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10. April 2007, 17:18 Uhr

Polizei beendet Kindesentführung

Spektakuläre Entführung in Schleswig-Holstein: Ein Mann hatte sein zweijähriges Kind der Mutter entrissen und war auf die Autobahn geflüchtet. Die Polizei leitete eine Großfahndung ein.

Ein Mann ist mit seinem zweijährigen Kind auf die Autobahn 7 geflüchtet© Nigel Treblin/ddp

Die Polizei hat in Schleswig-Holstein die Entführung eines zweijährigen Kindes durch den Vater mit einem Großeinsatz beendet. Nach bisherigen Ermittlungen entriss der in Frankreich lebende Mann der Mutter das Kind und flüchtete anschließend in einem Auto, wie die Polizei mitteilte.

Nach einer Großfahndung sei das Fahrzeug auf der Autobahn 7 in Höhe des Rastplatzes Hüttener Berge gestellt worden. Dem Kind gehe es gut. Als Hintergrund wird ein Streit um das Sorgerecht vermutet. Neben dem Vater wurden drei weitere Fahrzeuginsassen vorläufig festgenommen.

Die Polizei teilte mit, nach ersten Berichten habe die Frau schreiend eine Bank in Harrislee (Kreis Schleswig-Flensburg) betreten und dort gesagt, der Vater des gemeinsamen Kindes habe dieses in ein Auto gezerrt und sei mit hoher Geschwindigkeit davon gefahren. Zirka eine halbe Stunde nach der Tat sei die Fahndung beendet gewesen. Weitere Details wurden zunächst nicht genannt.

AP
 
 
KOMMENTARE (5 von 5)
 
mona_lena_usa (13.04.2007, 11:13 Uhr)
Deutsche Mutter entführt und versteckt Kind in Harrislee
Wer war denn nun der Papa der angeblich sein Kind entfuehren wollte?
Die Warheit kann der Leser und Stern Reporter hier erfahren!
Hat Media wieder einen Fehler gemacht - oder werden Tatsachen und die Warheit aus Angst und Unsicherheit vertuscht?
LG
Mona Lena

http://blog.myspace.com/mona_lena_usa
____________________________________
CEED
Presse Communiqué –
Hamburg, 13. April 2007

Deutsche Mutter entführt und versteckt Kind in Harrislee
Harrisleer Polizei fahndet nach den Opfern und hilft dem deutschen Täter

David Kergus ist der Vater des kleinen Xavier (3 Jahre) der in Frankreich geboren wurde.
Nicolette Berbusche, seine deutsch-stämmige Mutter, ist in Johannesburg (Süd-Afrika) geboren, wo sie aufgewachsen ist. Mehrere Jahre wohnte sie in der Bretagne zusammen mit dem Kindesvater, als sie eines Tages beschloss das Land samt Kind spurlos zu verlassen. Deutschland bietet dazu die besten Voraussetzungen. Einmalig in ganz Europa haben nicht-verheiratete deutsche Mütter das alleinige « Eigentumrecht » auf Kinder ; so sieht es das eigenartige deutsche Gesetz vor.
Unter dem Vorwand einer « Erholungskur » in Deutschland machen zu wollen, betrügt sie den ahnungslosen Vater, der Mutter und Kind zum Bahnhof bringt. Es war Anfang April 2006, seitdem hat der Vater keine Nachricht mehr, weder von der 37 Jahrigen, noch von seinem Kind erhalten.
Eine Anzeige wegen Kindesentführung, sowie einen Antrag auf Rückführung nach der HKÜ wurde in Frankreich gestellt. In Dezember erging ein Urteil beim Familiengericht in Guingamp : das alleinige Sorgerecht wurde dem französischen Vater zugesprochen. Anfang März wurde vom CEED eine Anzeige bei der Zentralen Behörden des Bundesministeriums der Justiz gestellt.
Doch Mutter und Kind blieben in Deutschland spurlos verschwunden. Ein Dektetiv ermittelte schliesslich, dass die Mutter sich Sterni-Parks in Sartrup bei Schleswig, mit dem Wohlwollen der Geschäftsleitung, vor dem Vater und der Meldebehörde versteckt hielt. Der Sterni-Park ist eine dieser zahlreichen deutschen Einrichtungen die minderjährige Mütter und Mütter die den Zugang der Kinder zu den Vätern verhindern wollen, versteckt halten. Ein Bisschen so wie der Lebensborn e.V. es in anderen Zeiten tat.
Entschlossen suchte der Vater sein Kind und erhielt den Tip, die Mutter würde sich in Harrislee versteckt halten, 2 km von der dänischen Grenze entfernt, wohin sie mit dem Kind zu flüchten beabsichtigte. Er beobachte wie die Mutter ihre Wohnung kein einziges Mal über Ostern verlies, nicht einmal um mit dem Kind spazieren zu gehen. Dann am Dienstag der Zugriff. Als sie zum Einkaufen ging, packte der Kindesvater das Kind und wollte nach Frankreich fahren.
Auf der Autobahn A7 wurde er von einem gewaltigen Angebot an Polizei Kräften angehalten.
Sofort wurde er als Kindesentführer beschuldigt. Die deutschen Beamten, aber und vor allem die deutsche Presse, schlossen sich auf die Seite der entführenden Mutter ; nicht sie hat das Kind entführt, sondern er, der ausländische Vater.
Am Mittwoch den 11. April um 13:00 Uhr fand eine vierstündige mündliche Verhandlung beim Familiengericht Schleswig statt. Der « Kindesentführerin » wurde den Pass abgenommen und sie muss sich jeden Tag bei der Polizei melden, bis das Gericht am 20. die Rückführung nach Frankreich amtlich verfügt.
Warum die deutsche Polizei und die deutsche Presse für die Kindesentführerin – ohne den Fall zu kennen – Partei genommen haben, lässt sich nur mit « nationalistischer » oder « ultra-feministischer » Tendenzen erklären. Eine solche Haltung ist Familien- und Europa-feindlich. Dem werden wir – nicht-deutsche Eltern – entschieden entgegentreten und dafür sorgen, dass dieses Kind VATER und MUTTER weiterhin sehen wird.

Den Fall von Xavier Kergus wird vom CEED betreut.
Fortsetzung (Bericht über die Verhandlung in Schleswig) folgt.
Olivier Karrer
Vice-Président
CEED – Paris
Bitte Leserbriefe schreiben, damit die deutsche Presse ihre einseitige und familienfeindliche Berichtserstattung einstellt, insbesondere an das Flensburger Tageblatt, das diese einseitige Falschmeldung veröffentlicht (nun klangheimlich aus dem Internet zurückgenommen hat) und an andere Medien verkauft hat ;
http://www.shz.de/flensburger-tageblatt/#

http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3891200,00.html

http://www.stern.de/politik/panorama/:Schleswig-Holstein-Vater-Kind/586612.html
paris1 (13.04.2007, 10:13 Uhr)
Deutschland das Schlusslicht weltweit !!!
Das Schlusslicht weltweit im Familien und Kindschaftsrecht !
Ein garantierter Mütterbonus, Millionenfach ausgesprochen vom staatlichen Wächter: Das Kind zur Mutter und der Vater wird zum Dukatenesel (oft mit gerichtlicher Umgangsaussetzung) degradiert.
Einmalig in ganz Europa und in der Welt haben nicht-verheiratete deutsche Mütter das alleinige « Eigentumrecht » auf Kinder, so sieht es das eigenartige deutsche Gesetz vor.
Bei solch einer menschenverachtenden Gesetzeslage kommen Mütter, wie auch diese auf die Idee: Ab nach Deutschland wenn ich den Ex los werden will für immer !
Eine stolze Bilanz von ca. 2,5 Millionen ausgesperrte Väter (vaterlose Gesellschaft alla Germany) ist doch eine gute Bilanz "zum Wohle der Mutter "!
Genau solch einen Fall haben wir hier nun mal wieder !
Das Polizei und Presse nun auf den Vater losgehen um ihn einzufangen spricht auch für die deutsche Gründlichkeit !
In Strassburg sind unzählige Verfahren gegen Deutschland in Sachen Familien und Kindschaftsrecht anhängig und in ergangenen Urteilen wurde Deutschland zu hohen geldstrafen verdonnert wegen Menschenrechtsverletzungen.
Das Bundesjustizministerium weiss das genau, aber auch die Politik ! Gemacht haben sie nichts !
Dabei brauchen sie nur ins Ausland schauen, wo man uns in der familienpolitik oft 20 jahre voraus ist.
Auf den Punkt gebracht: Ein Kind hat ein Recht auf beide Eltern! Ein Kind kann und darf niemals der Besitz einer Mutter sein.
Es wäre auch an der Zeit, dass in Deutschland die UN Kinderrechtskonvention eine Gültigkeit hat. Sie ist von Deutschland unterschrieben aber man hat das innerdeutsche Gesetz vorgeschaltet (auf Veranlassung Bayern und Baden Württemberg) und somit hat nur das mittelalterliche deutsche Gesetz eine Gültigkeit.
Der SPD Schilly weigerte sich noch in der letzten Periode mit händen und Füssen das zu ändern.
Somit bleiben wir eben Schlusslicht weltweit !
Kevinjon (11.04.2007, 11:42 Uhr)
Der Vatter ist immer Kriminel!
....besonderes wenn die Mutter Deutsch und der Vatter ein Ausländer ist. Deutsches Familienpolitik ist pure Ignoranz oder um ca. 70 Jahre alt.
Dafür hast mann euch und es ist auch richtig so!
chrima (11.04.2007, 09:25 Uhr)
Polizei unterstützt Kindesentührung
So könnte die Überschrift aufgrund der im Artikel gelieferten Informationen auch lauten.
Gerade bei binationalen Eltern wie im beschriebenen Fall ist die Annahme sogar eher wahrscheinlich.
Wegen Kindesentführung international per Haftbefehl gesuchten deutschen Müttern wird vom deutschen Familienunrecht gern das alleinige Sorgerecht zugebilligt, um den nach internationalen Recht sorgeberechtigten ausländischen Vater zu kriminalisieren!
Auch ansonsten ist die Bundesrepublik schon wiederholt wegen Verstoßes gegen das Menschenrecht im Familienunrecht verurteilt worden.
mona_lena_usa (11.04.2007, 07:31 Uhr)
Kindesentführung
Wurde das Kind eventuell von der Mutter von Frankreich nach Deutschland entführt? Das ist eigentlich meine erste und wichtigste Frage da der Vater laut Stern Bericht in Frankreich lebt, das Kind erst zwei Jahre alt ist und das Recht auf beide Eltern nach der Trennung von entweder der Mutter oder eventuell auch dem Vater völlig ignoriert wird!
Mona Lena
http://parentalkidnapping.blogspot.com/
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