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28. Dezember 2007, 11:16 Uhr

Das Rauchverbot nach Bundesländern

Hintergrund

Das Rauchverbot tritt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Während einige die Regelungen schon komplett umgesetzt haben, haben Raucher in anderen Bundesländern noch mehrere Monate Schonfrist.

In den meisten Bundesländern bleiben ab 1. Januar 2008 die Zigaretten in Kneipen aus© Michael Probst/AP

In acht weiteren Bundesländern gilt von Neujahr an ein Rauchverbot in Gaststätten. Nach langen Debatten ist damit in elf Ländern den Kneipen- und Restaurantbesuchern das Qualmen grundsätzlich untersagt. Allerdings erlauben Ausnahmeregelungen überall außer in Bayern den Tabakgenuss unter bestimmten Umständen, meist in abgetrennten Räumen. Die noch fehlenden Länder wollen bis zum Sommer Verbote erlassen. Die Regelungen, die meist mit Rauchverboten in allen öffentlichen Einrichtungen einhergehen, im einzelnen.

Bundesweit

Das Rauchverbot gilt im gesamten Bundesgebiet seit 1. September 2007 in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden.

Baden-Württemberg

Seit 1. August 2007 ist in Gaststätten mit Ausnahme separater Raucherräume das Rauchen verboten, in Diskotheken komplett. Festzelte sind ausgenommen. In Behörden mit Ausnahme spezieller Raucherräume. In Schulen, außer in freiwillig eingerichteten Raucherzonen an Gymnasien und Berufsschulen.

Bayern

Ab 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot außer in öffentlichen Gebäuden auch in Gaststätten, Diskotheken und Festzelten - einschließlich Nebenräumen. Geschlossene Gesellschaften dürfen das Rauchen selbst regeln.

Berlin

Ab 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume ohne Bedienung.

Brandenburg

Ein Rauchverbot tritt am 1. Januar 2008 inkraft und gilt in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume, in Diskotheken komplett. In öffentlichen Gebäuden.

Bremen

Das Rauchverbot gilt seit 1. August 2007 an Schulen und Krankenhäusern - jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume.

Zusätzlich tritt am 1. Januar 2008 ein Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und Festzelten, jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume in Kraft. Ausgenommen sind Traditionsveranstaltungen wie Schaffermahl oder Kapitänstag.

Hamburg

Das rauchverbot gilt ab 1. Januar 2008 in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Raucherräume sowie in Behörden. Festzelte sind ausgenommen.

Hessen

Das Rauchverbot gilt seit 1. Oktober 2007 in Behörden, Gaststätten, Diskotheken und Festzelten, jeweils mit Ausnahme vollständig abgetrennter Nebenräume für Raucher.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Rauchverbot gilt seit 1. August 2007 an Schulen und Krankenhäusern sowie in Behörden - jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume.

Am 1. Januar 2008 tritt das Rauchverbot auch in Gaststätten mit Ausnahme separater Nebenräume für Raucher in Kraft.

Niedersachsen

Seit 1. August 2007 gilt das Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken und Festzelten, jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume. In Behörden und in Schulen samt Pausenhof.

Nordrhein-Westfalen

Ab 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot zunächst nur in Behörden. Vom 1. Juli 2008 an gilt es auch in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume. Ausgenommen sind Festzelte, Brauchtumsfeiern - etwa Karneval und Schützenfeste - und geschlossene Gesellschaften.

Rheinland-Pfalz

Das Rauchverbot gilt vom 15. Februar an in allen öffentlichen Räumen - in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Raucherräume, in Schulen nicht in Raucherzonen für volljährige Schüler.

Saarland

Das Rauchverbot gilt vom 15. Februar an in allen öffentlichen Gebäuden. In Gaststätten mit Ausnahme von abgetrennten Raucherräumen und Eckkneipen, in denen der Wirt selbst bedient. Festzelte sind ausgenommen.

Sachsen

Das Rauchverbot gilt vom 1. Februar an in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Nebenräume sowie in Schulen inklusive des Schulhofs und in Behörden.

Sachsen-Anhalt

Ab 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahme separater Raucherräume, die auch der jeweilige Hauptraum sein dürfen.

Schleswig-Holstein

Das rauchverbot gilt ab 1. Januar 2008 in Gaststätten mit Ausnahme abgetrennter Raucherräume sowie in behörden. Festzelte sind ausgenommen.

Thüringen

Das Rauchverbot gilt vom 1. Juli an in Behörden, Gaststätten und Diskotheken - jeweils mit Ausnahme separater Raucherräume.

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