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16. Januar 2009, 16:35 Uhr

Gerald Asamoah muss erneut vor Gericht

Schalke-Stürmer Gerald Asamoah hat sich wegen einer rasanten Fahrt zu seiner hochschwangeren Frau noch einmal vor dem Kadi zu verantworten. Anfang 2007 war Asamoah 110 Stundenkilometer zu schnell in eine Baustelle gefahren. Ein Amtsgericht verhängte zunächst nur eine Geldbuße, dem Oberlandesgericht Hamm war das zu wenig.

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Nicht nur auf dem Platz schnell: Schalke-Stürmer Gerald Asamoah© Roberto Pfeil/AP

Gerald Asamoah, Stürmer des Fußball-Bundesligisten FC Schalke 04, muss sich wegen zu schnellen Fahrens erneut vor Gericht verantworten. Das Essener Landgericht bestätigte einen Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach sich das Amtsgericht in Dorsten am 6. Februar noch einmal mit dem Fall beschäftigen muss. Asamoah war im Februar 2007 mit 190 Stundenkilometern in einer Autobahnbaustelle geblitzt worden, wo nur 80 Stundenkilometer erlaubt waren. Er war auf dem Weg ins Krankenhaus zu seiner Ehefrau Linda, die mit Zwillingen in den Wehen lag.

Das Amtsgericht hatte wegen der damaligen Ausnahmesituation von einem Fahrverbot abgesehen und lediglich eine Geldstrafe von 1000 Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte aber ein Fahrverbot erwirken wollen und legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht Hamm verwies daraufhin den Fall im August 2008 zurück an das Gericht in Dorsten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 100 Stundenkilometer offenbare ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, dass es zwingend der Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe, erklärte das OLG damals.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Countryjoe (19.01.2009, 08:51 Uhr)
Kein Promibonus!
Schluss mit dem Promibonus. Gleiches Recht für alle!
Julian2225 (19.01.2009, 07:09 Uhr)
Autofahren kann er!
Mit 190 durch ne 80ziger Baustelle zu feuern zeigt zumindest das der Herr Autofahren kann. Und da Geburten etwas einmaliges sind, well da kann man sogar mal ein Aueglein zudruecken. Die biederen Gerichtshoefe und noch biederen Staatsanwaelte sollten sich lieber mit Bankern beschaeftigen die das Geld von Anlegern verschlampt haben oder es nach Lichtenstein oder sonstwo hingebracht haben! Denn die fuhren garantiert schneller um wegzukommen!
Salzsteuer (17.01.2009, 13:14 Uhr)
Vom Fahrverbot absehen
könnte man im Fall eines übergesetzlichen Notstandes.
Der Wunsch jemanden im Krankenhaus zu besuchen ist kein Notstand.
Das gilt auch für Fußballer.
zaxxon (17.01.2009, 05:54 Uhr)
bin schon gespannt...
..welcher bonus diesmal trumpf ist.
promi,meisterderherzen oder afrodeutscher??
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