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29. November 2008, 10:26 Uhr

Ermittler durchsuchen Räume von "Dr. Tod"

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat Wohnungen und Büro des früheren Justizsenators Roger Kusch durchsuchen lassen. Er ist unter dem Namen "Dr. Tod" bekannt geworden, weil er bei vier Senioren Sterbehilfe geleistet hatte, die in Deutschland verboten ist.

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hegt einen Anfangsverdacht gegen Roger Kusch, der gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben soll© Jörg Sarbach/AP

Nach der Sterbehilfe für vier Menschen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Büro und Wohnungen des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch durchsucht. "Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz", sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag. Er bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Die Behörde prüfe, ob Kusch verschreibungspflichtige Medikamente weitergegeben habe. Die Ermittler hätten "einiges Beweismaterial" beschlagnahmt. Die Auswertung werde einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Beamten nahmen Kuschs Hamburger Wohnung und Anwalts-Büro - zugleich Sitz seines Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe" - sowie eine Nebenwohnung in seiner früheren Heimat Stuttgart unter die Lupe. Die Räume seien bereits am Donnerstagnachmittag durchsucht worden, sagte Möllers. "Herr Kusch war anwesend und kooperativ."

Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-CDU-Politiker hatte die lebensmüde Frau nach eigenen Angaben beim Selbstmord unterstützt. Rein äußerlich sei die 84-Jährige "völlig unversehrt" gewesen, sagte Möllers. Die Rechtsmediziner hätten bei ihr aber eine hohe Dosis eines verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments entdeckt: "Sie ist aufgrund einer Überdosis dieses Mittels zu Tode gekommen. Sie selbst hatte aber aus unserer Sicht keine Veranlassung, sich ein Malaria-Medikament zu besorgen." Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz kann laut Möllers mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Bereits im Juni hatte Kusch nach eigener Aussage einer 79 Jahre alten Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet und damit eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Rentnerin hatte Kusch zufolge ein Malaria-Medikament und ein Beruhigungsmittel eingenommen. Die Ermittlungsbehörde hatte den Tod der Frau nach deren Obduktion als normalen Suizid ohne Fremdbeteiligung eingestuft.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Manche Sterbewillige fahren deshalb in die Schweiz, um sich etwa durch den Verein Dignitas beim Sterben helfen zu lassen.

DPA
 
 
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