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Die Bewährungsstrafe gegen den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist rechtskräftig.
Wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat das Landgericht Karlsruhe den ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit gilt der 56-Jährige als vorbestraft. Doch Tauss will das Urteil anfechten.
Der Kinderpornografie-Verdacht lastet schwer auf ihm, doch der SPD-Politiker Jörg Tauss hält sich für unschuldig - auch wenn er eigene Fehler zugibt: "Ja, ich habe Mist gebaut", sagte Tauss. Seine Begründung für das in seinem Besitz befindliche Kinderporno-Material: Er habe versucht, einen Pädophilen-Ring auffliegen zu lassen.
Konsequenz aus den Kinderporno-Ermittlungen: Jörg Tauss tritt als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und als Generalsekretär in Baden-Württemberg zurück. Damit will er Schaden von seiner Partei abwenden - sein Bundestagsmandat will der 55-Jährige jedoch behalten. Laut Staatsanwaltschaft wurden Kinderporno-Bilder in Tauss' Wohnung sichergestellt.
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss sieht sich dem Vorwurf der Kinderpornografie ausgesetzt: Die Staatsanwaltschaft ließ die Büros des 55-jährigen SPD-Politikers durchsuchen - es wurde auch Material beschlagnahmt. Tauss selbst kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen: "Ich bin unschuldig."
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