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28. Februar 2008, 16:42 Uhr

"Es tut mir von Herzen leid"

Ihre illegale Wettfahrt kostete ein Menschenleben, nun fiel im Raser-Prozess von Konstanz das Urteil: Alle drei Angeklagen wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, die Führerscheine sind für mehrer Jahre weg. Die Gründe für das milde Urteil. Von Katharina Schönwitz

Bei dem Rennen in der Nähe von Konstanz ist einer der Beifahrer ums Leben gekommen© © screenshot

Der Andrang im Gerichtssaal 037 im Erdgeschoss des Konstanzer Landgerichts war riesig. Nur mit Platzkarten erhielten die Zuschauer Einlass. Viele von ihnen waren Jurastudenten. Die meisten kannten ihre Kommilitonen Florian H. und Constantin S. zumindest vom Sehen. "Die haben beide gerade das erste Staatsexamen geschrieben", wusste einer. Er glaube sogar, dass Florian H. mit Prädikat bestanden habe, Constantin S. sei aber durchgeflogen. "Tja, das mit der Zulassung können die wohl für immer vergessen", schob der Nachwuchsjurist hinterher.

Kurz vor halb elf betraten die drei Angeklagten den Gerichtssaal. Schweigend nahmen sie nebeneinander Platz. Der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer nicht zimperlich gewesen. Es sei sogar ein Exempel mit dem Fall zu statuieren, wenn man schon mal illegale Rennfahrer erwischt habe. Dementsprechend war auch sein Antrag: Er forderte sowohl für den Golffahrer Serdar B. als auch für den Porschefahrer Florian H. Haftstrafen ohne Bewährung zwischen anderthalb und zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Für Constantin H., den Beifahrer des Porsches, immerhin noch acht Monate auf Bewährung wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Allen dreien solle zusätzlich die Fahrerlaubnis für mehrere Jahre entzogen werden.

Ganz anders sah das jedoch Siegfried Kauder, der Rechtsanwalt von Florian H. und Bruder des CDU/CSU-Vorsitzenden Volker Kauder, in seinem Plädoyer. "Jean-Pierre hat eingewilligt in das Rennen. Er wusste, welches Risiko er in Kauf nahm." Deswegen sah er weder den Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung, noch den der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt. Die drei Angeklagten entschuldigten sich anschließend bei der Mutter Jean-Pierres. Der Vater konnte es nicht ertragen, beim Prozess dabei zu sein. "Die Bilder vom Unfallort werden mich den Rest meines Lebens begleiten", sagte Constantin S. "Ich hätte anders reagieren müssen, es tut mir von Herzen leid", erklärte Florian H.

Angst vorm Gefängnis war ihnen anzusehen

Als dann Richter und Schöffen den Gerichtsaal betraten, waren die drei Angeklagten ziemlich blass. Die Angst, ins Gefängnis zu müssen, war ihnen deutlich anzusehen. Doch Richter Bischoff schloss sich nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. "Jeder hat gewusst, dass sie ein hohes Risiko eingehen. Es hätte auch alle anderen treffen können", begründete er sein Urteil. Den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung sah er nicht erfüllt. Er verglich es mit zwei Skifahrern, die abseits der Piste fahren. "Beide sind sich einig und fahren hinunter. Der Erste löst eine Lawine aus, der Zweite stirbt darin. Dann dürfen wir den Ersten auch nicht verurteilen. Anders sähe es aus, wenn ein Unbeteiligter im Tal zu Tode gekommen wäre."

Den Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs, bzw. deren Beihilfe, sah er bei allen drei erfüllt. "Was wäre gewesen, wenn der Opelfahrer auf der rechten Spur nicht so besonnen reagiert hätte und nicht ganz nach rechts gezogen wäre?" Für den Richter war es auch relativ nebensächlich, wer am Steuer der Wagen saß. "Das war purer Zufall, wer den Wagen lenkte." Die Beifahrer seien dadurch, dass sie abgezählt und gefilmt hätten, genauso beteiligt gewesen. "Aber jeder für sich und alle zusammen hätten das Rennen nicht mehr starten dürfen, als der Opel Astra zu sehen war", sagte Richter Bischoff in seiner Urteilsbegründung.

Nicht ohne "Nachreife" zurück auf die Straße

Die beiden Fahrer Serdar B. und Florian H. verurteilte er zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und dreijährigem Entzug des Führerscheins. Den Beifahrer Constantin S. wegen Beihilfe zu acht Monaten auf Bewährung und zwei Jahren ohne Führerschein. Zusätzlich müssen die beiden Porschefahrer hundert Sozialstunden ableisten. "Alle drei haben im Straßenverkehr nichts zu suchen, bis eine Nachreife eintritt", beendete der Richter seine Urteilsbegründung.

Die Rechtsanwälte der drei Angeklagten waren unterschiedlicher Meinung zu dem Urteil. Siegfried Kauder war zufrieden, dass sich das Gericht seiner juristischen Meinung angeschlossen hatte. "Aber es ist ein Zeichen an die Jugend, dass solche Rennen auf keinen Fall akzeptabel sind." Anders sehen es die beiden anderen Rechtsanwälte. Sie wollen noch überlegen, ob sie in Revision gehen. Sowohl die Angeklagten als auch Jean-Pierres Angehörige verließen mit versteinerten Mienen den Gerichtssaal.

lio/spi

Von Katharina Schönwitz
 
 
KOMMENTARE (10 von 11)
 
unheilig (29.02.2008, 11:12 Uhr)
@Extrasupergut
Sorry ...
.. aber ALLE Komentare bisher sind einfach nur Schwachsinn !man gut das dein kommentar so toll ist,muhaaaa .Also einfach nur sehen was IN DEM FALL passiert ist und nicht schon wieder die general Keule rausholen?so so mal sehen,was ist passiert,ein illegales rennen auf öffentlichen strassen.das heist das sie bewust in kauf genommen haben,wenn es zu einem unfall kommt,das auch unschuldige mit hineingezogen werden können!tja und das es so ausgegangen ist und die keine ganze familie ausgelöscht haben war einfach nurr glück!!!!!!!aber statt die richter hier mal hart durchgreifen um andere raser abzuschrecken da gibts nur wieder solche urteile!in anderen ländern wär der führerschein für immer weg!aber wer so viel verständniss hat,rast wohl auch selber gerne ,oder?@Extrasupergut
ganzbaf (29.02.2008, 09:55 Uhr)
Das hat konkret weniger was mit "einlassen"...
sondern damit, dass sich der Ludenschleuderfahrer butal zwischen zwei parallelfahrenden Autos durchgequetscht, und dabei seinen "Kollegen" auf den Randstreifen gedrängt hat.
Da dieses Maöver mit dem Tod eines Insassen endete, ist sowas natürlich fahrlässige Tötung. Und zwar keineswegs in einem "minderschweren" Fall.
Extrasupergut (29.02.2008, 01:41 Uhr)
Sorry ...
.. aber ALLE Komentare bisher sind einfach nur Schwachsinn !
Ich bin der Letzte der sich für Raser und andere Schachmaten auf unseren Strassen stark macht, aber Leute, schaut einfach mal auf die geltenden Gesetze.
Klar, "KOPF AB", ist das einfachste....
Einer von den Idioten ist liegengeblieben.
Tja, Pech gehabt.
Alle die bei so was mitmachen wissen worauf sie sich einlassen.
Das Argument "Wenn eine Mutter mit Kind dabei...." ist sicherlich verständlich.
Aber in dem Fall vor Gericht war keine "Mutter mit Kind" beteiligt !!!
Also einfach nur sehen was IN DEM FALL passiert ist und nicht schon wieder die general Keule rausholen.
Nur DIESEN Fall konnten die Richter beurteilen.
ganzbaf (28.02.2008, 18:58 Uhr)
3 Jahre Gefangnis ohne Bewärung wäre richtig gewesen

Schließlich hat die Loddelschleuder den Golf klar geschnitten und an den Rand gedrängt.
Das ist auf dem Video sehr deutich zu sehen. Aber Reicheleutesöhnchen läßt man wohl eher ungern brummen.
unheilig (28.02.2008, 18:19 Uhr)
@toppas
zeichen?löl klar wurde ein zeichen gesetzt,rasen mit todesfolge wird mit milden urteil belegt!!!!!!LLEEIIDDEERRRR!
toppas (28.02.2008, 18:15 Uhr)
@unheilig
Have fun bei deiner Spritztour. Den Führerschein mußt du nur abgeben, wenn einer getötet wird. Sonst kommst du wahrscheinlich mit ner mickrigen Geldstrafe davon.
Schade, dass hier kein Zeichen gesetzt wurde.
unheilig (28.02.2008, 18:03 Uhr)
jaaaaaaaa
gleich mal nen porsche ausleihen und dann gehts abbb.mit 300 flitz ich dann mal über die autobahn,drängle andere autos ab,boaa was für ein geiles gefühl zu rasen!angst hart bestraft zu werden,brauch ich ja nicht.führerschein für 3 jahre abgeben,na und?fahr ich halt ohne!och sozialstunden mach ich mit links!also let`s goooooooooo
faustjucken_de (28.02.2008, 17:52 Uhr)
Das soll ein Zeichen an die (Porsche)jugend sein?
Was denn für ein Zeichen?
Achso, dass man bei einem teuren Anwalt und ein bisschen Reue auf Bewährung rauskommt.
Schade, dass sich nicht alle vier gegenseitig tot gefahren haben. Ich hätte denen keine Träne nachgeweint.
Ein Grund mehr vorsichtig über die Straße zu gegen, es könnte ja der Berufssohn mit seinem Tune-Golf um die Ecke biegen. Der könnte sich provoziert fühlen, wenn man da als fußgänger so einfach auf dem Bürgersteig 'rumsteht
Was für ein jämmerliches Urteil.
Deutsche Richter, für alles Verständnis.
bernie-abg (28.02.2008, 17:01 Uhr)
Das Urteil geht insoweit o.k. ...
...als das es der Tatsache Rechnung trägt, daß der Getötete sich des Risikos bewußt war und auch bewußt am Rennen teilgenommen hat.
Allerdings sind für mich die 3 bzw. 2 Jahre Führerscheinentzug um wenigstens 100% zu gering.
undjetztnochder (28.02.2008, 16:58 Uhr)
Opel Astra
Richter: "Beide hätten das Rennen nicht mehr starten dürfen, als der Opel Astra zu sehen war". Aha. Im Umkehrschluss heißt das dann ja wohl: siehst du keinen Opel, geht das mit dem Autorennen auf einer öffentlichen Straße schon klar? Sind unsere Richter nun total durchgeknallt?
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