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21. Juli 2010, 18:05 Uhr

"Storch Heinar" hat die Richter auf seiner Seite

Keine Verwechslungsgefahr! Nach Auffassung des Nürnberger Landgerichts verstößt das Satirelogo "Storch Heinar" nicht gegen Markenrechte des in der rechtsextremen Szene beliebten Modelabels "Thor Steinar". Das Gericht empfahl der Firma Mediatex, ihre Klage fallenzulassen. Ohne Erfolg.

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Stahlhelm und Hitlerbärtchen: Das "Storch-Heinar"-Motiv, hier auf einer Tasche abgedruckt© DDP

Die Initiative "Endstation rechts" darf aller Voraussicht nach weiterhin T-Shirts mit der Satirefigur "Storch Heinar" verkaufen. Die Klage der Firma MediaTex und ihrer Kleidermarke "Thor Steinar" habe kaum Aussicht auf Erfolg, deutete beim Prozessauftakt am Mittwoch der Vorsitzende Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth an. Der Richter empfahl, wesentliche Teile der Klage zurückzunehmen, was MediaTex jedoch ablehnte. Das Urteil soll am 11. August verkündet werden.

Die Firma MediaTex aus Mittenwalde in Brandenburg, die mit der in der rechtsextremen Szene beliebten Kleidung "Thor Steinar" handelt, sieht ihre Markenrechte verletzt und die Produkte verunglimpft. Auf den Shirts der Initiative sind neben satirischen Storchenfiguren - etwa mit Stahlhelm und Hitlerbärtchen - auch Aufschriften gegen Rechtsextremismus wie "Der Führer hatte nur ein Ei" zu sehen.

Keine Verletzung des Markenrechts gegeben

Dem Gericht zufolge ist aber keine ausreichende Ähnlichkeit der Storchenfigur mit dem Symbol von "Thor Steinar" und damit keine Verletzung des Markenrechts gegeben. Gleiches gelte für den Namenszug: "Storch" und "Thor" erweckten grundsätzlich andere Assoziationen, sagte der Richter. Eine Verunglimpfung liege zudem nicht vor, weil die Kunstfreiheit hoch zu bewerten sei. Bei dem Projekt des Rostocker Abgeordneten Mathias Brodkorb (SPD) stehe "die Absicht der Satire im Vordergrund, nicht Gewinne zu erzielen".

Die Marke "Thor Steinar" ist seit längerem umstritten. Der Brandenburger Verfassungsschutz warnte 2009 in einer Broschüre, dass sie im "aktionsorientierten Rechtsextremismus" getragen werde. In Magdeburg, Leipzig und Nürnberg klagten zuletzt die Vermieter gegen das Unternehmen. Sie warfen ihm vor, bei Abschluss der Verträge den Hintergrund der Marke verheimlicht zu haben.

zen/DPA
 
 
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