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8. September 2009, 18:11 Uhr

Akten zum Fall Buback bleiben gesperrt

Die Geheimdienstakten zum Mordattentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback bleiben gesperrt. Der Schutz der Informanten müsse gewahrt bleiben, entschied Innenminister Wolfgang Schäuble. Die Ermittler können die Akten aber einsehen.

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Mordattentat auf Siegfried Buback (1977): Die Geheimdienstakten bleiben weiter unter Verschluss© Kurt Strumpf/AP

Die Bundesanwaltschaft darf nur unter Auflagen Einsicht in die Verfassungschutz-Akten der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker nehmen. Somit bleiben auch die geheimen Unterlagen zum Mordattentat auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 bis auf weiteres gesperrt. Becker könnte nach neuen Erkenntnissen an dem Anschlag beteiligt gewesen sein. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehne den Antrag der Bundesanwaltschaft ab, den Sperrvermerk aufzuheben, teilte Ministerium am Dienstag in Berlin mit. Das Ministerium will aber der Bundesanwaltschaft die erbetenen Akten zur Einsicht übersenden.

Die Inhalte der Akten dürften nicht an die Öffentlichkeit gelangen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Damit wären die Unterlagen auch nicht in einem Prozess verwertbar, weil ein Prozess stets öffentlich sein muss. Allerdings sei das Ministerium bereit, auf Antrag der Anklagebehörde die Veröffentlichung von Teilen der Akten zu prüfen, falls diese für das Ermittlungsverfahren benötigt würden.

Grund für die Geheimhaltung sei die unerlässliche Vertraulichkeit für die Informanten des Verfassungsschutzes. Das frühere Mitglied der deutschen Terrororganisation "Rote Arme Fraktion" hat nach Angaben des Innenministeriums mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet. Verena Becker, die für ihre Dienste auch Geld bekommen haben soll, ist Geheimhaltung zugesichert worden.

Generalbundesanwalt Buback war 1977 von einem RAF-Kommando ermordet worden. Die genauen Umstände der Tat konnten nie geklärt werden - insbesondere wurde nicht ermittelt, wer tatsächlich die tödlichen Schüsse abgegeben hat. Auf Betreiben von Michael Buback, den Sohn des Ermordeten, angestellte neue Ermittlungen begründeten den Verdacht, dass Becker unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen sein könnte. Sie wird als Mittäterin, nicht aber als Todesschützin verdächtigt. Die wegen mehrfachen Mordes verurteilte und 1989 begnadigte Becker war daher Ende August erneut verhaftet worden.

Am Dienstag wurde sie aus Baden-Württemberg in ein Gefängnis in Berlin verlegt, wie Sicherheitskreise mitteilten. Um 13 Uhr traf die 57-Jährige, deren genaue Rolle bei der Ermordung Bubacks nun nochmals geklärt werden soll, in der Justizvollzugsanstalt Lichtenberg ein. Becker hatte die vergangenen Jahre in Berlin gelebt. Eine Verlegung von Häftlingen an den Wohnort ist nicht unüblich.

Reuters/DPA/AP/dho
 
 
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