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23. November 2009, 16:06 Uhr

Veranstalter weist jede Schuld von sich

Für zwei Läufer des Zugspitzlaufs im Juli 2008 kam letztlich jede Hilfe zu spät. Sie hielten einem plötzlichen Kälteeinbruch nicht stand und starben. Hätte der Veranstalter die Sportler überhaupt starten lassen dürfen? Der 54-Jährige weist zu Beginn des Prozesses gegen ihn jede Schuld von sich.

Zugspitzlauf, Verfahren, Krinninger

Spürt keine Verantwortung für den Tod von Zugspitz-Läufern: Veranstalter Peter Krinninger© Steffi Loos/DDP

Schaut Peter Krinninger von der Anklagebank hoch, hat er durchs Fenster einen freien Blick auf die Zugspitze. Frei liegt Deutschlands höchster Gipfel an diesem Montag dar, die vereinzelten Wolken können die Sicht nicht trüben. Am 13. Juli vergangenen Jahres war das Wetter schlechter - aber noch immer so gut, dass Krinninger keine Sorge verspürte. So schickte er damals 716 Läufer zum Zugspitzlauf Richtung Gipfel. Dass zwei unterwegs starben - erschöpft und unterkühlt - will der 54-Jährige bis heute nicht auf seine Kappe nehmen: Er habe alles Menschen mögliche zur Sicherheit unternommen, am Ende gebe es aber im Gebirge Eigenverantwortung.

Krinninger hätte dem Prozess vor dem Amtsgericht seiner Geburtsstadt Garmisch-Partenkirchen leicht aus dem Weg gehen können. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn einen Strafbefehl beantragt. Der lautete zwar auf zweifache fahrlässige Tötung und neunfache fahrlässige Körperverletzung. Er war mit 13.500 Euro aber so milde wie nur irgendwie vorstellbar formuliert, nicht einmal vorbestraft gewesen wäre der Geschäftsführer der Veranstaltungsfirma Getgoing.

Grenzen der Verantwortung

Aber dem in den Bergen aufgewachsenen 54-Jährigen geht es nicht darum, das Drama aus dem Vorjahr möglichst rasch unter den Tisch zu kehren. Er will seine Unschuld beweisen und auch Grenzen für die Verantwortung von Veranstaltern solcher extremen Sportveranstaltungen ziehen. Für den Tod des 45 Jahre alten Mannes aus Baden-Württemberg und des 41-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen drückt er sein tiefes Bedauern aus. Sein Gewissen belasten will Krinninger damit aber nicht.

Richter Paul Pfluger versucht zum Auftakt des auf fünf Verhandlungstage angesetzten Prozesses, Krinningers Verantwortungssinn zu hinterfragen. Doch der Veranstalter, der unter anderem schon beim Welktskiverband FIS und bei Leistungsexpeditionen des Alpenvereins als Experte gearbeitet hat, weiß auf jede Richterfrage eine Antwort. Den Vorwurf, er habe das Wetter unterschätzt, weist er zurück: Der einsetzende Schnee sei angesagt gewesen, die Läufer hätten dies auch gewusst. Anders als die Anklage behauptet, habe er im Verlauf des Rennens das Ziel nicht wegen des Wetters weiter nach unten verlegt, sondern weil die Helfer der Bergwacht überfordert gewesen seien.

Verletzte erstatteten keine Anzeige

Krinninger ließ die Teilnehmer auch nicht einfach loslaufen - sie mussten ihm unterschreiben, dass sie seine Sicherheitsinformationen gelesen haben. In diesen habe er nachweislich darauf hingewiesen, dass es kalt werden und schneien kann. In Stichproben seien vor dem Start auch Läufer in kurzen Sachen angesprochen und gewarnt worden. Alle hätten aber nur gesagt, dass sie erfahren genug seien und wüssten, was sie tun. Außerdem habe er 50 Mitarbeiter der Bergwacht als Helfer an der Strecke platziert - bei anderen Bergläufen seien bis zum Drama im vergangenen Jahr immer höchstens vier Helfer vor Ort gewesen.

Die Argumentation des Veranstalters, wirklich alles Denkbare für die Sicherheit getan zu haben, scheinen auch viele Teilnehmer des Laufs zu teilen. So haben von den Verletzten fast alle auf die Möglichkeit verzichtet, Krinninger anzuzeigen. Dessen Anwalt wertet dies als klares Zeichen seiner Unschuld. Die Bergwacht macht ihm ebenfalls keinen Vorwurf - beim Lauf in diesem Jahr schickte sie wieder Helfer an die Strecke.

Auch Staatsanwältin Kristina von Ehrenstein sieht in Krinninger trotz der Anklage nicht den allein Schuldigen. Es gebe eine "erhebliche Mitverantwortung" der Läufer, sagt sie am Rande des Prozesses. Aber noch will sie nicht soweit gehen, dass Krinninger vielleicht doch von jeder Verantwortung frei ist. Die Beweisaufnahme müsse klären, ob er nicht doch hätte den Lauf früher abbrechen müssen. Krinninger kündigte bereits an, dass er nur einen Freispruch akzeptiert - zur Not will er bis zur letzten Instanz für seine Überzeugung kämpfen, dass am Ende bei dieser Grenzerfahrung jeder für sich alleine verantwortlich ist.

Von Ralf Isermann/AFP
 
 
KOMMENTARE (7 von 7)
 
Kiezzabel (24.11.2009, 10:15 Uhr)
...
@clemens: nicht unmöglich aber durchaus schwierig, aber der Strecke zu Tode zu stürzen. vielleicht auf dem Gipfelgrat Richtung Österreich.

Zum Wetter: An dem Wochenende kam kein Wettersturz plötzlich. Er war angesagt, alle haben nur drauf gewartet.
Clemens1964 (24.11.2009, 09:53 Uhr)
und überhaupt...?
wie sähe es aus, wenn einer der läufer zu tode gestürzt wäre???
Clemens1964 (24.11.2009, 09:52 Uhr)
abwegig...
das waren erwachsene, top gesunde menschen, voll urteilsfähig. was soll diese dämliche klage...?! verklage ich also als autofahrer in zukunft auch VW wenn ich jemandem hinten drauffahre???
pops (23.11.2009, 22:31 Uhr)
Wenn der
Bauer nicht schwimmen kann, liegt es immer an der Badehose. Will heissen: Ist doch meine Mami dran Schuld, wenn mir die Finger abfrieren! Warum zieht sie mir auch keine Handaschuhe an...
Diese ganze Anklage ist m.E. absoluter Blödsinn. So traurig es für die Betroffenen ist: alle Teilnehmer waren Erwachsene. Demnächst verklagen sie auch noch Gott, weil er Menschen sterben lässt...
Schönen Abend noch: Pops
Jocx (23.11.2009, 21:12 Uhr)
Tote auch bei Marathonläufen
Immer wieder gibt es auch Berichte über Tote bei Marathonläufen.
Wer ist da Schuld? Das oftmals zu heiße Wetter? Der Veranstalter? Die Sage nach der die Streckenlänge berechnet wurde?
Wo fängt man da an und wo hört man auf?

Oder die vielen Toten auf kommerziellen 8000er-Routen wie dem Everest z.B.? Wer steht da vor Gericht?

Ich als Nicht-Bergsteiger und Nicht-Wanderer empfinde den Zugspitzlauf als eine Facette des Leistungssport.
Für mich persönlich so überflüssig wie ein Kropf.
Verrückt? Ja! Unsinnig? Ja!
Leichtsinnig? Nicht unbedingt!
Es wurden hier vom Veranstalter nur die Rahmenbedingungen gestellt, das Hauptrisiko muss der Läufer tragen sonst macht es als Leistungssport keinen Sinn.
chatahootchee (23.11.2009, 19:06 Uhr)
UNSCHULDIG
Basierend auf den Informationen ist der Mann eigentlich nicht schuldig. Weiss man denn nicht, dass sich das Wetter im Gebirge blitzartig aendern kann? Und die Teilnehmer wurden nicht auf dem Marktplatz eingesammelt, die waren Leistungssportler und sollten, bei aller Tragoedie, mit der Materie vertraut sein.
hosiannarunner (23.11.2009, 18:53 Uhr)
Eigenverantwortung
Jeder (erwachsene) Läufer trägt grundsätzlich selbst die Verantwortung für sein Handeln. Er kann und muss selbst entscheiden, ob er einen Lauf fortsetzt oder nicht. Das gilt sowohl bei Hitze als auch bei Kälte oder Unwetter.
Ein Veranstalter kann nicht auch noch das letzte Restrisiko aus dem Weg räumen oder für entsprechende Vorfälle verantwortlich gemacht werden. Ansonsten müssten wir nämlich bei jeder Temperatur über 20 Grad (zu heiß!) oder unter 10 Grad (zu kalt!), bei Regen (zu nass!) bei Wind oder Unwetter (zu gefährlich!) oder bei Schnee (zu glatt!) jede Laufveranstaltung absagen.
Den Teilnehmern dürfte bekannt gewesen sein, dass es im Gebirge zu Wetterumschwüngen oder Temperaturstürzen kommen kann. Das weiß nämlich eigentlich jeder Freizeitwanderer. Da hätte man sich mit entsprechender Kleidung drauf einstellen können oder wenigstens selber eine Wärmefolie für den Notfall mitnehmen.
So traurig das auch ist, die Verantwortung liegt bei den Sportlern und nicht beim Veranstalter.
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