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12. Juli 2007, 16:48 Uhr

Neuneinhalb Jahre Haft für Doppelmord

Urteil im Fall des Doppelmords von Tessin: Die beiden 17-Jährigen, die ein Ehepaar mit zahlreichen Messerstichen umgebracht hatten, wurden zu einer neuneinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Die beiden 17-jährigen Schüler, die im westmecklenburgischen Tessin ein Ehepaar brutal erstochen haben, sind wegen zweifachen Mordes zu jeweils neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Schwerin blieb mit seinem Urteil nur knapp unter der nach Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren.

Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, sprachen die Richter die weitgehend geständigen Schüler des zweifachen Mordes, des Raubes mit Todesfolge und der Geiselnahme schuldig. Sie folgten damit im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach deren Überzeugung die Tat Wochen im Voraus geplant worden war und die deshalb die Höchststrafe von zehn Jahren Haft verlangt hatte.

Der Forderung der Staatsanwaltschaft hatten sich auch die Anwälte des 17-jährigen Sohnes der Opfer und der 15-jährigen Geisel der beiden Täter, die als Nebenkläger auftraten, angeschlossen. Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die beiden Täter, die von Nachbarn und Lehrern als freundlich und unauffällig beschrieben worden waren, hatten am 13. Januar in dem Ort bei Boizenburg einen 46-jährigen Mann mit mindestens 17 und dessen 41 Jahre alte Ehefrau mit 62 Messerstichen getötet. Der Sohn der Opfer hatte sich verbarrikadieren und die Polizei alarmieren können, die die Täter nach kurzer Flucht stellte. Über die Motive für die außergewöhnlich grausame Tat war immer wieder spekuliert worden.

Die Schüler hätten mit der Tötung ein Zeichen setzen wollen, bevor sie aus dem Land fliehen, erklärte der Anklagevertreter laut Gerichtssprecher. Eigenen Angaben zufolge wollten die Schüler dem vermeintlich kleinbürgerlichen Leben entfliehen, um in Japan ein neues, aufregenderes Leben zu beginnen. Dafür hätten sie sich bei dem Ehepaar ein Auto besorgen wollen. Nach Überzeugung des Verteidigers eines der beiden Schüler spielten aber auch Gewaltvideos und Fantasyspiele eine maßgebliche Rolle für die Tat. Das hatten Gutachter, die den beiden Tätern volle Schuldfähigkeit bescheinigten, aber verneint.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
Snoopy_Snoob (13.07.2007, 19:04 Uhr)
Gewaltspiele und Gewaltvideos
Ich finde, beides ist im Grunde das selbe. Bei beidem geht es um Gewalt und bei beidem denken sich viele Jugendliche, ach, der stirbt ja nicht in echt, der steht ja noch in dem oder dem Film vor der Kamera. Oder bei den Spieln, da sagen dann die Jugendliche, wenn ich das Spiel neu starte, dann lebt der doch auch noch. Aber erst wenn die dann jemanden in echt umgebracht haben, dann begreifen die erst, dass das nur Spiele und Filme waren.
Evil-King (13.07.2007, 10:00 Uhr)
Gewaltvideos und Fantasyspiele
Was denn? GewaltVIDEOS? Keine GewaltSPIELE? Na wo gibts denn sowas. Und ich wollte grad ne Debatte über "Killerspiele" vom Zaun stoßen...
ganzbaf (12.07.2007, 19:34 Uhr)
Da gabs wohl auch nicht viel zu leugnen...
Meiner Meinung ganz klar zu viele Gewaltspiele gesehen. Der eine ist doch schon mit "Combat-Hose" festgenommen worden.
Die wollten sicher auch nur "mal sehen", wie das so ist, wenn jemand "in Echt" krepiert.
Snoopy_Snoob (12.07.2007, 19:09 Uhr)
Urteil
Also ich finde, dass das Urteil gerecht ist. Egal was die beiden gemacht haben, sie haben die Tat gestanden und das wurde ihnen zu gute gehalten. Wenn die beiden nicht gestanden hätten, dann hätten sie die 10 Jahre bekommen. Außerdem weiß ja keiner, ob die beiden nach 6 Jahren wieder rauskommen. Wer weiß denn schon, wie die beiden sich im Gefängnis benehmen?
isch_nix_deutsch (12.07.2007, 17:46 Uhr)
das weisst du nich ??
.. dann werd ich es dir sagen:
du brauchst nur so tun als ob du dem staat auch nur 1cent aus der tasche ziehen wolltest.. und schon wirst du als staatsfeind nach guantanamo verfrachtet..
steuerhinterziheeung wird härter bestraft als mord und kinderfickerei zusammen!!! gute n8 D
hulbrich (12.07.2007, 17:33 Uhr)
9- 1/2 Jahre
Doppelmord, versuchter Mord am Sohn,
Geiselnahme, niedere Beweggründe, dann nicht die Höchststrafe - ich frage mich was man für das höchste Strafmaß eigentlich noch tuen muss. Wahrscheinlich jetzt Entlassung in 6 Jahren wegen guter Sozialprognose.
Ich bin entsetzt.
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