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6. August 2008, 17:00 Uhr

Texas richtet Mexikaner trotz UN-Verbots hin

Das Veto des Internationalen Gerichtshofs blieb vergebens, die Appelle von US-Präsident George W. Bush ungehört: In Texas ist ein mexikanischer Staatsbürger hingerichtet worden, obwohl er in seinem Gerichtsprozess keine konsularische Betreuung erhalten hatte. Dutzenden Mexikanern droht noch das gleiche Schicksal.

Aller Mahnungen zum Trotz in Texas hingerichtet: Jose Ernesto Medellin© AFP

Trotz eines Verbots des Internationalen Gerichtshofes und eines Appells von US-Präsident George W. Bush ist im US-Bundesstaat Texas ein mexikanischer Staatsbürger durch die Giftspritze gestorben. Jose Ernesto Medellin wurde hingerichtet, weil er 1993 in Houston zwei junge Mädchen vergewaltigt und ermordet hatte. Das UN-Gericht in Den Haag hatte die Exekution untersagt, weil Medellin und Dutzenden anderen in den USA zum Tode verurteilten Mexikanern keine konsularische Betreuung gewährt worden war.

Protestnote der mexikanischen Regierung

Bush hatte die Bundesstaaten, in denen die Mexikaner inhaftiert sind, zuvor zwar zu einer neuerlichen Prüfung der Fälle aufgerufen, dennoch hatte der Supreme Court entschieden, dass weder der Präsident noch der Internationale Gerichtshof Texas zwingen könnten, mit der Exekution zu warten. Damit gab das Oberste US-Gericht grünes Licht für die Hinrichtung.

Die mexikanische Regierung sandte einem Bericht der "Washington Post" zufolge nach der Hinrichtung Medellins eine Protestnote an das US-Außenministerium. Man sei "darüber besorgt, was das Beispiel für die Rechte von mexikanischen Staatsbürgern bedeutet, die in den USA festgenommen werden".

Schon vor vier Jahren hatte Mexiko vor dem Internationalen Gerichtshof erfolgreich gegen die USA geklagt, weil 51 zum Tode verurteilte Mexikaner keine Betreuung durch das mexikanische Konsulat erhalten hatten. Dies verstößt gegen die Wiener Konvention über konsularische Beziehungen von 1963. Weder waren die Mexikaner über ihr Recht aufgeklärt worden, noch wurde das mexikanische Konsulat informiert. Die UN-Richter verurteilten die USA damals, den Prozessverlauf in allen diesen Fällen zu überprüfen und neu zu bewerten.

Dies ist jedoch nur vereinzelt geschehen. Präsident Bush hatte die Justizbehörden zwar schon 2005 aufgefordert, diesem Urteil nachzukommen. Aber das Oberste US-Gericht entschied noch im vergangenen März, die Wiener Konvention habe in den USA solange keine Geltung, bis sie durch Beschluss des Parlaments in nationales Recht umgesetzt worden sei. Die Vertreter Washingtons haben diese Entwicklung während des Verfahrens in Den Haag bedauert. Sie verwiesen aber auf die Gewaltenteilung und auf die weitgehende Zuständigkeit der einzelnen US-Bundesstaaten in Rechtssachen.

DPA
 
 
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