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16. Juli 2008, 13:14 Uhr

Lea-Sophies Hungertod war Mord

Die Eltern der kleinen Lea-Sophie müssen fast zwölf Jahre hinter Gitter. Das Schweriner Landgericht sprach sie des Mordes schuldig, weil sie ihre fünf Jahre alte Tochter qualvoll verdursten und verhungern ließen. Das Kind hatte zum Schluss nur noch etwa sieben Kilogramm gewogen.

Lea-Sophie starb im November 2007 qualvoll. Ihre Eltern müssen lange Haftstrafen verbüßen© Jens Büttner/DPA

Acht Monate nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie hat das Landgericht Schwerin die Eltern zu jeweils elf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter der Großen Strafkammer sprachen die 24-jährige Mutter und den 26 Jahre alten Vater des Mordes und der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft wegen Mordes, die Verteidigung dagegen acht Jahre Gefängnis wegen Totschlags gefordert. Die Eltern hatten in dem Prozess eingeräumt, tatenlos zugesehen zu haben, wie ihre Tochter mehr und mehr abmagerte, verfiel und am 20. November 2007 schließlich qualvoll verhungerte und verdurstete.

Das Kind wog zum Schluss nur noch etwa sieben Kilogramm und damit die Hälfte des Normalgewichts seiner Altersgefährten. Es hatte einen Oberarmdurchmesser von 2,2 Zentimetern. Ihr Körper war von Hungerödemen gezeichnet, an Gesäß und Rücken hatte sie vom Liegen kotverschmutzte Geschwüre bis auf die Knochen.

"Es hätte niemals so weit kommen dürfen"

Als der Vater am 20. November 2007 den Notarzt rief und das Kind ins Krankenhaus bringen ließ, war es bereits zu spät. Dass sie nicht rechtzeitig einen Arzt riefen, begründeten die Eltern mit Scham vor dem eigenen Versagen und der Angst, dass ihnen Lea-Sophie und ihr erst im September 2007 geborener Sohn weggenommen würden.

"Es hätte niemals so weit kommen dürfen", bekannte die 24-jährige Mutter nach den Plädoyers. Bereits beim Betreten des Gerichtssaals standen der sonst beherrscht wirkenden Frau die Tränen in den Augen. Auch der 26-jährige Vater hatte sich zu seiner Schuld bekannt und als Angeklagter ausgesagt, er habe die Lebensgefahr für seine Tochter erkannt, aber die Verantwortung für das Kind auf seine Lebensgefährtin abgewälzt. Ebenso wie die Mutter habe er gehofft, dass Lea-Sophie Nahrung nicht länger ablehnen und von alleine wieder essen und trinken würde.

Psychiatrische Gutachter hatten zwar Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen bei beiden Elternteilen festgestellt. Dennoch sind die Eltern den Sachverständigen zufolge voll für ihre Tat verantwortlich.

Gravierende Fehler des Jugendamtes

Lea-Sophie hatte die ersten zwei Lebensjahre bei den Adoptiveltern der Mutter verbracht. Diese hatten die damals 18-Jährige dazu gedrängt. Mit 20 jedoch entschied sich die Mutter, Lea-Sophie selbst aufzuziehen, und zog mit ihrem Lebensgefährten in eine eigene Wohnung. Das junge Paar wollte beweisen, dass es allein ihr Leben bewältigen könnte, und hatte den Adoptiveltern Hausverbot erteilt. Diese wiederum hatten sich an das Jugendamt gewandt, weil sie ihre Tochter für überfordert hielten. Ein Sonderausschuss des Schweriner Stadtparlaments kam später zu dem Schluss, dass Lea-Sophie noch leben könnte, wenn das Jugendamt sachgerecht gearbeitet hätte.

Der qualvolle Tod des Kindes hatte die Öffentlichkeit erschüttert und zu politischen Konsequenzen geführt. Der Schweriner Oberbürgermeister Norbert Claussen wurde abgewählt, der Sozialdezernent versetzt.

AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (9 von 9)
 
Clibanarius (16.07.2008, 18:42 Uhr)
@Opelfahrer
Im Fall der U-Bahn-Schläger kann man davon ausgehen, daß deren Strafe zu 1/3 daran geschuldet ist, daß in Bayern bald wahlen (und die Tat im Wahlkampf missbraucht) sind, zu 2/3 als Exempel zu verstehen ist und weil die Medien sehr exzessive berichtet und den "gesunden Volkszorn" (BLÖD, Arschzeitung etc.) geschürt haben.
Luciano (16.07.2008, 16:24 Uhr)
@Opelfahrer
Ich finde die Strafmaße aus sehr seltsam. Auf Focus steht ein Artikel über einen Mann, der seine 12jährige Stieftochter vergewaltigt hat. Strafe: Ganze 3 Jahre.
@MartyD Unsere "freie Gesellschaft" ist auch nicht viel besser, hör dich mal um wie viele Abtreibungen es pro Jahr in D gibt. Einziger Unterschied: Abtreibung ist legalisierter Mord
fladdy36 (16.07.2008, 16:23 Uhr)
unser gesetz
läßt in diesem fall eine freiheitstrafe zwischen 3 und 15 jahren zu.... nicht mehr nicht weniger....
das diese "mutter" und dieser "vater" aber wieder kinder zeugen können beunruhigt mich zutiefst....
Marty_D (16.07.2008, 15:03 Uhr)
Sowas
Bitte wer auch immer dafür zuständig ist, lasst diese Verbrecher, diese gefühlslosen brutalos nicht mehr aus dem knast! Und schon gar nicht frühzeitig.
Was die getan haben ist nicht nur gegen die Natur sondern auch gegen alles wofür unsere freie gesellschaft steht!
Ich fordere lebenslänglicxh als mindeststarfe für kindsmörder! prinzipiell für alle die Kindern etwas antun!
arniston (16.07.2008, 14:59 Uhr)
lebenslang mit anschleissender
sicherungsverwahrung.
aber immer nur ein stück brot in der woche. hoffendlich bekommen die im knast richtig druck, diese schweine
sportartmakler (16.07.2008, 14:33 Uhr)
viel zu gering
15 jahre mit anschließender sicherheitsverwahrung hätte als urteil auf dem papier stehen müssen. es werden wieder alle möglichen "ausreden" herangezogen um die schuld zum teil auf alle möglichen umstände abzuwälzen. das ist lächerlich und krank, genauso wie die eltern die sich auf ihr zweites kind wie wahnsinnig freuten und das erste glatt vergassen.
simie (16.07.2008, 14:14 Uhr)
schwer vergleichbar
Man kann solche Fälle nur bedingt miteinander vergleichen. Nicht ohne Grund haben die Gerichte beträchtlichen Spielraum bei der Festsetzung der Höhe der Strafen. Das jeweilige Verhalten der Angeklagten, die Tatumstände etc. fließen jeweils in die Beurteilung mit ein. Auch die zukünfige Entwicklung der Angeklagten wird berücksichtigt. Wenn man dies alles berücksichtigt kann es schon mal vorkommen, dass versuchter Mord mit schwerer Körperverletzung härter bestraft wird, als Mord durch Unterlassung.
Opelfahrer (16.07.2008, 14:02 Uhr)
komisch
da wird einer für schweren körperverletzen zu 12jahre haft verurteilt ( u-bahn schläger)
und hier wird einer wegen mordes zu 11jahre und neun monaten haft bestraft.
nach meiner naiven dreisatzrechnung sollten doch die eltern mindestens 16jahre haftstrafe bekommen oder andersrum, der schläger serkan nur 7jahre..
oder wie sieht ihr das?
Dudu (16.07.2008, 13:42 Uhr)
11 Jahre 9 Monate
also ist die Mutter mit 30 Jahren und der Vater mit 32 Jahren (nach Verbüßung von 50 % der Haftzeit) wieder auf freiem Fuss.
Na dann auf in ein glückliches Leben, dass Lea-Sophie nicht haben durfte.
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