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27. November 2008, 17:32 Uhr

"Sie sind ja nicht bei Trost!"

Ist Johannes Heesters 1941 im KZ Dachau aufgetreten oder nicht? Darüber hat es einen heftigen juristischen Schlagabtausch vor dem Berliner Landgericht gegeben. Der 104-jährige Schauspieler klagt gegen den renommierten Berliner Historiker Volker Kühn auf Widerruf und Unterlassung.

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Der niederländische Schauspieler Jopi Heesters© Jan Bauer/AP

Das Berliner Landgericht will am 16. Dezember im Streit über einen angeblichen Auftritt des Entertainers Johannes Heesters vor SS-Wachleuten im KZ Dachau sein Urteil fällen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Michael Mauck nach einer gut einstündigen Anhörung am Donnerstag an. Heesters klagt gegen den Berliner Historiker Volker Kühn auf Unterlassung und Widerruf. Kühn hatte unter Berufung auf ein Interview mit einem Augenzeugen behauptet, der Sänger und Schauspieler habe das KZ im Mai 1941 nicht nur besucht, sondern sei auch "zur Ertüchtigung und zum Vergnügen" vor der SS aufgetreten. Die umstrittenen Äußerungen Kühns finden sich in einem Hörbuch "Hitler und die Künstler - Mit den Wölfen geheult". Heesters bestreitet nicht, das KZ besucht zu haben, wohl aber den Auftritt.

Streit um den Auftritt

Kühn vertritt die Auffassung, Heesters sei nach bisherigen Zeugenaussagen und anderen Erkenntnissen bei dem KZ-Besuch des Ensembles des Münchner Gärtnerplatztheaters auch aufgetreten. Der Schauspieler hat das stets bestritten. Er nahm an der Verhandlung in Berlin nicht teil, da er zurzeit in Hamburg Theater spielt.

Der Heesters-Anwalt Gunter Fette sagte in der von beiden Seiten teilweise erregt geführten, vom Richter aber immer wieder in ruhige Bahnen gelenkten Verhandlung, Kühn habe "wider besseres Wissen Heesters der Lüge bezichtigt". Es gebe keinerlei Belege für einen damaligen Auftritt des populären Schauspielers. Der Besuch selbst mit dem Münchner Theaterensemble ist in einem Fotoalbum des damaligen KZ-Kommandanten dokumentiert, das in der Verhandlung genauso eine Rolle spielte wie auch eine vor dem Richter abgespielte DVD mit einer Heesters belastenden Zeugenaussage. Darin sagte der inzwischen gestorbene frühere Dachau-Häftling und spätere Wiener Kulturstadtrat Viktor Matejka auf die Frage Kühns für eine TV-Dokumentation, ob er von einem Heesters-Auftritt in Dachau etwas wisse: "Ja, was soll die Frage, ich habe ihm doch den Vorhang gezogen."

"Ist Heesters da auf dem Klo gewesen?"

Kühns Anwalt Raue bot dennoch an, dass sich sein Mandant dazu öffentlich nicht mehr äußern werde, "dann ist das Kapitel für uns abgeschlossen". Er bekräftigte aber seine Auffassung, dass es aus seiner Sicht "genügend Anhaltspunkte" für den Heesters-Auftritt in Dachau gebe, die entsprechenden Schlussfolgerungen Kühns seien "ein Akt der wissenschaftlichen Erkenntnis". Der Anwalt verwies auf die Widmung des damaligen KZ-Kommandanten in dem Fotoalbum für die Schauspieler: "Den lieben Künstlern, die uns am 21. 5. 1941 durch einen frohen und heiteren Nachmittag im K.L. Dachau erfreuten, gewidmet." Auf den Fotos ist auch Heesters in Hut und Mantel bei der Besichtigung von Lagereinrichtungen zu sehen, aber nicht bei einem Auftritt oder einer Gesangsdarbietung. Dazu Anwalt Raue: "Die Widmung ist der Dank für einen ermunternden Auftritt. Ist Heesters da auf dem Klo gewesen?"

Der Heesters-Anwalt bezweifelte die Glaubwürdigkeit des Zeugen Matejka, der den Schauspieler "ein Leben lang mit Feindseligkeiten verfolgt" habe. Außerdem belege das Fotoalbum, aus dem kein einziges Bild entfernt worden sei, Heesters bisherige Äußerungen zu dem KZ-Besuch. Kühn sei ein respektabler Autor, das rechtfertige aber noch lange nicht "die Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen". Fette erinnerte daran, dass Heesters selbst ein Leben lang bedauert habe, zusammen mit dem Gärtnerplatz-Ensemble der sogenannten Einladung der SS, was damals alle als Befehl verstanden hätten, in das Lager überhaupt gefolgt zu sein. "Ich schäme mich, dass es den Nazis gelungen war, uns dorthin zu locken", hatte Heesters gesagt. Raue behaupte dagegen bis heute, Heesters bagatellisiere die Grauen der Konzentrationslager. "Sie bezichtigen Heesters der Holocaust-Lüge. Sie sind ja nicht ganz bei Trost!" rief der Heesters-Anwalt erregt seinem Kollegen zu.

Der Richter sagte, beide Seiten hätten ihre Argumente vorgetragen, "ob gute oder schlechte, müssen wir abwägen". Es sei die Frage, ob es hier um eine üble Nachrede gehe oder die Beweislast beim Kläger (Heesters) liege. "Die Frage, ob Herr Heesters im KZ aufgetreten ist, werden wir nicht klären können, auch Herr Kühn nicht. Es gibt gewisse Indizien, dass es so gewesen ist und auch dafür, dass das nicht der Fall gewesen ist."

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
so_isses (29.11.2008, 00:57 Uhr)
uralt oder alt
Volker Kühn ist auch schon 75, und vielleicht ist er ja auch publicitygeil ...
tagora-sagittara (27.11.2008, 20:38 Uhr)
Ihr vom Stern...
seid wirklich lernresistent.
.
Es gibt keine "Tatsachenbehauptung".
Entweder ist ein Umstand oder eine Nachricht eine Tatsache oder eine Behauptung.
Nur weil eure Nachrichten nicht selten Behauptung sind,... heißt das nicht automatisch, daß es eine Tatsache ist...
Aber Mainstreammedien nehmen das wohl nicht sehr genau!?
AttaTroll (27.11.2008, 19:56 Uhr)
J. Heesters
Die Tatsache, dass J. Heesters 104jährig, halbblind und mit Riesen-Textaussetzern immer noch über diverse Bühnen torkelt anstatt seinen Ruhestand zu genießen, ist für mich ein Indiz dafür, dass der Mann im höchsten Maße bühnen- und publicitygeil ist. So gesehen glaube ich auch, dass er tatsächlich in Dachau aufgetreten ist.
Allerdings: ein künstlerischer Auftritt in Dachau macht noch lange keinen Kriegsverbrecher. Viele Sänger und Schauspieler sind zwischen 1933 und 1945 vor Nazis aufgetreten; die meisten von ihnen wahrscheinlich weil sie sich in irgendeiner Form dazu genötigt sahen um nicht mit Berufsverbot belegt zu werden.
Was mich wirklich nervt ist, dass man nach 63 Jahren immer noch herumwühlt, um solche Dinge "aufzudecken". Wen interessieren diese ollen Kamellen denn noch? Doch nur jene, die ständig daran arbeiten, ein künstliches Kollektivschuldbewußtsein aufrecht zu erhalten.
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