUNDGESETZT,DAS SELBST SO PERVERSE MÖRDER SCHÜTZT
mupfeline (06.03.2008, 17:41 Uhr)
Ob es uns gefällt oder nicht
Es beweist dass das Rechssystem einigermaßen funktioniert. Wer hier nach GEnehmigung von Folter ruft umd Menschenleben zu retten der wird sich umgucken wenn diese Gesetzlosigkeiten immer weiter ausgedehnt werden.
Am Anfang gilt die Folter dann nur für Mörder, dann für Totschläger, für Betrüger, für Fahrraddiebe ... und wo soll es enden.
Etwas ganz anderes ist es dafür zu sorgen dass der Bursche nicht mehr ruaskomme!
w.pianowski (06.03.2008, 15:42 Uhr)
ist das möglich????
Das kann doch nicht wahr sein, dass ein solcher Kindermörder auch noch Annehmlichkeiten genießt. Schmerzensgeld für ihn. Zahlt er für sein Opfer Schmerzensgeld? Hatte sein Opfer einen Pflichtverteidiger?
Ich würde solch ein Mandat als Verteidiger ablehnen.
Der Junge sitzt da warm, weich und trocken, hat essen und trinken. Kann noch Ausbildung machen, alles.
Und draußen müssen die Bürger, die sich nichts zu Schulden lassen kommen kämpfen, dass sie gut überleben können.
Meines Erachtens hat der nur eins verdient..... . Alles andere kostet den Steuerzahler nur Geld, wie man jetzt sieht.
Und da stimmen mir mit Sicherheit die meisten Bundesbürger zu.
Übrigens, ich gehöre keiner radikalen Gruppe an
Könnte mich wirklich aufregen.
Brom (06.03.2008, 15:16 Uhr)
@Pengo
Offenbar bist du juristisch geschult; allerdings ist es bizarr wie wenig Rechtsempfinden du mit in die Wiege gelegt bekommen hast, dafür verachte ich dich. Aber für einen Rechtsanwalt spielt das keine Rolle; Hauptsache er kennt die Gesetze.
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