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30. November 2011, 22:07 Uhr

Mit einem Schlag viele Leben zerstört

Es war ein Vatertagsstreit in Warnemünde. Wohl nur darum, was besser sei, Boller- oder Einkaufswagen. Die Lage eskalierte. Nun muss sich ein 25-Jähriger für den Tod eines Familienvaters verantworten. Von Uta Eisenhardt

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Auf dem S-Bahnhof Rostock-Warnemünde eskalierte ein Streit zwischen zwei Vatertagsgruppen© Stefan Sauer/DPA

Bollerwagen gegen Einkaufswagen? War es ein Streit um das schönere Gefährt, mit dem man Getränke und Proviant durch den frühlingswarmen Vatertag schob? Oder hatte das spätere Opfer die "Freund-Feind-Kennung" verloren, wie es Rechtsanwalt Sven Rathjens vermutet? All diese Fragen kommen ab Donnerstag vor dem Landgericht Rostock zur Sprache, wenn der Prozess um eine tödlich endende Vatertagsschlägerei beginnt.

Dann wird Nils W., ein 25-jähriger Lackierer, vor seinen Richtern Platz nehmen. Der Vorwurf des Totschlags steht im Raum, alternativ dazu Körperverletzung mit Todesfolge - falls dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, dass er mit dem Tod seines Opfers rechnete. Beide Delikte können mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden, nur gilt letzteres als weniger schwerwiegend. Darum ist die Mindeststrafe mit drei Jahren Haft deutlich geringer als beim Totschlag, der minimal fünf Jahre Haft nach sich zieht.

Obwohl zwei weitere Männer an der Schlägerei beteiligt waren, wird Nils W. allein auf der Anklagebank sitzen. Die Verhandlung gegen den Untersuchungshäftling habe schnell beginnen müssen, weil diese nur in Ausnahmen länger als sechs Monate auf ihren Prozess warten dürfen, erklärt Maureen Wiechmann, Sprecherin der Rostocker Staatsanwaltschaft.

Einer von zwei Schlägen war tödlich

"Aus nichtigem Anlass", so heißt es in der Anklageschrift, seien zwei alkoholisierte Männergruppen am Nachmittag des 2. Juni 2011 auf dem S-Bahnsteig 3 in Rostock-Warnemünde aneinander geraten. Allerdings wisse Nils W. nicht mehr, worüber man uneins war, sagt sein Anwalt Sven Rathjens. Von der Bollerwagen-Einkaufswagen-Diskussion will er erst aus den Medien erfahren haben.

Sein Mandant übernehme aber die Verantwortung für den Tod des 44-jährigen Familienvaters. Er war es, der Knut H. die letzten beiden Faustschläge verpasst hatte. Einer dieser Schläge muss das Opfer am Hals getroffen und die dort verlaufende Schlagader zerstört haben. Aus dem verletzten Gefäß sickerte Blut ins Gehirn, was letztlich zum Tod geführt hatte.

Aus Sicht von Nils W. habe das Unheil in dem Moment begonnen, als sich seiner "Einkaufswagen-Gruppe" ein vorbestrafter 24-Jähriger anschloss. "Unser Mandant wollte den nicht dabei haben, weil der nur Stunk suchte", erklärt der Anwalt. "Wenn du blöd guckst, dann hau ich dich - so war der drauf."

Die beiden Verteidiger schauten sich im Vorfeld des Prozesses wohl 50, 60 Mal die Überwachungsvideos vom Bahnsteig an, registrierten jede kleine Bewegung. Zunächst hätten sie gesehen, wie sich der 24-Jährige zum Prügeln bereit machte, seine Jacke über den Einkaufswagen legte, um seine Wertsachen nicht zu gefährden. Dann verpasste er Knut H. mehrere Schläge. Der Familienvater, ein kräftiger, sportlicher Mann, wehrte sich heftig.

Nils W. habe den Angreifer wegziehen wollen, so sei er in den Fokus seines späteren Opfers geraten. Die nächsten Aufnahmen zeigen Knut H., wie er auf Nils W. kniet, ihm dabei einige Blessuren verpasst haben muss. Jemand aus der "Bollerwagen-Gruppe" zog den Familienvater weg, die Lage schien sich zu beruhigen.

Der verhinderte Streitschlichter suchte Streit

Doch in diesem Augenblick muss die Wut in Nils W. aufgestiegen sein. "Er fühlte sich vom späteren Opfer falsch behandelt", sagt Verteidiger Rathjens. Der verhinderte Streitschlichter suchte jetzt selbst den Streit. Er legte seinen gelben Pullover ab und stürzte sich erneut auf den Familienvater. Noch einmal wurden die beiden getrennt und wieder sann der Jüngere, in dessen Blut etwa zwei Promille Alkohol pulsierten, auf Vergeltung. So kam es zu den beiden letzten Faustschlägen. Schon nach dem vorletzten Schlag habe Knut H. wie ein verlierender Boxer gewankt, so der Anwalt. Den folgenden Schlag habe er wohl schon nicht mehr gespürt. Anschließend schlug er mit dem Gesicht auf den Boden.

Für die Anwälte stehen zwei Dinge fest: Ihr Mandant habe die etwa zwei Minuten währende Auseinandersetzung nicht angezettelt, wollte sich vielmehr streitschlichtend betätigen. Außerdem habe nicht nur er allein sich mit dem späteren Opfer geprügelt. Ob er die tödlichen Schläge setzte, habe auch der rechtsmedizinische Gutachter nicht eindeutig sagen können.

Dennoch soll darüber vor Gericht nicht gestritten werden, versichert der Jurist. Sein Mandant, der bislang nicht vorbestraft ist, habe im Gefängnis einen Reifeprozess durchgemacht. Er habe die Aussagen gelesen und die Bilder und Videos von seiner Tat gesehen und beschlossen, seine Schuld anzuerkennen. "Er weiß, er ist für den Tod eines Menschen verantwortlich."

Falls Nils W. dieses Geständnis am Donnerstag wiederholt, hat sich das Gericht bereits auf eine Höchststrafe von vier Jahren und acht Monaten Haft verständigt - für eine Körperverletzung mit Todesfolge.

Mit einem Schlag das Leben zerstört

Dieses Geständnis würde den Prozess enorm verkürzen. Das sei nicht nur im Sinne des Angeklagten, meint Anwalt Rathjens. Auch die Hinterbliebenen, an die sich Nils W. auch persönlich wenden möchte, sollen nicht unter einem langen, nervenaufreibenden Prozess leiden. Das Urteil könnte dann drei Tage vor Weihnachten fallen. Dies empfände Nils W. sogar als Geschenk. Der mittlerweile Verlobte sei froh, wenn er die Verhandlung hinter sich habe. Er hoffe, seine Strafe im offenen Vollzug verbüßen zu können.

Dennoch habe er "sich mit einem Schlag das Leben versaut", meint Sven Rathjens. Zwar will ihn die Firma, in welcher der Lackierer bislang arbeitete, nach der Haft wieder einstellen, dann aber muss er einen großen Schuldenberg abtragen. Es wird lange dauern bis er Schmerzensgeld, Prozess- und Anwaltskosten sowie den der Witwe und den beiden Halbwaisen zustehenden Unterhalt bezahlt haben wird.

Von Uta Eisenhardt
 
 
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