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29. Dezember 2008, 12:27 Uhr

"Dr. Tod" zieht vor Gericht

Die Machenschaften des Sterbehelfers Roger Kusch werden wohl noch im Januar die Richter beschäftigen. Die Polizei hatte Kusch verboten, weiter als Sterbehelfer tätig zu sein. Gegen die Verfügung wehrt sich der ehemalige Hamburger Justizsenator jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

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Umstrittener Sterbehelfer: der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch© Jörg Sarbach/AP

Das Hamburger Verwaltungsgericht entscheidet voraussichtlich im Januar über eine Polizeiverfügung gegen den "Sterbehelfer" Roger Kusch. Per mündlicher Verfügung hatte die Polizei dem früheren Hamburger Justizsenator im Zuge einer Razzia Ende November in seinem Büro und seinen Wohnungen jede weitere Sterbehilfe verboten, sagte Polizeisprecher Ralf Meyer am Montag.

Dagegen hätte Kusch vor dem Verwaltungsgericht ein Eilverfahren angestrengt, erklärte Meyer und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Die Polizei müsse bis zum 9. Januar 2009 zu der Klage gegen die Verfügung Stellung nehmen, so dass wohl Ende des Monats darüber entschieden werde.

Der umstrittene Jurist hat bisher fünf Menschen beim Selbstmord begleitet. Erstmals hatte Kusch im Juni dieses Jahres einer 79 alten Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet und damit eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Rentnerin hatte Kusch zufolge unter anderem ein Malaria-Medikament eingenommen. Die Ermittlungsbehörde hatte den Tod der Frau nach deren Obduktion als normalen Suizid ohne Fremdbeteiligung eingestuft.

Anlass für die Durchsuchung von Kuschs Wohnungen und seines Anwalts-Büro - zugleich Sitz seines Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe" - war der Tod einer 84 Jahre alten Hamburger Rentnerin Ende September. Der Ex-Justizsenator hatte die Frau nach eigenen Angaben beim Selbstmord unterstützt. Rechtsmediziner hatten bei der Rentnerin eine hohe Dosis des verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments nachgewiesen.

Kusch steht nach Angaben der Hamburger Ermittler im Verdacht dieses Medikament besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben.

AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
guinness.1 (29.12.2008, 19:39 Uhr)
Deutschland ist noch nicht soweit...
... jeden Erwachsenen als mündigen Bürger zu behandeln, der selbst über seinen (Frei-)Tod entscheiden kann.
.
Wer Herrn Kusch in Anspruch nehmen und dafür bezahlen möchte, sollte darüber selbst entscheiden dürfen.
Niemand hat das Recht, sich über diese Entscheidung zu stellen.
.
Aber leider gibt es hierzulande genügend Menschen, die glauben, alles besser zu wissen, und sich damit aufdrängen.
Sternchen2020 (29.12.2008, 14:12 Uhr)
Ja, Herr Dr. Tod...
die zu Mensch gewordene Perversion eines vermeintlich modernen Lebens. Schon interessant, dass er überhaupt solange "herumdoktorn" konnte. Zynisch betrachtet könnte man den Eindruck gewinnen, er betätigt sich als verlängerter Arm für einen Sparkurs der Rentenkassen. Ich wende mich voller Abscheu ab von solchen Mitmenschen, die auch noch von sich glauben, mit 8000-Euro teuren Tickets in den Tod Gutes zu tun. Brbrbrbrbr......!
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